Abnahmeprotokoll Vorlage für Handwerksbetriebe in Österreich
Ein Abnahmeprotokoll (in Österreich auch Übernahmeprotokoll) hält fest, an welchem Tag der Kunde deine Leistung übernommen hat, in welchem Zustand sie war und welche Mängel bis wann behoben werden. Ab der Übergabe läuft die Gewährleistung nach § 933 ABGB: zwei Jahre, bei unbeweglichen Sachen drei Jahre.
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Hier findest du die Pflichtangaben, die Rechtslage nach ABGB und ÖNORM B 2110, einen Mustertext zum Kopieren und die Vorlage für dein Gewerk.
Was in ein Abnahmeprotokoll gehört
- Beteiligte und Auftrag: Auftraggeber, dein Betrieb, Bauvorhaben mit Adresse, Auftrags- oder Angebotsnummer, wer bei der Begehung dabei war.
- Datum und Uhrzeit: Ab diesem Tag laufen Gewährleistung beziehungsweise Verjährung, und die Gefahr geht auf den Kunden über.
- Abgenommene Leistung: Positionen aus Angebot oder Leistungsverzeichnis, bei Teilabnahmen genau abgegrenzt.
- Mängelliste: Jeder Mangel nummeriert mit Ort, Art und Ausmaß, dazu Fotos. Auch ausdrücklich: "keine Mängel festgestellt".
- Vorbehalte: Welche bekannten Mängel sich der Kunde vorbehält, bei Bauverträgen auch eine Vertragsstrafe.
- Frist zur Behebung: Ein Datum je Mangel, nicht "zeitnah".
- Erklärung und Unterschriften: "Die Leistung wird abgenommen" beziehungsweise "übernommen", Unterschrift beider Seiten, je eine Ausfertigung.
Rechtslage in Österreich
ABGB: Gewährleistung für Mängel, die bei der Übergabe vorliegen und binnen zwei Jahren, bei unbeweglichen Sachen binnen drei Jahren hervorkommen; geltend zu machen bis drei Monate nach Ablauf (§ 933 ABGB). Für Mängel, die bei der Übernahme in die Augen fallen, gibt es grundsätzlich keine Gewährleistung (§ 928 ABGB). Deshalb gehört jeder sichtbare Mangel ins Protokoll, mit Frist.
ÖNORM B 2110: gilt nur, wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Dann regelt sie die Übernahme der Leistung genauer, etwa die förmliche Übernahme mit gemeinsamem Protokoll. Schau vor der Begehung in deinen Auftrag.
Was zusätzlich zur Übergabe gehört
- Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise und Garantieunterlagen der eingebauten Produkte.
- Bei Elektroarbeiten: der Prüfbefund der Erstprüfung der Anlage, bevor sie in Betrieb geht.
- Bei Teilabnahmen: welche Teile abgenommen sind und welche nicht.
Mustertext zum Kopieren
Abnahmeprotokoll (Übernahme). Bauvorhaben: [Adresse], Auftrag Nr. [..] vom [Datum]. Anwesend: [Namen]. Die Leistungen [Positionen/Gewerk] wurden am [Datum, Uhrzeit] gemeinsam besichtigt und übergeben. Festgestellte Mängel: 1. [Ort, Art, Ausmaß], Behebung bis [Datum]; 2. [..]. Die Ansprüche wegen dieser Mängel bleiben vorbehalten. Im Übrigen wird die Leistung übernommen. Ort, Datum, Unterschrift Auftraggeber, Unterschrift Auftragnehmer.
Abnahmeprotokoll-Vorlage nach Gewerk
- Abnahmeprotokoll Vorlage Brandschutz
- Abnahmeprotokoll Vorlage Dachdecker
- Abnahmeprotokoll Vorlage Elektriker
- Abnahmeprotokoll Vorlage Fliesenleger
- Abnahmeprotokoll Vorlage Gerüstbau
- Abnahmeprotokoll Vorlage Heizungsbauer
- Abnahmeprotokoll Vorlage Installateur
- Abnahmeprotokoll Vorlage Kältetechnik
- Abnahmeprotokoll Vorlage Klempner
- Abnahmeprotokoll Vorlage Lüftungstechnik
- Abnahmeprotokoll Vorlage Maler
- Abnahmeprotokoll Vorlage Maurer
- Abnahmeprotokoll Vorlage Metallbau
- Abnahmeprotokoll Vorlage Schlosser
- Abnahmeprotokoll Vorlage Schreiner
- Abnahmeprotokoll Vorlage Spengler
- Abnahmeprotokoll Vorlage Tischler
- Abnahmeprotokoll Vorlage Trockenbau
- Abnahmeprotokoll Vorlage Zimmerer
Häufige Fragen
Ist ein Abnahmeprotokoll in Österreich Pflicht?
Nein, das ABGB schreibt kein Protokoll vor. Ist die ÖNORM B 2110 im Vertrag vereinbart, sieht sie eine förmliche Übernahme mit gemeinsamem Protokoll vor. Unabhängig davon ist das unterschriebene Protokoll dein Beweis, in welchem Zustand die Leistung übergeben wurde.
Ab wann läuft die Gewährleistung?
Ab der Übergabe. Nach § 933 ABGB haftet der Betrieb für Mängel, die bei der Übergabe vorliegen und innerhalb von zwei Jahren hervorkommen, bei unbeweglichen Sachen innerhalb von drei Jahren. Arbeiten, die fest mit dem Gebäude verbunden werden, fallen in der Regel unter die drei Jahre. Geltend machen muss der Kunde sie spätestens drei Monate nach Ablauf dieser Frist.
Warum sollen auch kleine, sichtbare Mängel ins Protokoll?
Für Mängel, die bei der Übernahme in die Augen fallen, gibt es nach § 928 ABGB grundsätzlich keine Gewährleistung, außer sie wurden arglistig verschwiegen oder ausdrücklich Mängelfreiheit zugesagt. Was im Protokoll steht, ist geklärt; was fehlt, wird später zum Streitpunkt, für beide Seiten.
Was, wenn der Kunde die Unterschrift verweigert?
Dann den Termin, die Anwesenden und die festgestellten Punkte selbst festhalten, mit Fotos und Datum, und dem Kunden schriftlich mit einer Frist zur Stellungnahme übermitteln. Ein einseitiges Protokoll beweist weniger als ein unterschriebenes, aber deutlich mehr als keines.
Abnahme ohne Papier
Wenn das Protokoll am Handy entsteht, mit Fotos und Unterschrift auf dem Display, liegt es im Büro, bevor dein Monteur zurück ist, und die offenen Mängel bleiben am Auftrag hängen, bis sie erledigt sind. Wie das in einem Betrieb aussieht: Software für Handwerksbetriebe.
Passend dazu: Mängelrüge Vorlage, Gewährleistung im Handwerk, Regiebericht, alle Vorlagen.
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