Maler · Mahnung Vorlage Österreich

Maler Mahnung Vorlage Österreich 2026 – Zahlungserinnerung richtig schreiben

Offene Malerrechnungen nach Renovierungen in Österreich — Privatauftraggeber bestreiten Farbton oder Ausführungsqualität als Grund für Zahlungsverweigerung. Eine rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht basiert auf der Werkabnahme nach ABGB § 1170, enthält Verzugszinsen nach ABGB § 1333 (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und kündigt die Mahnklage beim Bezirksgericht konkret an.

Pflichtangaben in der Maler-Mahnung (Österreich)

1. Kopfdaten & Rechnungsbezug

  • Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer des Malerbetriebs
  • Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers
  • Mahndatum und Mahnstufe: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026"
  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung — z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-044 vom 01.06.2026 — Renovierung Wohnzimmer, Wiedner Hauptstraße 22, Wien"
  • Offener Betrag: bei Privatkunden Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei B2B ggf. Nettobetrag gem. §19 UStG AT

2. Zahlungsfrist setzen

  • Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026."
  • ABGB § 1170: Fälligkeit nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks
  • Verweis auf Abnahme: "Die Abnahme der Malerarbeiten erfolgte am [Datum] — Grundlage dieser Mahnung."
  • Im B2B: Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) — Verzug nach Fristablauf (max. 60 Tage) automatisch

3. Verzugszinsen berechnen

  • B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
  • B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
  • Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage
  • Hinweis in Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Datum]."

4. Mahnspesen & Inkassokosten

  • Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 — bei Verzugseintritt automatisch fällig
  • Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls geltend machbar
  • Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers nur bei echten, konkret benannten Mängeln (ABGB § 933)
  • Beweissicherung: Farbmusterabnahme mit Unterschrift, Fotos vor/nach Renovierung, Materiallieferscheine

5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung

  • Stufe 1 — Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
  • Stufe 2 — 1. Mahnung: förmlich, Frist 7–10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG benennen
  • Stufe 3 — Inkassounternehmen: Kosten trägt Schuldner bei Verzug
  • Stufe 4 — Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)

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Häufige Fragen

Maler-Rechnung offen in Österreich — was tun?

Zunächst prüfen: Liegt eine Werkabnahme nach ABGB § 1170 vor? Der Werklohn ist nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe fällig. Bei Abnahme senden Sie eine Zahlungserinnerung mit 14-Tages-Frist. Bleibt diese erfolglos, folgt die 1. Mahnung mit Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 und den €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018. Nach weiterer Nichtzahlung: Inkassounternehmen oder Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000). Beweissicherung: Farbmusterabnahme mit Unterschrift, Fotos, Materiallieferscheine.

Was gilt für die Fälligkeit des Werklohns beim Maler nach ABGB § 1170?

ABGB § 1170 regelt die Fälligkeit des Werklohns beim Werkvertrag: Das Entgelt ist grundsätzlich nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks fällig. Für Malerbetriebe bedeutet das: Zahlungsfrist beginnt mit Abnahme der Malerarbeiten — keine Abnahme, keine Fälligkeit. Vertraglich sollten Sie ein Zahlungsziel von 14–30 Tagen nach Abnahme vereinbaren. Bei Teilleistungen (Etappenrenovierung) kann das Zahlungsziel nach ABGB § 1170a für die jeweilige Teilleistung vereinbart werden.

Wie berechne ich Verzugszinsen für Malerrechnungen in Österreich?

Für B2B-Forderungen gilt ABGB § 1333 Abs. 2: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der ÖNB. Beispiel: Nettoforderung €7.200, Basiszinssatz 3,00% → Verzugszinssatz 12,2% → Tageszinsen: €7.200 × 12,2% ÷ 365 = €2,41/Tag. Für B2C gilt 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1. Zinsberechnung beginnt ab Eintritt des Verzugs — bei B2B nach Fristablauf, bei B2C nach Zugang der Mahnung.

Abnahme-Streit beim Maler in Österreich — welche Rechte habe ich?

Wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert, muss er konkrete Mängel benennen — allgemeine Unzufriedenheit mit Farbton oder Optik reicht nicht. ABGB § 933 regelt die Gewährleistung: Bei Malerarbeiten besteht die Gewährleistungsfrist 3 Jahre ab Übergabe. Der Auftraggeber kann bei echten Mängeln Verbesserung verlangen, aber nicht die gesamte Zahlung verweigern. Stellen Sie eine schriftliche Frist zur konkreten Mängelnennung (7–14 Tage). Ohne konkrete Mängel können Sie Zahlung gerichtlich geltend machen.

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