Spengler · Auftrag Vorlage Österreich

Spengler Auftrag Vorlage 2026 – Auftragsbestätigung für Österreich

Dachrinne montiert, aber Titanzink statt Kupfer verbaut und §19 UStG AT nicht ausgewiesen — ohne schriftliche Spezifikation entstehen Materialstreit und Steuernachforderungen. Eine vollständige Spengler-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 und ÖNORM B 3521 schützt den Betrieb.

werkflow erstellt die Auftragsbestätigung automatisch aus dem akzeptierten Angebot — Material, Laufmeter und 20% österreichische USt. (oder §19 UStG AT) korrekt ausgewiesen. PDF per E-Mail, BMD/RZL-Export am Monatsende.

Pflichtangaben in der Spengler-Auftragsbestätigung (AT)

1. Kopfdaten & Parteien

  • Name, Adresse und UID-Nummer des Spengler-Betriebs
  • Name und Adresse des Auftraggebers
  • Auftragsnummer und Referenz auf das Angebot
  • Gebäude-Adresse / Bauvorhaben-Bezeichnung
  • Datum der Auftragserteilung

2. Leistungsbeschreibung & Materialspezifikation

  • Art der Leistung: Dachentwässerung, Blecharbeiten, Dachflächenabdichtung
  • Dachrinnen-Typ: halbrund / Kastenrinne nach ÖNORM EN 612, Nennbreite in mm
  • Material: Titanzink (Rheinzink, VM Zinc), Kupfer, Aluminium (Prefa), feuerverzinkter Stahl
  • Wandstärke in mm (0,65 / 0,80 mm)
  • Laufmeter Rinne und Fallrohr-Länge
  • Systemhersteller (Rheinzink, Prefa, Zambelli)

3. Termine & Ausführungsfristen

  • Ausführungstermin (abhängig von Zimmerermontage / Dachdecker als Vorgewerk)
  • Voraussichtliche Ausführungsdauer
  • Hinweis: Terminverschiebung bei fehlenden Vorgewerken (ABGB § 1168)

4. Preis & Zahlungsbedingungen

  • Nettobetrag je Position und Gesamtbetrag
  • 20% österreichische USt. ausgewiesen
  • Oder: §19 UStG AT Hinweis bei B2B-Bauleistungen (Reverse Charge)
  • Abschlagsplan: z.B. 30% Auftragserteilung, 70% nach Abnahme
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Abnahme

5. Gewährleistung & AGB-Verweis

  • Gewährleistungsfrist: 3 Jahre nach ABGB § 933 (unbewegliche Sachen)
  • Ausführungsstandard: ÖNORM B 3521, ÖNORM EN 612 (Dachrinnen)
  • Hinweis: keine Gewährleistung für Folgeschäden durch Vorgewerk-Mängel
  • Verweis auf beigefügte AGB des Spengler-Betriebs

Häufige Fragen

Was muss eine Spengler Auftragsbestätigung in Österreich enthalten?

Eine vollständige österreichische Spengler-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 enthält: Firmen- und Kundendaten mit UID-Nummer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung (Dachrinnen, Fallrohre, Blecharbeiten, Dachabdichtung), Dachrinnen-Typ, Material (Titanzink, Kupfer, Aluminium), Wandstärke, Laufmeter, Ausführungsstandard nach ÖNORM B 3521, Gesamtpreis inkl. 20% österreichischer USt. oder §19 UStG AT Hinweis, Ausführungstermin und AGB.

Was ist die ÖNORM B 3521 und warum ist sie für Spengler-Aufträge relevant?

ÖNORM B 3521 ist die österreichische Norm für Klempnerarbeiten (Spenglerei) — sie regelt die Ausführung von Dachrinnen, Fallrohren, Dachabdichtungen und Blecharbeiten am Bau. Sie ist das österreichische Pendant zur deutschen DIN 18339 (VOB/C Klempnerarbeiten). Im Spengler-Auftrag sollte ÖNORM B 3521 als Ausführungsstandard vereinbart sein — besonders bei gewerblichen Auftraggebern und Wohnbaugesellschaften.

Gilt §19 UStG AT bei Spengler-Aufträgen in Österreich?

§ 19 Abs. 1a UStG AT (Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen) gilt bei Spengler-Aufträgen, wenn der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt (Generalunternehmer, Bauträger, gewerblicher Hauseigentümer). Dachrinnen-Montage und Blecharbeiten am Gebäude gelten als Bauleistungen. In der Auftragsbestätigung muss dann stehen: 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG.' werkflow erkennt die korrekte Steuerposition automatisch.

Welche Materialspezifikationen gehören in die österreichische Spengler-Auftragsbestätigung?

Die Materialspezifikation im österreichischen Spengler-Auftrag umfasst: Material (Titanzink z.B. Rheinzink/VM Zinc, Kupfer, Aluminium/Prefa, feuerverzinkter Stahl), Wandstärke in mm (0,65 / 0,80 mm), Dachrinnen-Typ (halbrund/Kastenrinne) nach ÖNORM EN 612, Nennbreite, Laufmeter Rinne und Fallrohr, sowie Systemhersteller. Prefa ist in Österreich besonders verbreitet. Fehlende Spezifikation führt zu Streit über Material-Upgrades.

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