Kältetechnik · Auftrag Vorlage
Kältetechnik Auftrag Vorlage 2026 - Auftragsbestätigung mit Kältemittel & F-Gase rechtssicher
Kältetechnische Anlagen unterliegen der F-Gase-Verordnung - Kältemitteltyp und Füllmenge sind dokumentationspflichtig. Eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Gerätetyp, Kältemittel, Leitungslängen und Sachkundenachweis sichert den Auftrag rechtlich ab.
Pflichtangaben
1. Kopfdaten
- Betriebsname, USt-IdNr., Sachkunde-Zertifikatsnummer
- Auftraggeber: Name, Adresse
- Auftragsbestätigungsnummer, Datum
- Objekt und Aufstellort
2. Anlagenbeschreibung
- Systemtyp: Split / Multi-Split / VRF / Kaltwassersatz
- Hersteller, Modell, Kälteleistung kW
- Kältemittel: Typ (R32/R410A/R290), Füllmenge kg, GWP-Wert
- Innengeräte Stück: Typ (Wand/Decke/Kassette/Kanal)
- Außengerät: Aufstellort, Schalldruckpegel dB(A)
- Kältemittelleitungen lm, Kondensatleitungen lm
3. Preis & Zahlungsbedingungen
- Gerätelieferung und Installation getrennt
- Netto + 20% USt, §13b bei Bauleistung
- Kernbohrungen und Elektroarbeiten als Zusatzposition
- Inbetriebnahme und Dichtigkeitsprüfung inkludiert
Aufträge automatisch erstellen
werkflow erstellt aus dem Kältetechnik-Angebot automatisch die Auftragsbestätigung - Geräte, Kältemittel, F-Gase-Dokumentation, §13b-Hinweis. BMD/RZL-Export.
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Häufige Fragen
Was muss eine Kältetechnik-Auftragsbestätigung enthalten?
Vollständige Parteienbezeichnung, Gerätetyp (Split/Multi-Split/VRF) mit Hersteller und Modell, Kälteleistung kW, Kältemittel (R32/R410A/R290) mit Füllmenge kg, Leitungslängen lm, Kernbohrungen Stück, Netto-Preis mit 20% USt, §13b-UStG-Hinweis, F-Gase-Verordnung Zertifikatsnummer, ÖNORM B 2110 DIN 18379.
Warum muss das Kältemittel im Auftrag spezifiziert werden?
Die F-Gase-Verordnung (EU 517/2014) reguliert den Einsatz von Kältemitteln nach GWP-Wert. R410A (GWP 2088) wird schrittweise eingeschränkt, R32 (GWP 675) und R290 (GWP 3) sind zukunftssicher. Die Auftragsbestätigung muss Kältemitteltyp und Füllmenge dokumentieren - relevant für Dichtigkeitsprüfung und Entsorgung.
Welche Zertifikate braucht ein Kältetechniker?
Sachkundebescheinigung nach ChemKlimaschutzV (Kategorie I-IV) für den Umgang mit fluorierten Kältemitteln. Das Unternehmen braucht zusätzlich eine Unternehmenszertifizierung. Zertifikatsnummern gehören in die Auftragsbestätigung - ohne gültige Sachkunde darf nicht an Kälteanlagen gearbeitet werden.
Welche VOB-Norm gilt für Kältetechnik?
ÖNORM B 2110 mit DIN 18379 (Raumlufttechnische Anlagen) ist die Vertragsgrundlage. Ergänzend gelten VDI 2078 (Kühllastberechnung) und DIN EN 378 (Sicherheitstechnische Anforderungen). Gewährleistung: 4 Jahre ÖNORM B 2110, 5 Jahre ABGB.