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Installateur Abnahmeprotokoll Vorlage 2026
Rechtssicheres Abnahmeprotokoll für Installateurarbeiten in Österreich: ÖNORM B 2110, ABGB §1170, ÖNORM EN 12828. Heizungs- und Sanitärinstallation nach ÖNORM EN 12828: Druckprobe und Einregulierung.
Aufbau des Abnahmeprotokolls
1. Stammdaten
- Datum, Uhrzeit und Ort der Abnahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Leistungsbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB
2. Leistungsprüfung (ÖNORM EN 12828)
- Druckprobe 1,5-facher Betriebsdruck, Spülnachweis, Einregulierung und Temperaturmessung
- Vergleich mit Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen
- Technische Prüfungen (Messungen, Dichtigkeitstests)
- Vollständigkeit aller Leistungspositionen geprüft
3. Mängelerfassung (ÖNORM B 2110)
- Wesentliche Mängel: Berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: Im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14-21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
4. Übernahme-Erklärung
- Ausdrückliche Übernahmeerklärung des AG (ÖNORM B 2110)
- Beginn der Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933)
- Restleistungen und vereinbarte Fristen festhalten
- Vorbehalt bei Mängeln ausdrücklich erklären
5. Unterlagen & Unterschriften
- Unterschrift Auftraggeber und Auftragnehmer
- Je eine Ausfertigung des Protokolls pro Partei
- Anhang: Fotos, Prüfprotokolle, Revisionspläne
- § 212 UGB: 7 Jahre Aufbewahrung, empfohlen 10 Jahre
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Häufige Fragen
Was muss ein Installateur Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Datum und Ort der Abnahme, Auftraggeber und Auftragnehmer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung, festgestellte Mängel mit Fristen, Druckprobe 1,5-facher Betriebsdruck, Spülnachweis, Einregulierung und Temperaturmessung, Unterschriften und Übernahmeerklärung.
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Übernahme beim Installateur in Österreich?
In Österreich spricht man von Übernahme (ÖNORM B 2110): Der AG übernimmt die Leistung des AN. Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungsfrist (ABGB §§ 922-933), und die Vergütungspflicht tritt ein.
Wann beginnt die Gewährleistung bei Installateurarbeiten in Österreich?
Mit der Übernahme: ABGB §§ 922-933: 3 Jahre bei Verbrauchern (KSchG), 2 Jahre im B2B-Bereich. Ohne förmliche Übernahme gilt ÖNORM B 2110 - die Frist beginnt mit der Fertigstellungsanzeige des AN.
Kann die Übernahme verweigert werden?
Ja, nur bei wesentlichen Mängeln (ÖNORM B 2110 Pkt. 14.3). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Übernahmeverweigerung - diese werden im Protokoll mit Fristsetzung aufgenommen.