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Zimmerer Abnahmeprotokoll Vorlage Österreich 2026
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Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Zimmererarbeiten in Österreich: ÖNORM B 2110, ABGB §1170, Eurocode 5 (ÖNORM EN 1995). Holzbauarbeiten abnehmen: Maße, Holzfeuchte, Verbindungsmittel und Holzschutznachweis nach ÖNORM EN 335.
Aufbau des Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Leistungsbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. Leistungsprüfung (Eurocode 5)
- Holzfeuchte ≤ 20 %, Maßtoleranzen nach ÖNORM EN 336
- Statische Bemessung und Verbindungsmittel nach Eurocode 5 (ÖNORM EN 1995-1-1), Festigkeitsklassen C24/C30 nach ÖNORM EN 338
- Holzschutznachweis nach ÖNORM EN 335 (Gebrauchsklassen GK 0-4)
- Vergleich mit Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen
- Vollständigkeit aller Leistungspositionen geprüft
3. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14-21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
4. Übernahme-Erklärung
- Ausdrückliche Übernahmeerklärung des AG (ÖNORM B 2110)
- Beginn der Gewährleistungsfrist: 3 Jahre für unbewegliche Sachen wie den Dachstuhl (ABGB § 933), Vergütungspflicht nach ABGB § 1170
- Restleistungen und vereinbarte Fristen festhalten
- Vorbehalt bei Mängeln ausdrücklich erklären
5. Unterlagen & Unterschriften
- Unterschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
- Je eine Ausfertigung des Protokolls pro Partei
- Anhang: Fotos, Prüfprotokolle, Revisionspläne
- § 212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung
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Häufige Fragen
Was muss ein Zimmerer Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Datum und Ort der Abnahme, Auftraggeber und Auftragnehmer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung, festgestellte Mängel mit Fristen, Holzfeuchte ≤ 20 %, Maßtoleranzen nach ÖNORM EN 336, Verbindungsmittel und statische Bemessung nach Eurocode 5 (ÖNORM EN 1995), Holzschutznachweis nach ÖNORM EN 335, Unterschriften und Übernahmeerklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme beim Zimmerer in Österreich?
In Österreich spricht man von Übernahme (ÖNORM B 2110): Der AG übernimmt die Leistung des AN. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933), und die Vergütungspflicht nach ABGB § 1170 tritt ein.
Wann beginnt die Gewährleistung bei Zimmererarbeiten in Österreich?
Mit der Übernahme: ABGB §§ 922-933 sehen 3 Jahre für unbewegliche Sachen vor - ein Dachstuhl gilt als Bauwerksbestandteil und fällt darunter, bewegliche Sachen 2 Jahre. Ohne förmliche Übernahme gilt ÖNORM B 2110 - die Frist beginnt mit der Fertigstellungsanzeige des AN.
Welche Norm gilt für die statische Bemessung und den Holzschutz bei der Zimmerer-Abnahme in Österreich?
Maßgeblich ist Eurocode 5 (ÖNORM EN 1995-1-1) für die statische Bemessung von Holzbaukonstruktionen und Verbindungsmitteln - die frühere ÖNORM B 4100 wurde bereits zum 1.6.2009 abgelöst. Ergänzend gelten Festigkeitsklassen C24/C30 nach ÖNORM EN 338, Maßtoleranzen nach ÖNORM EN 336 und der Holzschutznachweis nach ÖNORM EN 335 (Gebrauchsklassen GK 0-4).
Kann die Übernahme verweigert werden?
Ja, nur bei wesentlichen Mängeln (ÖNORM B 2110 Pkt. 14.3). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Übernahmeverweigerung - diese werden im Protokoll mit Fristsetzung aufgenommen.
Wie lange muss ich das Zimmerer Abnahmeprotokoll in Österreich aufbewahren?
Nach § 212 UGB gilt eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für Geschäftsunterlagen - dazu zählt auch das Abnahmeprotokoll mitsamt Fotos und Prüfnachweisen. Eine längere Frist ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber vertraglich vereinbart werden, etwa parallel zur 3-jährigen Gewährleistungsfrist nach ABGB § 933.