Fliesenleger · Kalkulation Vorlage Österreich
Fliesenleger Kalkulation Vorlage 2026 - m²-Preise für Österreich
Österreichische Fliesenlegerbetriebe kalkulieren nach ÖNORM B 3415, WKO Bau-Kollektivvertrag und USt 20 %. Bau-KV statt Installateur-KV, §19 UStG AT-Übergang der Steuerschuld und BMD/RZL-Export sind die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Kalkulation. Diese Vorlage listet alle Positionen für österreichische Fliesenleger.
Alle Kostenpositionen richtig erfassen
1. Lohnkosten kalkulieren
- WKO Bau-Kollektivvertrag (Arbeiter): Mindestlohn je Lohngruppe (Hilfstätig bis Spezialist)
- SV-Dienstgeberanteil: ca. 28-30 % auf Bruttolohn (ASVG-Beiträge)
- Sonderzahlungen Bau-KV: Urlaubs- und Weihnachtsgeld (2 Monatsgehälter, anteilig)
- Wegzeit nach Bau-KV: als reguläre Arbeitszeit abrechenbar
- Stunden je m²: Kleinformat 0,8-1,2 h/m², Großformat 1,0-1,8 h/m²
2. Materialkosten & Aufschlag
- Österreichische Fachhandelspreise: Lagermax, Baumax Pro, Hagebau Österreich
- Fliesenmenge: Verlegefläche m² + Schnittabfall 10-15 % (österreichischer Standard)
- Flexkleber nach ÖNORM EN 12004: ca. 3-5 kg/m² (Litokol AT, Mapei AT, Baumit)
- Fugenmörtel: ca. 200-400 g/m² je nach Format
- Materialaufschlag: 20-35 % auf Einkaufspreise
3. Gemeinkosten & Wagnis
- Fahrzeugkosten: österreichische NoVA, Versicherung, Treibstoffpreise
- Werkzeugkosten: Fliesenschneider, Saugplattengreifer, Nivellierungssystem (Abschreibung)
- Wagniszuschlag: 4-7 % (Untergrundrisiken, Rissbildung Altbestand)
- Gewinnaufschlag: 8-15 %
4. Gewerk-spezifische Positionen
- ÖNORM B 3415: Untergrundprüfung, Ebenheitstoleranz, Hohlraumanteil max. 5 %
- Wiener Altbau: Terrazzo-Untergrund, ornamentale Bodenbeläge als Sonderpositionen
- Entkopplungsmatte (Schlüter DITRA AT, Mapeguard): separater Materialposten
- Dehnungsfugen nach ÖNORM B 3415: Planung und Einbau als eigene Position
- §19 Abs. 1a UStG AT: Übergang Steuerschuld bei Fliesenarbeiten für Bauunternehmen
5. USt & Zahlungsbedingungen
- USt 20 % bei privaten Auftraggebern (§ 10 Abs. 1 öst. UStG)
- §19 Abs. 1a UStG AT: Übergang Steuerschuld bei Bauleistungen zwischen Unternehmern
- UID-Nummer beider Parteien Pflicht (§ 11 UStG AT)
- BMD/RZL-Export für österreichische Steuerberater
- Zahlungsfristen: ABGB § 1334, Verzugszinsen 9,2 % über Basiszinssatz
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Häufige Fragen
Welche ÖNORM gilt für Fliesenarbeiten in Österreich?
ÖNORM B 3415 regelt Fliesen- und Plattenarbeiten in Österreich und definiert Untergrundanforderungen, Verlegesysteme, Klebstoffklassen und Abnahmekriterien. Sie entspricht inhaltlich der deutschen DIN 18352, hat aber österreichspezifische Abnahmekriterien (Ebenheitstoleranz, Hohlraumanteil max. 5 %). Bei gewerblichen Aufträgen und Wohnbau ist ÖNORM B 3415 als anerkannte Regel der Technik verbindlich.
Welche WKO Bau-Tariflöhne gelten für Fliesenleger in Österreich 2026?
Fliesenleger fallen in Österreich unter den WKO-Kollektivvertrag für das Baugewerbe (Arbeiter). Mindestlöhne 2026 (Bau-KV): Hilfsarbeiter Bau ca. 2.200 €/Monat, Facharbeiter ca. 2.700 €/Monat, Spezialist ca. 3.100 €/Monat. Plus SV-Dienstgeberanteil ca. 28-30 % und Sonderzahlungen 2 Monatsgehälter. Achtung: Bau-KV gilt, nicht das Installateur- oder Elektrotechnik-KV.
Wie unterscheidet sich der österreichische Schnittabfall-Standard vom deutschen?
Der Schnittabfall-Standard ist in Österreich faktisch identisch mit Deutschland: Standardverlegung 10-12 %, Diagonal- oder Fischgrätverlegung 15-20 %. ÖNORM B 3415 gibt keine anderen Schnittabfall-Faktoren vor. Unterschied: Bei historischen Wiener Altbauten (Gründerzeit, ornamentale Böden) mit Sonderfliesen oder Terrazzo kann der Verschnitt deutlich höher sein - immer 20 % kalkulieren und Restmaterial beim Kunden einlagern.
Wie wird die USt 20 % bei Fliesenarbeiten in Österreich korrekt abgerechnet?
Bei Privatauftraggebern: USt 20 % auf den Nettobetrag. Bei Unternehmern im Baubereich: §19 Abs. 1a UStG AT prüfen - Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen. UID-Nummern beider Parteien auf Rechnung/Angebot. Auf der österreichischen Rechnung: alle Pflichtangaben nach §11 UStG AT. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater (nicht DATEV).