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Maler · Mahnung Vorlage Österreich

Maler Mahnung Vorlage Österreich 2026 - Zahlungserinnerung richtig schreiben

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Offene Malerrechnungen nach Renovierungen in Österreich - Privatauftraggeber bestreiten Farbton oder Ausführungsqualität als Grund für Zahlungsverweigerung. Eine rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht basiert auf der Werkabnahme nach ABGB § 1170, enthält Verzugszinsen nach ABGB § 1333 (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und kündigt die Mahnklage beim Bezirksgericht konkret an.

Pflichtangaben in der Maler-Mahnung (Österreich)

1. Kopfdaten & Rechnungsbezug

  • Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer des Malerbetriebs
  • Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers
  • Mahndatum und Mahnstufe: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026"
  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsbeschreibung - z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-044 vom 01.06.2026 - Renovierung Wohnzimmer, Wiedner Hauptstraße 22, Wien"
  • Offener Betrag: bei Privatkunden Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei B2B ggf. Nettobetrag gem. §19 UStG AT

2. Zahlungsfrist setzen

  • Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026."
  • ABGB § 1170: Fälligkeit nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks
  • Verweis auf Abnahme: "Die Abnahme der Malerarbeiten erfolgte am [Datum] - Grundlage dieser Mahnung."
  • Im B2B: Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) - Verzug nach Fristablauf (max. 60 Tage) automatisch

3. Verzugszinsen berechnen

  • B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
  • B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
  • Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage
  • Hinweis in Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Datum]."

4. Mahnspesen & Inkassokosten

  • Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 - bei Verzugseintritt automatisch fällig
  • Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls geltend machbar
  • Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers nur bei echten, konkret benannten Mängeln (ABGB § 933)
  • Beweissicherung: Farbmusterabnahme mit Unterschrift, Fotos vor/nach Renovierung, Materiallieferscheine

5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung

  • Stufe 1 - Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
  • Stufe 2 - 1. Mahnung: förmlich, Frist 7-10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG benennen
  • Stufe 3 - Inkassounternehmen: Kosten trägt Schuldner bei Verzug
  • Stufe 4 - Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)

Mahnungen automatisch erstellen - österreichisches Recht integriert

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Häufige Fragen

Maler-Rechnung offen in Österreich - was tun?

Zunächst prüfen: Liegt eine Werkabnahme nach ABGB § 1170 vor? Der Werklohn ist nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe fällig. Bei Abnahme senden Sie eine Zahlungserinnerung mit 14-Tages-Frist. Bleibt diese erfolglos, folgt die 1. Mahnung mit Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 und den €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018. Nach weiterer Nichtzahlung: Inkassounternehmen oder Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000). Beweissicherung: Farbmusterabnahme mit Unterschrift, Fotos, Materiallieferscheine.

Was gilt für die Fälligkeit des Werklohns beim Maler nach ABGB § 1170?

ABGB § 1170 regelt die Fälligkeit des Werklohns beim Werkvertrag: Das Entgelt ist grundsätzlich nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks fällig. Für Malerbetriebe bedeutet das: Zahlungsfrist beginnt mit Abnahme der Malerarbeiten - keine Abnahme, keine Fälligkeit. Vertraglich sollten Sie ein Zahlungsziel von 14-30 Tagen nach Abnahme vereinbaren. Bei Teilleistungen (Etappenrenovierung) kann das Zahlungsziel nach ABGB § 1170a für die jeweilige Teilleistung vereinbart werden.

Wie berechne ich Verzugszinsen für Malerrechnungen in Österreich?

Für B2B-Forderungen gilt ABGB § 1333 Abs. 2: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der ÖNB. Beispiel: Nettoforderung €7.200, Basiszinssatz 3,00% → Verzugszinssatz 12,2% → Tageszinsen: €7.200 × 12,2% ÷ 365 = €2,41/Tag. Für B2C gilt 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1. Zinsberechnung beginnt ab Eintritt des Verzugs - bei B2B nach Fristablauf, bei B2C nach Zugang der Mahnung.

Abnahme-Streit beim Maler in Österreich - welche Rechte habe ich?

Wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert, muss er konkrete Mängel benennen - allgemeine Unzufriedenheit mit Farbton oder Optik reicht nicht. ABGB § 933 regelt die Gewährleistung: Bei Malerarbeiten besteht die Gewährleistungsfrist 3 Jahre ab Übergabe. Der Auftraggeber kann bei echten Mängeln Verbesserung verlangen, aber nicht die gesamte Zahlung verweigern. Stellen Sie eine schriftliche Frist zur konkreten Mängelnennung (7-14 Tage). Ohne konkrete Mängel können Sie Zahlung gerichtlich geltend machen.

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