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Kältetechnik Abnahmeprotokoll Vorlage Österreich 2026
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VRF-Anlage montiert, Kälteleistung geprüft, Übernahme mündlich erklärt - kein unterschriebenes Abnahmeprotokoll. Sechs Monate später streiten Auftraggeber und Betrieb, wann die Gewährleistungsfrist nach ABGB §933 überhaupt begonnen hat. Ohne Abnahmeprotokoll kein Nachweis über Übernahmezeitpunkt, Mängelfreiheit und Haftrücklass-Freigabe.
werkflow digitalisiert das Kältetechnik-Abnahmeprotokoll für Österreich: F-Gas-Pflichtangaben nach Verordnung (EU) 2024/573 und FGG 2009 erfassen, technische Prüfung nach ÖNORM EN 378 dokumentieren, Mängel nach ÖNORM B 2110 mit Foto festhalten, Haftrücklass und Übernahme-Erklärung digital unterschreiben lassen.
Aufbau des Kältetechnik-Abnahmeprotokolls in Österreich
1. Stammdaten und Vertragsgrundlage
- Datum, Uhrzeit und Ort der Übernahme
- Auftraggeber und Auftragnehmer mit UID-Nummer
- Auftragsnummer, Objekt und Anlagenbezeichnung
- Vertragsgrundlage: ÖNORM B 2110 oder ABGB-Werkvertragsrecht
2. F-Gas-Pflichtdokumentation nach Verordnung (EU) 2024/573 und FGG 2009
Die direkt anwendbare EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-VO, seit 11.03.2024 gültig) regelt die F-Gas-Pflichten, national vollzogen über das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (FGG 2009) - zu unterscheiden von der Kälteanlagenverordnung (KAV, BGBl. Nr. 305/1969), die nur die Anlagensicherheit am Aufstellungsort regelt. Das Abnahmeprotokoll dokumentiert: Kältemitteltyp und Erstfüllmenge (kg), GWP-Wert und berechnetes CO2e, Ergebnis der Leckagedichtheitsprüfung mit Protokoll-Nr. sowie den Zertifizierungsnachweis des Technikers nach Kategorie I, II, III oder IV gemäß der EU-weit harmonisierten Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. werkflow berechnet CO2e automatisch aus Kältemitteltyp und Füllmenge.
3. Technische Prüfung nach ÖNORM EN 378
- Kälteleistung kW Soll/Ist laut Inbetriebnahmeprotokoll
- Leckagedichtheitsprüfung: Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) und Protokoll-Nr.
- Übernahmedatum und Name des zuständigen Technikers
- Sicherheitseinrichtungen geprüft (Hochdruckpressostat, Niederdruckpressostat, Sicherheitsventil)
4. Mängelerfassung nach ÖNORM B 2110
- Wesentliche Mängel: berechtigen zur Übernahmeverweigerung
- Unwesentliche Mängel: im Protokoll mit Fristsetzung aufnehmen
- Fotos aller Mängel mit Positionsangabe
- Verbesserungsfrist: 14-21 Tage, bei Dringlichkeit kürzer
5. Übernahme-Erklärung und Haftrücklass
Mit der ausdrücklichen Übernahmeerklärung des Auftraggebers nach ÖNORM B 2110 beginnt die Gewährleistungsfrist: nach ABGB §933 drei Jahre für eine fest eingebaute Kälteanlage. Der Haftrücklass (in der Praxis meist 3-5 % der Auftragssumme, ablösbar durch Bankgarantie) sichert den Auftraggeber über die Gewährleistungsfrist ab und wird bei mängelfreier Leistung nach Ablauf freigegeben. Übergeben werden F-Gas-Zertifizierungsnachweis, Betriebsanleitung und alle Prüfprotokolle. § 212 UGB verlangt 7 Jahre Aufbewahrung - werkflow archiviert das unterschriebene Protokoll automatisch, BMD/RZL-Export für den Steuerberater inklusive.
Kältetechnik-Software für Österreich
F-Gas-Dokumentation, ÖNORM-EN-378-Prüfwerte, Mängelerfassung und Haftrücklass nach österreichischem Recht erfassen, Unterschrift digital einholen und als PDF archivieren.
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Häufige Fragen
Was muss ein Kältetechnik-Abnahmeprotokoll in Österreich enthalten?
Stammdaten (Datum, Auftraggeber/Auftragnehmer, Anlagenbezeichnung, Vertragsgrundlage ÖNORM B 2110 oder ABGB), F-Gas-Pflichtangaben (Kältemitteltyp, Erstfüllmenge kg, GWP-Wert, CO2e, Zertifizierungsnachweis des Technikers), technische Prüfung nach ÖNORM EN 378 (Kälteleistung Soll/Ist, Leckagedichtheitsprüfung mit Protokoll-Nr.), Mängelerfassung nach ÖNORM B 2110 §12 sowie die Übernahme-Erklärung mit Beginn der Gewährleistungsfrist. werkflow führt strukturiert durch alle Pflichtfelder.
Welche F-Gas-Rechtsgrundlage gilt beim österreichischen Abnahmeprotokoll?
Maßgeblich ist die direkt anwendbare EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-VO, seit 11.03.2024 gültig), national vollzogen über das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (FGG 2009) - nicht zu verwechseln mit der Kälteanlagenverordnung (KAV, BGBl. Nr. 305/1969), die nur die Anlagensicherheit regelt. Der ausführende Techniker braucht eine gültige Personenzertifizierung nach Kategorie I, II, III oder IV gemäß der EU-weit harmonisierten Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. werkflow dokumentiert Kältemitteltyp, Menge, GWP-Faktor und Zertifizierungsnachweis als Pflichtfeld im Abnahmeprotokoll.
Was ist der Haftrücklass beim Kälteanlagenbauer in Österreich?
Der Haftrücklass (in der Praxis meist 3-5 % der Auftragssumme, ablösbar durch Bankgarantie) wird im Abnahmeprotokoll nach ÖNORM B 2110 festgehalten und sichert den Auftraggeber für den Gewährleistungszeitraum ab. Bei einer fest eingebauten Kälteanlage beträgt die Gewährleistungsfrist nach ABGB §933 drei Jahre ab Übernahme. werkflow dokumentiert Höhe, Fälligkeit und Freigabebedingung des Haftrücklasses als eigenen Block.
Wie lange muss ein Kältetechnik-Betrieb das Abnahmeprotokoll in Österreich aufbewahren?
Das Abnahmeprotokoll ist Bestandteil der Geschäftsdokumentation und nach § 212 UGB mindestens 7 Jahre aufzubewahren - nicht 10, wie mitunter fälschlich kolportiert wird. werkflow archiviert das unterschriebene PDF automatisch mit Zeitstempel und stellt es bei Gewährleistungsfällen innerhalb der dreijährigen ABGB-§933-Frist sofort bereit.
Kann werkflow das Abnahmeprotokoll digital erstellen und unterschreiben lassen?
Ja. werkflow erfasst F-Gas-Pflichtangaben, ÖNORM-EN-378-Prüfwerte, Mängel mit Foto-Dokumentation, Haftrücklass und Übernahme-Erklärung strukturiert, holt die Unterschrift des Auftraggebers digital ein und versendet das PDF sofort. BMD/RZL-kompatibler Export für den österreichischen Steuerberater ist inklusive.
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