Maler · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Maler Schlussrechnung Vorlage Österreich: ABGB § 1170 + UStG AT § 11

Die österreichische Maler Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 — Fälligkeit nach vollständiger Werkerstellung und Abnahme des Schlussanstrichs. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht, die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933, und alle Abschlagszahlungen sind netto aufzulisten und abzuziehen. Die USt wird nur auf den Netto-Restbetrag nach Abschlagsabzug und Gewährleistungseinbehalt berechnet.

Österreichische Maler Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 — Gesamtleistung + Farbabnahmeprotokoll (4 Felder)

  • Farbabnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Farbabnahmeprotokoll Nr. FAP-2026-007 vom 15.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-014 vom 01.04.2026 — Grundierung + 1. Anstrich EG — €4.500,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-022 vom 20.05.2026 — Tapezierarbeiten OG — €5.500,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 — Gewährleistungseinbehalt 5% (2 Felder)

  • Gewährleistungseinbehalt 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €18.000 × 5% = €900 — "Einbehalt bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933"
  • Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 933) oder sofort gegen Bankbürgschaft"

Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Gewährleistungseinbehalt netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT Reverse Charge B2B: kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

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Block 5 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933 — Abnahmedatum: [Datum]"

Häufige Fragen

Was regelt ABGB § 1170 für die Maler Schlussrechnung in Österreich?

ABGB § 1170 regelt die Fälligkeit des Werklohns nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werkes. Für Malerarbeiten bedeutet das: Die Schlussrechnung wird nach Abnahme des Schlussanstrichs bzw. nach Unterzeichnung des Farbabnahmeprotokolls gestellt. Das Zahlungsziel sollte vertraglich vereinbart werden (üblich: 30 Tage). Mit dem Datum der Abnahme beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 933.

Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Maler Schlussrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?

Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Schlussrechnungen: Auflistung aller Abschlagszahlungen mit Rechnungsnummer und Datum, Gewährleistungseinbehalt (5% der Nettoauftragssumme), USt nur auf den Netto-Restbetrag. Farbabnahmeprotokoll-Nr. als Anlage empfohlen.

Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist bei österreichischen Malerarbeiten?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Malerarbeiten in Österreich beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933, gerechnet ab Übergabe/Abnahme. Der Gewährleistungseinbehalt von branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme sichert den Auftraggeber während dieser Zeit ab. Das Datum des Farbabnahmeprotokolls ist für den Fristbeginn maßgeblich. Bei vertraglich vereinbarten kürzeren Fristen sind diese nur für nicht mangelhafte Arbeiten zulässig — versteckte Mängel unterliegen immer dem gesetzlichen Schutz.

Kann werkflow österreichische Maler Schlussrechnungen mit Abschlagsabzug automatisch erstellen?

Ja — werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge und SigG/eIDAS. Alle Abschlagsrechnungen eines Malerauftrags werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen. Gewährleistungseinbehalt und USt auf den Restbetrag werden korrekt berechnet. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.

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