Fliesenleger · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Fliesenleger Schlussrechnung Vorlage Österreich: ABGB § 1170 + Haftrücklass 5%

Die österreichische Fliesenleger Schlussrechnung richtet sich nach ABGB § 1170 — Fälligkeit nach vollständiger Werkerstellung und Abnahme. Haftrücklass 5% statt Gewährleistungseinbehalt, USt 20% statt MwSt 19%, UID-Nummer Pflicht, §19 UStG AT statt §13b, ÖNORM B 2210 statt DIN 18157, BMD/RZL-Export statt DATEV, Gewährleistungsfrist 3 Jahre nach ABGB § 933. Alle Teilzahlungen sind netto aufzulisten und abzuziehen; USt nur auf den Netto-Restbetrag.

Österreichische Fliesenleger Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (5 Felder)

  • Abnahmeprotokoll-Nr.: z.B. "Abnahmeprotokoll Nr. AP-2026-012 vom 15.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Klopfprobe-Protokoll (ÖNORM B 2210): Protokoll-Nr. — bestätigt Hohlstellen-Freiheit des Fliesenbelags bei Abnahme nach österreichischer Norm
  • Silikonfugen-Dokumentation: Einbauort (Nassbereich/Übergang), Typ, Wartungshinweis als Schutz vor späteren Mängelansprüchen
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer + Leistungszeitraum: UID-Nummer Pflicht ab €10.000 netto (UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), Leistungszeitraum von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum

Block 2 — Teilzahlungsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-018 vom 10.03.2026 — Vorbereitung + Abdichtung — €7.500,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 20.05.2026 — Fliesenarbeiten Boden + Wand — €17.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Teilzahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 — Haftrücklass 5% (2 Felder)

  • Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €33.000 × 5% = €1.650 — "Haftrücklass bis Ablauf der Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933 (3 Jahre)"
  • Freigabedatum / Bankgarantie: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 933) oder sofort gegen Bankgarantie"

Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT Reverse Charge B2B: kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

Schlussrechnungen digital erstellen — Haftrücklass automatisch berechnen

werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, ÖNORM B 2210, SigG/eIDAS. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und abgezogen, Haftrücklass und USt korrekt berechnet. Klopfprobe-Protokoll als Anlage verknüpfen — BMD/RZL-Export inklusive.

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Block 5 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ABGB § 1170)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 933 (3 Jahre) — Abnahmedatum: [Datum]"

Häufige Fragen

Was muss eine Fliesenleger Schlussrechnung in Österreich enthalten?

ABGB § 1170: Fälligkeit nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werkes. Pflichtfelder: Klopfprobe-Protokoll als Anlage (ÖNORM B 2210 Fliesenarbeiten), alle Abzüge geleisteter Teilzahlungen (netto), Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme, USt 20% auf Netto-Restbetrag, Zahlungsziel 30 Tage. UID-Nummer Pflicht ab €10.000 netto laut UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3.

Was ist der Unterschied zwischen Haftrücklass und Gewährleistungseinbehalt?

Inhaltlich dasselbe — 5% der Nettoauftragssumme werden einbehalten. In Österreich heißt es "Haftrücklass" (ABGB-Terminologie), in Deutschland "Gewährleistungseinbehalt". Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 933) oder sofort gegen Bankgarantie. Bei Fliesenarbeiten sichert der Haftrücklass den Auftraggeber gegen Hohlstellen, Fugenrisse und Abdichtungsmängel ab.

Gilt §19 UStG AT für Fliesenlegerleistungen?

Ja — Fliesenlegerarbeiten sind Bauleistungen. Bei B2B-Leistungen Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT. Kein USt-Ausweis auf der Schlussrechnung, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" ist anzubringen. Bei B2C (Privatperson): USt 20% normal ausweisen. Haftrücklass und Teilzahlungsabzüge bleiben in beiden Fällen netto.

Kann werkflow AT Fliesenleger Schlussrechnungen automatisch erstellen?

Ja — werkflow AT rechnet ABGB-konform: Haftrücklass-Berechnung 5%, USt 20%, UID-Nummer, BMD/RZL-Export. Alle Teilzahlungen werden automatisch in der Schlussrechnung abgezogen. Klopfprobe-Protokoll (ÖNORM B 2210) und Silikonfugen-Dokumentation als Anlage verknüpfen. Gewährleistungsfrist 3 Jahre ABGB § 933 wird automatisch berechnet.

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