Zeiterfassung & Arbeitsrecht
Zeiterfassung im Handwerk Österreich: AZG-Pflicht, Lösungen und Automatisierung
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Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet alle österreichischen Arbeitgeber zur Aufzeichnung der täglichen Arbeitszeiten - auch Handwerksbetriebe ohne Ausnahme. Dieser Artikel erklärt, was Pflicht ist, welche Lösungen zulässig sind und wie Zeiterfassung für Betriebe mit Außendienstmitarbeitern automatisiert werden kann.
Was das AZG für Handwerksbetriebe vorschreibt
Nach §26 AZG müssen Arbeitgeber Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden führen. Das gilt für jeden Dienstnehmer - Gesellen, Facharbeiter, Lehrlinge, Teilzeitkräfte. Die Aufzeichnungen müssen enthalten:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Ruhepausen (wenn relevant)
- Überstunden und deren Zuschläge
- Bei Reisezeiten: Beginn und Ende der Reise
Die Aufzeichnungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden und dem Arbeitsinspektorat auf Verlangen vorgelegt werden können. Das Gesetz schreibt kein bestimmtes System vor.
Das eigentliche Problem im Handwerk: die Baustelle
Ein Bürobetrieb kann eine Stechuhr aufstellen. Ein Handwerksbetrieb hat Leute auf wechselnden Baustellen, oft ohne täglichen Weg über den Betriebssitz. Klassische Systeme greifen dort schlecht:
Stechuhr oder Terminal
Funktioniert nur, wenn alle täglich den Betrieb passieren - bei Außendienst unrealistisch.
Stundenzettel auf Papier
Wird vergessen, ist unleserlich, kommt verspätet ins Büro. Archivierung von Hand.
Excel-Tabelle
Gesellen brauchen Zugriff, der Meister pflegt nach, bei der Übertragung entstehen Fehler.
Erfassung am Handy mit werkflow
Der Geselle bucht auf der Baustelle, werkflow aggregiert und exportiert für die Lohnverrechnung.
BUAK-Zusatzpflichten für Baubetriebe
Baubetriebe unterliegen zusätzlich den Aufzeichnungspflichten der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Monatlich muss die geleistete Arbeitszeit pro gewerblichem Dienstnehmer gemeldet werden. Fehler führen zu:
- Nachzahlungen mit Verzugszinsen
- Verwaltungsstrafen bei Prüfungen
- Doppelarbeit, wenn BUAK-Meldungen und Lohnverrechnung nicht synchron sind
werkflow kann die Stundenerfassung so strukturieren, dass BUAK-relevante Stunden automatisch getrennt ausgewiesen werden - pro Baustelle und Mitarbeiter.
Zeiterfassung mit werkflow: der Ablauf
Geselle erfasst am Handy
Beginn, Ende und Baustelle direkt vor Ort - in unter zwei Minuten, solange die Arbeit frisch ist.
werkflow prüft und aggregiert
Fehlende Meldungen werden erkannt, Überstunden markiert. Alles bleibt nachvollziehbar.
Wöchentlicher Stundennachweis
Pro Mitarbeiter entsteht ein vollständiger Nachweis - sofort archiviert, nicht erst zum Monatsende.
Export für Steuerberater (BMD/RZL)
Die Daten gehen im benötigten Format weiter - ohne manuelles Aufbereiten.
Gebaut wird das entlang Ihres Ablaufs, nicht als Standardmodul: Fixpreis ab 1.500 Euro, kein Abo, keine Kosten pro Benutzer.
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Häufige Fragen
Sind Handwerksbetriebe in Österreich zur Zeiterfassung verpflichtet?
Ja. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) verpflichtet Arbeitgeber in Österreich, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit aller Dienstnehmer aufzuzeichnen. Für Handwerksbetriebe gilt das ohne Ausnahme. Die Aufzeichnungen müssen 3 Jahre aufbewahrt werden.
Welche Form der Zeiterfassung ist zulässig?
Das AZG schreibt kein bestimmtes System vor. Stempelkarten, Excel-Listen, App-basierte Erfassung oder Stundenzettel auf Papier sind alle zulässig, solange sie vollständig, lesbar und archiviert sind. Entscheidend ist, dass Beginn, Ende und Pausen dokumentiert werden.
Was droht bei fehlender Zeiterfassung?
Bei Kontrollen durch das Arbeitsinspektorat oder in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten trägt der Arbeitgeber die Beweislast. Fehlen Aufzeichnungen, gelten im Zweifel die Angaben des Arbeitnehmers als richtig. Bei BUAK-Prüfungen im Bau ist fehlerhafte Zeiterfassung ein häufiger Befund.
Wie erfassen Gesellen die Arbeitszeit auf der Baustelle?
Der Mitarbeiter erfasst Beginn und Ende am Handy, direkt auf der Baustelle. werkflow protokolliert, aggregiert und exportiert wöchentlich als Stundennachweis für die Lohnverrechnung. Kein Papier, keine Übertragung von Hand.
Kann werkflow die Zeiterfassung mit dem Steuerberater verknüpfen?
Ja. werkflow exportiert Stundenaufzeichnungen im Format, das ein BMD- oder RZL-nutzender Steuerberater für die Lohnverrechnung benötigt. Das spart bei jedem Abrechnungszyklus manuelle Aufbereitung.
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