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Brandschutz Abnahmeprotokoll Vorlage Österreich 2026
Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Brandmeldeanlagen in Österreich: ÖNORM B 2110, TRVB, OIB-RL 2. BMA/ÜMA-Funktionsprüfung, BVS-Zertifikat-Nr., Sachverständigenabnahme, Haftrücklass und ABGB §933 Gewährleistung rechtssicher dokumentieren.
Aufbau des Brandschutz-Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Übernahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Anlagenbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. TRVB / OIB-RL 2 Übergabedokumentation
- OIB-RL 2 Konformitätsnachweis (baulicher Brandschutz)
- BVS-Zertifikat-Nr. des Errichters (Brandverhütungsstelle)
- BVS-Zertifikat-Nr. der Anlage (TRVB-konforme BMA)
- Sachverständigenabnahme: Name, Datum und Ergebnis
3. BMA/ÜMA Funktionsprüfung
- Alle Brandmelder einzeln aktiviert: 100 % Auslösequote dokumentiert
- Alarmierungskette vollständig getestet: Signalgeber, Feuerwehrpanel, Leitstellenaufschaltung
- Störungsverarbeitung der BMZ geprüft
- Notfall-Stromversorgung (Akkus) geprüft und Kapazität dokumentiert
- TRVB-Kennzeichnung aller Handauslöser geprüft
4. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110 §12)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14–21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
5. Übernahme-Erklärung & Haftrücklass
- Einweisung des Betreibers: Bedienung BMZ, Alarmierungsprozedur, Wartungsintervalle (Unterschrift)
- Beginn der Gewährleistungsfrist: ABGB §933 (3 Jahre Verbraucher, 2 Jahre B2B)
- Haftrücklass: Betrag (i. d. R. 5 %), Fälligkeitsdatum, Bankgarantie-Option
- §212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung; BMD/RZL-kompatibler Export empfohlen
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Abnahmeprotokoll nach TRVB und OIB-RL 2 vor Ort auf dem Tablet ausfüllen, BVS-Zertifikat-Nr. erfassen und Unterschrift digital einholen.
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Häufige Fragen
Was muss ein Brandschutz-Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Ein Brandschutz-Abnahmeprotokoll in Österreich nach ÖNORM B 2110 §12 muss die OIB-RL 2 konforme Übergabedokumentation, das Ergebnis der BMA/ÜMA-Funktionsprüfung (alle Melder aktiviert, Alarmierungskette getestet), BVS-Zertifikat-Nr. des Errichters und der Anlage, Name, Datum und Ergebnis der Sachverständigenabnahme sowie Einweisung des Betreibers mit Unterschrift dokumentieren. ABGB §933 bestimmt die Gewährleistungspflichten.
Was regeln TRVB und OIB-RL 2 bei der Brandmeldeanlage-Abnahme in Österreich?
Die Technischen Richtlinien Vorbeugenden Brandschutz (TRVB) definieren in Österreich die Errichtungs- und Prüfanforderungen für Brandmeldeanlagen. OIB-RL 2 regelt den baulichen Brandschutz und ist Grundlage für die Baubewilligung. Das Abnahmeprotokoll muss TRVB-Konformität der BMA/ÜMA, BVS-Zertifikat-Nr. (Brandverhütungsstelle) und OIB-RL 2 Nachweise dokumentieren, damit die Behörde die Betriebsbewilligung erteilt.
Was ist der Haftrücklass beim Brandschutzerrichter in Österreich?
Der Haftrücklass (i. d. R. 5 % der Auftragssumme) wird im Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 §12 festgehalten und sichert den AG für den Gewährleistungszeitraum ab. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach ABGB §933 drei Jahre für Verbraucher und zwei Jahre im B2B-Bereich. Der Haftrücklass wird bei mängelfreier Leistung nach Ablauf der Frist oder gegen Bankgarantie freigegeben.
Kann werkflow Brandschutz-Abnahmeprotokolle digital für Österreich erstellen?
Ja, werkflow ermöglicht das digitale Ausfüllen des Brandschutz-Abnahmeprotokolls nach ÖNORM B 2110, TRVB und OIB-RL 2. BMA/ÜMA-Funktionsprüfung, BVS-Zertifikat-Nr., Sachverständigenabnahme, Haftrücklass und Übernahmeerklärung werden strukturiert erfasst. Unterschriften werden digital eingeholt, das Protokoll als PDF archiviert und ist BMD/RZL-kompatibel exportierbar.
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