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Elektriker Abnahmeprotokoll Vorlage 2026
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Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Elektrikerarbeiten in Österreich: ÖNORM B 2110, ABGB, OVE E 8101 (vormals ÖVE/ÖNORM E 8001). Elektroabnahme mit Erst- und Wiederholungsprüfung.
Aufbau des Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Leistungsbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. Leistungsprüfung (OVE E 8101)
- Seit 01.10.2025 gilt OVE E 8101 (Elektrische Niederspannungsanlagen) - Nachfolgenorm der ÖVE/ÖNORM E 8001
- Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösezeit und Drehfeld-Prüfung
- Vergleich mit Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen
- Technische Prüfungen (Messungen, Durchgängigkeit des Schutzleiters)
- Vollständigkeit aller Leistungspositionen geprüft
3. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14-21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
4. Übernahme-Erklärung
- Ausdrückliche Übernahmeerklärung des AG (ÖNORM B 2110)
- Beginn der Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933)
- Restleistungen und vereinbarte Fristen festhalten
- Vorbehalt bei Mängeln ausdrücklich erklären
5. Unterlagen & Unterschriften
- Unterschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
- Je eine Ausfertigung des Protokolls pro Partei
- Anhang: Fotos, Prüfprotokolle, Revisionspläne
- § 212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung, empfohlen 10 Jahre
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Häufige Fragen
Was muss ein Elektriker Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Datum und Ort der Abnahme, Auftraggeber und Auftragnehmer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung, festgestellte Mängel mit Fristen, die Prüfergebnisse nach OVE E 8101 (Isolationswiderstand ≥ 1 MΩ, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösezeit, Drehfeld- und Durchgängigkeitsprüfung) sowie Unterschriften und Übernahmeerklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme beim Elektriker in Österreich?
In Österreich spricht man von Übernahme (ÖNORM B 2110): Der AG übernimmt die Leistung des AN. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933), und die Vergütungspflicht tritt ein.
Wann beginnt die Gewährleistung bei Elektrikerarbeiten in Österreich?
Mit der Übernahme: ABGB §§ 922-933 - 3 Jahre bei Verbrauchern (KSchG), 2 Jahre im B2B-Bereich. Ohne förmliche Übernahme gilt ÖNORM B 2110 - die Frist beginnt mit der Fertigstellungsanzeige des AN.
Welche elektrotechnische Norm gilt für die Prüfung bei der Abnahme in Österreich?
Seit 01.10.2025 die OVE E 8101 (Elektrische Niederspannungsanlagen) - sie hat die bisherige ÖVE/ÖNORM E 8001 abgelöst und bündelt Planung, Errichtung und Prüfung elektrischer Niederspannungsanlagen in einem Normenwerk. Für das Abnahmeprotokoll relevant sind vor allem die Prüfergebnisse aus Besichtigen, Erproben und Messen (Isolationswiderstand, Schleifenimpedanz, RCD-Auslösezeit).
Kann die Übernahme verweigert werden?
Ja, nur bei wesentlichen Mängeln (ÖNORM B 2110 Pkt. 14.3). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Übernahmeverweigerung - diese werden im Protokoll mit Fristsetzung aufgenommen.