Schlosser · Subunternehmer Vorlage Österreich

Schlosser Subunternehmer Vorlage Österreich 2026

Österreichische Schlosser- und Metallbau-GU vergeben Stahlbau- und Montageleistungen regelmäßig an Nachunternehmer. Ohne EN 1090-Zertifizierungspflicht, §19 UStG AT-Regelung und BUAG-Nachweispflicht im Subunternehmervertrag haftet der GU für Tragwerksschäden, Steuernachforderungen und Sozialbeitragsrückstände des NU — nach ABGB und österreichischem Sozialrecht. Hier sind alle Pflichtangaben für einen rechtssicheren österreichischen Schlosser-Nachunternehmervertrag.

Pflichtangaben im österreichischen Schlosser-Subunternehmervertrag

1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung

  • Vollständige Bezeichnung GU und NU mit Firmensitz, FN-Nummer, UID-Nummer
  • Genaue Leistungsabgrenzung: Stahlbau, Treppen, Geländer, Fassadenkonstruktion, Tore
  • Ausführungsklasse nach EN 1090 (EXC 1–4) für tragende Konstruktionen
  • Bauvorhaben, Baustellenadresse und Montagetermine
  • Verweis auf Werkzeichnungen und Stücklisten als Vertragsanlage

2. Vergütung & Abrechnung

  • Netto-Vergütung, USt 20 % (oder §19 UStG AT-Hinweis bei Reverse Charge Bauleistung)
  • Einheitspreise nach LV oder Pauschalpreis für Fertigung + Montage getrennt ausweisen
  • Abschlagsregelung: z. B. 40 % nach Fertigstellung Werkstatt, 60 % nach Montageabnahme
  • Zahlungsziel: max. 30 Tage nach Rechnungseingang gemäß ABGB § 1334
  • Haftrücklass 5 % als Sicherheit, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

3. Haftung & Gewährleistung

  • Ausführungsstandard: EN 1090 (tragende Stahltragwerke), DIN EN ISO 5817 (Schweißnahtqualität)
  • NU muss EN 1090-Zertifizierung nachweisen — Zertifikat als Vertragsanlage
  • Schweißklasse (Bewertungsgruppe B/C/D nach DIN EN ISO 5817) im Vertrag festlegen
  • Gewährleistung nach ABGB § 933: 3 Jahre ab Übergabe
  • Regressklausel: GU kann NU bei Drittansprüchen in voller Höhe in Anspruch nehmen

4. §19 UStG AT — Reverse Charge Schlosserei

  • §19 Abs. 1a UStG AT greift bei Bauleistungen (Montage/Einbau) zwischen österreichischen Unternehmern
  • Reine Werkstattfertigung ohne Einbau ist keine Bauleistung — Abgrenzung im Vertrag regeln
  • NU stellt Rechnung ohne USt mit Hinweis: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG»
  • GU schuldet 20 % USt ans österreichische Finanzamt
  • UID-Nummern beider Parteien im Vertrag und auf jeder Abschlagsrechnung des NU

5. Kündigung & Vertragsende

  • Ordentliche Kündigung: Frist 14 Tage, Vergütung nach erbrachter Leistung gemäß ABGB § 1168
  • Außerordentliche Kündigung bei Verzug, EN 1090-Nichtkonformität oder Insolvenz des NU
  • BUAG: NU muss ordnungsgemäße BUAK-Beiträge nachweisen — Freistellungsklausel zugunsten GU
  • AVRAG: Freistellungsklausel für Lohnansprüche bei grenzüberschreitender Entsendung
  • Abnahmeprotokoll mit Schweißnaht-Prüfprotokoll als Bedingung für Schlusszahlung

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Häufige Fragen

Gilt §19 UStG AT auch für Schlosser-Subunternehmer in Österreich?

Ja, bei Bauleistungen (Montage, Einbau von Stahlkonstruktionen) gilt §19 Abs. 1a UStG AT, wenn beide Vertragsparteien österreichische Unternehmer sind. Der Schlosser-NU stellt die Rechnung ohne USt aus: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG». Bei reiner Fertigung ohne Einbau greift §19 UStG AT nicht — die Abgrenzung muss im Vertrag klar geregelt sein.

Muss der österreichische Schlosser-NU nach EN 1090 zertifiziert sein?

Ja. EN 1090 gilt auch in Österreich als harmonisierte Norm für tragende Stahlkonstruktionen. Ab Ausführungsklasse EXC 2 ist die CE-Kennzeichnung nach EN 1090 Pflicht. Der GU muss im Subunternehmervertrag die Ausführungsklasse festlegen und den NU zur Vorlage des EN 1090-Zertifikats verpflichten. Ohne Zertifikat des NU haftet der GU nach österreichischem Produkthaftungsgesetz.

Welche BUAG-Pflichten gelten für Schlosser-NU in Österreich?

Metallbauunternehmen können unter das BUAG fallen, wenn sie überwiegend Baustellenmontagen ausführen. Der GU sollte im Subunternehmervertrag klären, ob der NU BUAG-pflichtig ist, und eine Nachweispflicht für BUAK-Beiträge vereinbaren. Bei unklarer Abgrenzung empfiehlt sich eine Anfrage bei der BUAK. Solidarhaftung von GU und NU bei BUAG-Verletzung ist möglich.

Wie haftet der österreichische GU für mangelhafte Schweißnähte seines Schlosser-NU?

Der GU haftet dem Bauherrn nach ABGB § 1167ff für das gesamte Werk, auch für NU-Leistungen. Bei Schweißnähten ist DIN EN ISO 5817 die maßgebliche Bewertungsnorm. Der Subunternehmervertrag muss die Schweißklasse festlegen, Prüfprotokolle verlangen und eine Regressklausel enthalten. Ohne diese Klauseln bleibt der GU nach österreichischem Recht auf Gewährleistungsansprüchen sitzen.

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