Fliesenleger · Auftrag Vorlage Österreich
Fliesenleger Auftrag Vorlage Österreich 2026 – Auftragsbestätigung nach ABGB & ÖNORM B 3415
Österreichische Fliesenleger brauchen eine Auftragsbestätigung, die ÖNORM B 3415-konform ist und §19 UStG AT korrekt abbildet. Chargeninformation, m²-Angaben je Raumposition und eine Untergrundklausel nach ABGB § 1151ff sind keine Optionen — sie sind der Schutz vor ungerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen und steuerlichen Risiken. Hier sind alle Pflichtangaben für eine rechtssichere österreichische Fliesenleger-Auftragsbestätigung.
Pflichtangaben in der österreichischen Fliesenleger-Auftragsbestätigung
1. Kopfdaten & Parteien
- Betriebsname, Adresse, Telefon, E-Mail, UID-Nummer des Fliesenlegers
- Vollständiger Name, Adresse und UID-Nummer des Auftraggebers (bei B2B)
- Auftragsbestätigungsnummer und Datum (Pflicht nach österreichischem UStG)
- Bauvorhaben, Ausführungsort und Raumbezeichnung
- Referenz auf das zugrunde liegende Angebot (Angebotsnummer, Datum)
2. Leistungsbeschreibung & Umfang
- Fläche m² je Raumposition nach ÖNORM B 3415 (Boden, Wand, Leibung getrennt)
- Fliesentyp: Fabrikat, Artikelnummer, Format mm × mm, Farbton/Dekornummer
- Chargeninformation: Partie-Nummer (verbindliche Festlegung im Auftrag)
- Verlegemuster: gerades Muster, Diagonalverlegung, Fischgrät — und Fugenbreite mm
- Untergrundvoraussetzungen: Ebenheit (ÖNORM B 3415), Feuchte, Tragfähigkeit — AG-Vorleistung
3. Termine & Ausführungsfristen
- Beginn der Ausführung: Datum (abhängig von Untergrundbereitstellung durch AG)
- Fertigstellungstermin nach ABGB § 1168 (Verzugsfolgen klar regeln)
- Aushärtungszeiten Klebemörtel und Fugenmörtel (Begehbarkeit nach X Tagen)
- Hinweis: Terminverschiebung bei nicht rechtzeitiger Fliesenlieferung durch AG
4. Preis & Zahlungsbedingungen
- Netto-Gesamtpreis, USt 20 %, Brutto-Gesamtpreis
- Bei §19 UStG AT: Hinweis «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG»
- UID-Nummern beider Parteien bei Anwendung §19 UStG AT
- Materiallieferung: Liefert AN oder AG die Fliesen? Materialaufschlag wenn AN liefert
- Abschlagsregelung: z. B. 50 % bei Auftragserteilung, 50 % nach Abnahme
5. Gewährleistung & AGB-Verweis
- Vertragsgrundlage: ABGB § 1151ff Werkvertrag, ÖNORM B 3415 als Ausführungsstandard
- Gewährleistung nach ABGB § 933: 3 Jahre ab Übergabe
- Gewährleistungsausschluss bei mangelhaftem Untergrund (AG-Vorleistung)
- AGB-Verweis sofern vorhanden; digitale Unterschrift nach SigG/eIDAS
Auftragsbestätigungen automatisch erstellen
werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen — §19 UStG AT, UID-Nummern, ÖNORM B 3415, SigG/eIDAS-Unterschrift und BMD/RZL-Export. Aus dem Angebot wird automatisch die Auftragsbestätigung, dann die Rechnung.
Auftragsbestätigungen automatisch erstellen mit werkflow →Häufige Fragen
Was muss eine Fliesenleger-Auftragsbestätigung in Österreich enthalten?
Eine rechtssichere österreichische Fliesenleger-Auftragsbestätigung enthält: vollständige Parteienbezeichnung mit UID-Nummer, Fläche m² je Raumposition nach ÖNORM B 3415, Fliesentyp mit Fabrikat und Artikelnummer, Chargeninformation (Partie-Nummer), Verlegemuster und Fugenbreite, Untergrundvoraussetzungen als AG-Vorleistung, Ausführungstermin, Netto-Gesamtpreis mit USt 20 %, §19 UStG AT-Hinweis bei B2B-Bauleistung, Zahlungsbedingungen.
Was ist ÖNORM B 3415 und warum ist sie für den österreichischen Fliesenlegerauftrag wichtig?
ÖNORM B 3415 ist die österreichische Norm für Fliesenarbeiten. Sie definiert Ausführungsstandards, Untergrundanforderungen, Verlegetoleranzen und Abnahmebedingungen für Fliesenarbeiten in Österreich. Ein expliziter Verweis auf ÖNORM B 3415 in der Auftragsbestätigung legt den Ausführungsstandard verbindlich fest und schützt den Fliesenleger bei Gewährleistungsstreitigkeiten — nur normkonforme Ausführungen gelten als mangelfrei.
Wann gilt §19 UStG AT beim österreichischen Fliesenlegerauftrag?
§19 UStG AT (Reverse Charge) gilt bei Bauleistungen zwischen zwei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern in Österreich. Fliesenverlegearbeiten in Neu- und Bestandsbauten sind Bauleistungen im Sinne §19. Die Auftragsbestätigung muss dann netto ausgestellt sein mit dem Hinweis «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG». UID-Nummern beider Parteien müssen angeführt sein.
Ist die Chargeninformation auch in Österreich Pflicht in der Fliesenleger-Auftragsbestätigung?
Die Chargen-Nummer ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtfeld, aber dringend empfohlen. In Österreich gelten dieselben praktischen Gründe wie in Deutschland: Fliesen aus unterschiedlichen Chargen können sichtbare Farbunterschiede aufweisen. Die Chargen-Nummer in der Auftragsbestätigung schützt den Fliesenleger vor Gewährleistungsansprüchen wegen Farbdifferenzen und sichert die Nachbestellung exakt gleicher Ware. Bei hochwertigen österreichischen Projekten ist sie kaufmännischer Standard.
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