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Fliesenleger · Kalkulation Vorlage Österreich

Fliesenleger Kalkulation Vorlage 2026 - m²-Preise für Österreich

Österreichische Fliesenlegerbetriebe kalkulieren nach ÖNORM B 3415, WKO Bau-Kollektivvertrag und USt 20 %. Bau-KV statt Installateur-KV, §19 UStG AT-Übergang der Steuerschuld und BMD/RZL-Export sind die wesentlichen Unterschiede zur deutschen Kalkulation. Diese Vorlage listet alle Positionen für österreichische Fliesenleger.

Alle Kostenpositionen richtig erfassen

1. Lohnkosten kalkulieren

  • WKO Bau-Kollektivvertrag (Arbeiter): Mindestlohn je Lohngruppe (Hilfstätig bis Spezialist)
  • SV-Dienstgeberanteil: ca. 28-30 % auf Bruttolohn (ASVG-Beiträge)
  • Sonderzahlungen Bau-KV: Urlaubs- und Weihnachtsgeld (2 Monatsgehälter, anteilig)
  • Wegzeit nach Bau-KV: als reguläre Arbeitszeit abrechenbar
  • Stunden je m²: Kleinformat 0,8-1,2 h/m², Großformat 1,0-1,8 h/m²

2. Materialkosten & Aufschlag

  • Österreichische Fachhandelspreise: Lagermax, Baumax Pro, Hagebau Österreich
  • Fliesenmenge: Verlegefläche m² + Schnittabfall 10-15 % (österreichischer Standard)
  • Flexkleber nach ÖNORM EN 12004: ca. 3-5 kg/m² (Litokol AT, Mapei AT, Baumit)
  • Fugenmörtel: ca. 200-400 g/m² je nach Format
  • Materialaufschlag: 20-35 % auf Einkaufspreise

3. Gemeinkosten & Wagnis

  • Fahrzeugkosten: österreichische NoVA, Versicherung, Treibstoffpreise
  • Werkzeugkosten: Fliesenschneider, Saugplattengreifer, Nivellierungssystem (Abschreibung)
  • Wagniszuschlag: 4-7 % (Untergrundrisiken, Rissbildung Altbestand)
  • Gewinnaufschlag: 8-15 %

4. Gewerk-spezifische Positionen

  • ÖNORM B 3415: Untergrundprüfung, Ebenheitstoleranz, Hohlraumanteil max. 5 %
  • Wiener Altbau: Terrazzo-Untergrund, ornamentale Bodenbeläge als Sonderpositionen
  • Entkopplungsmatte (Schlüter DITRA AT, Mapeguard): separater Materialposten
  • Dehnungsfugen nach ÖNORM B 3415: Planung und Einbau als eigene Position
  • §19 Abs. 1a UStG AT: Übergang Steuerschuld bei Fliesenarbeiten für Bauunternehmen

5. USt & Zahlungsbedingungen

  • USt 20 % bei privaten Auftraggebern (§ 10 Abs. 1 öst. UStG)
  • §19 Abs. 1a UStG AT: Übergang Steuerschuld bei Bauleistungen zwischen Unternehmern
  • UID-Nummer beider Parteien Pflicht (§ 11 UStG AT)
  • BMD/RZL-Export für österreichische Steuerberater
  • Zahlungsfristen: ABGB § 1334, Verzugszinsen 9,2 % über Basiszinssatz

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Häufige Fragen

Welche ÖNORM gilt für Fliesenarbeiten in Österreich?

ÖNORM B 3415 regelt Fliesen- und Plattenarbeiten in Österreich und definiert Untergrundanforderungen, Verlegesysteme, Klebstoffklassen und Abnahmekriterien. Sie entspricht inhaltlich der deutschen DIN 18352, hat aber österreichspezifische Abnahmekriterien (Ebenheitstoleranz, Hohlraumanteil max. 5 %). Bei gewerblichen Aufträgen und Wohnbau ist ÖNORM B 3415 als anerkannte Regel der Technik verbindlich.

Welche WKO Bau-Tariflöhne gelten für Fliesenleger in Österreich 2026?

Fliesenleger fallen in Österreich unter den WKO-Kollektivvertrag für das Baugewerbe (Arbeiter). Mindestlöhne 2026 (Bau-KV): Hilfsarbeiter Bau ca. 2.200 €/Monat, Facharbeiter ca. 2.700 €/Monat, Spezialist ca. 3.100 €/Monat. Plus SV-Dienstgeberanteil ca. 28-30 % und Sonderzahlungen 2 Monatsgehälter. Achtung: Bau-KV gilt, nicht das Installateur- oder Elektrotechnik-KV.

Wie unterscheidet sich der österreichische Schnittabfall-Standard vom deutschen?

Der Schnittabfall-Standard ist in Österreich faktisch identisch mit Deutschland: Standardverlegung 10-12 %, Diagonal- oder Fischgrätverlegung 15-20 %. ÖNORM B 3415 gibt keine anderen Schnittabfall-Faktoren vor. Unterschied: Bei historischen Wiener Altbauten (Gründerzeit, ornamentale Böden) mit Sonderfliesen oder Terrazzo kann der Verschnitt deutlich höher sein - immer 20 % kalkulieren und Restmaterial beim Kunden einlagern.

Wie wird die USt 20 % bei Fliesenarbeiten in Österreich korrekt abgerechnet?

Bei Privatauftraggebern: USt 20 % auf den Nettobetrag. Bei Unternehmern im Baubereich: §19 Abs. 1a UStG AT prüfen - Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen. UID-Nummern beider Parteien auf Rechnung/Angebot. Auf der österreichischen Rechnung: alle Pflichtangaben nach §11 UStG AT. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater (nicht DATEV).

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