Spengler · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Spengler Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11

Die österreichische Spengler Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110 — Fälligkeit nach Abnahme, Haftrücklass 5% (nicht Gewährleistungseinbehalt), Metallpreisgleitklausel Endabrechnung, alle Teilrechnungen netto abziehen. §19 UStG AT gilt bei Bauleistungen B2B — kein USt-Ausweis, Hinweis 'Übergang der Steuerschuld'. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB §§ 922–924.

Österreichische Spengler Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Abnahmeprotokoll Nr. ABN-2026-008 vom 15.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 — Abschnitt Hauptdach — €18.000,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 — Abschnitt Traufe + Rinnen — €14.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen

Block 3 — Metallpreisgleitklausel Endabrechnung + Haftrücklass (3 Felder)

  • Metallpreisgleitklausel Endabrechnung: Endindex (Kupfer/Titanzink zum Schlussrechnungsdatum) vs. Angebotsindex — Anpassungsbetrag € als eigene Position — Indexnachweise als Anlage
  • Bereinigte Nettoauftragssumme €: Ursprüngliche Vertragssumme ± Nachträge ± Metallpreisgleitklausel-Anpassung = Basis für Haftrücklass
  • Haftrücklass 5% der bereinigten Nettoauftragssumme €: z.B. €60.000 × 5% = €3.000 — "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB §§ 922–924 oder sofort gegen Bankgarantie"

Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Bereinigte Nettoauftragssumme − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

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werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen — ÖNORM B 2110, ABGB §§ 922–924, UStG AT § 11, §19 Reverse Charge, Haftrücklass 5% und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen automatisch erkennen und abziehen.

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Block 5 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ÖNORM B 2110 Punkt 12.4)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB §§ 922–924 — Abnahmedatum: [Datum]"

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine österreichische Spengler Schlussrechnung von einer Teilrechnung?

Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach Abnahme des Dachs — geregelt durch ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110. Sie zieht alle geleisteten Teilrechnungen (netto) ab, enthält die Metallpreisgleitklausel Endabrechnung, weist einen Haftrücklass von 5% der Nettoauftragssumme aus (nicht Gewährleistungseinbehalt — österreichischer Fachbegriff) und berechnet die USt nur auf den verbleibenden Netto-Restbetrag. Mit dem Abnahmedatum beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB §§ 922–924.

Was ist der Haftrücklass und wie unterscheidet er sich vom deutschen Gewährleistungseinbehalt?

Haftrücklass ist der österreichische Begriff für den Sicherheitseinbehalt zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen. Er beträgt branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme und wird bis Ablauf der Gewährleistungsfrist (3 Jahre nach ABGB §§ 922–924) einbehalten — oder sofort freigegeben gegen eine Bankgarantie. Der Unterschied zum deutschen Gewährleistungseinbehalt: In Österreich ist er im ABGB nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird vertraglich vereinbart (ÖNORM B 2110 empfiehlt ihn). Ohne Vereinbarung kein Haftrücklass.

Wie greift §19 UStG AT bei der Spengler Schlussrechnung?

Bei Spenglerarbeiten als Bauleistung an einen Unternehmer (B2B) greift §19 UStG AT — kein USt-Ausweis auf der Schlussrechnung, Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG'. Der Haftrücklass und die Abschlagsabzüge werden weiterhin netto ausgewiesen. Die Metallpreisgleitklausel-Anpassung ist ebenfalls netto und ohne USt darzustellen. Die Schlussrechnung löst nach ÖNORM B 2110 die 30-Tage-Zahlungsfrist aus.

Kann werkflow österreichische Spengler Schlussrechnungen mit Haftrücklass und BMD/RZL-Export erstellen?

Ja — werkflow erkennt alle Teilrechnungen eines Auftrags, berechnet automatisch die Metallpreisgleitklausel Endabrechnung, den Haftrücklass 5%, §19 UStG AT und die USt auf den Restbetrag. DACH-Abnahmeprotokoll-Datum wird als Leistungsdatum übernommen. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.

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