Elektriker · Schlussrechnung Vorlage Österreich
Elektriker Schlussrechnung Vorlage Österreich: ABGB § 1170 + UStG AT § 11
Die österreichische Elektriker Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 — Fälligkeit nach vollständiger Werkerstellung und Übergabe. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht, die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933, und alle Abschlagszahlungen sind netto aufzulisten und abzuziehen. Die USt wird nur auf den Netto-Restbetrag nach Abschlagsabzug und Gewährleistungseinbehalt berechnet.
Österreichische Elektriker Schlussrechnung: alle Pflichtfelder
Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)
- Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Abnahmeprotokoll Nr. ABN-2026-008 vom 15.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
- UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3 — Verlust der Vorsteuer beim Auftraggeber bei Fehlen
- Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)
Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)
- Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 — Rohinstallation — €7.000,00"
- Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 — Unterputzinstallation — €9.000,00"
- Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)
Block 3 — Gewährleistungseinbehalt 5% (2 Felder)
- Gewährleistungseinbehalt 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €35.000 × 5% = €1.750 — "Einbehalt bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933"
- Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 933) oder sofort gegen Bankbürgschaft"
Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)
- Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Gewährleistungseinbehalt netto
- USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
- Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig
Schlussrechnungen digital erstellen — Abschlagsabzug automatisch berechnen
werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, SigG/eIDAS. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und abgezogen, Gewährleistungseinbehalt und USt korrekt berechnet. BMD/RZL-Export inklusive.
Elektriker Software Österreich ansehen →Block 5 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)
- Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
- Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
- Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933 — Abnahmedatum: [Datum]"
Häufige Fragen
Was regelt ABGB § 1170 für die Elektriker Schlussrechnung in Österreich?
ABGB § 1170 regelt die Fälligkeit des Werklohns nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werkes. Die Schlussrechnung wird nach förmlicher Abnahme der Elektroinstallation gestellt. Im Gegensatz zur deutschen VOB/B gibt es keine gesetzliche 30-Tage-Zahlungsfrist — das Zahlungsziel sollte vertraglich vereinbart werden (üblich: 30 Tage). Mit dem Datum der Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 933.
Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Elektriker Schlussrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?
Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Schlussrechnungen: Auflistung aller Abschlagszahlungen (netto) mit Rechnungsnummer und Datum, Gewährleistungseinbehalt (5% der Nettoauftragssumme), MwSt nur auf den Netto-Restbetrag. Bei §19 UStG AT Reverse Charge: kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG".
Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist bei österreichischen Elektroarbeiten?
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Elektroarbeiten in Österreich beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933 (Übergabe des Werkes). Der Gewährleistungseinbehalt von branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme wird bis zum Ablauf dieser Frist einbehalten — oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt. Das Datum der Abnahme / Werkübergabe ist für den Fristbeginn maßgeblich und sollte im Abnahmeprotokoll und auf der Schlussrechnung vermerkt sein.
Kann werkflow österreichische Elektriker Schlussrechnungen mit Abschlagsabzug automatisch erstellen?
Ja — werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge und SigG/eIDAS. Alle Abschlagsrechnungen eines Auftrags werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen. Gewährleistungseinbehalt und USt auf den Restbetrag werden korrekt berechnet. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.