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Elektriker · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Elektriker Schlussrechnung Vorlage Österreich: ABGB § 1170 + UStG AT § 11

Die österreichische Elektriker Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 - Fälligkeit nach vollständiger Werkerstellung und Übergabe. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht, die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933, und alle Abschlagszahlungen sind netto aufzulisten und abzuziehen. Die USt wird nur auf den Netto-Restbetrag nach Abschlagsabzug und Gewährleistungseinbehalt berechnet.

Österreichische Elektriker Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 - Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Abnahmeprotokoll Nr. ABN-2026-008 vom 15.06.2026 - Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3 - Verlust der Vorsteuer beim Auftraggeber bei Fehlen
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 - Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 - Rohinstallation - €7.000,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 - Unterputzinstallation - €9.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 - Gewährleistungseinbehalt 5% (2 Felder)

  • Gewährleistungseinbehalt 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €35.000 × 5% = €1.750 - "Einbehalt bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933"
  • Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 933) oder sofort gegen Bankbürgschaft"

Block 4 - USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Gewährleistungseinbehalt netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

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Block 5 - Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart - ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933 - Abnahmedatum: [Datum]"

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Häufige Fragen

Was regelt ABGB § 1170 für die Elektriker Schlussrechnung in Österreich?

ABGB § 1170 regelt die Fälligkeit des Werklohns nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werkes. Die Schlussrechnung wird nach förmlicher Abnahme der Elektroinstallation gestellt. Im Gegensatz zur deutschen VOB/B gibt es keine gesetzliche 30-Tage-Zahlungsfrist - das Zahlungsziel sollte vertraglich vereinbart werden (üblich: 30 Tage). Mit dem Datum der Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 933.

Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Elektriker Schlussrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?

Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Schlussrechnungen: Auflistung aller Abschlagszahlungen (netto) mit Rechnungsnummer und Datum, Gewährleistungseinbehalt (5% der Nettoauftragssumme), MwSt nur auf den Netto-Restbetrag. Bei §19 UStG AT Reverse Charge: kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG".

Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist bei österreichischen Elektroarbeiten?

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Elektroarbeiten in Österreich beträgt 3 Jahre nach ABGB § 933 (Übergabe des Werkes). Der Gewährleistungseinbehalt von branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme wird bis zum Ablauf dieser Frist einbehalten - oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt. Das Datum der Abnahme / Werkübergabe ist für den Fristbeginn maßgeblich und sollte im Abnahmeprotokoll und auf der Schlussrechnung vermerkt sein.

Kann werkflow österreichische Elektriker Schlussrechnungen mit Abschlagsabzug automatisch erstellen?

Ja - werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge und SigG/eIDAS. Alle Abschlagsrechnungen eines Auftrags werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen. Gewährleistungseinbehalt und USt auf den Restbetrag werden korrekt berechnet. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.

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