Maler · Regierechnung Vorlage
Maler Regierechnung Vorlage Österreich: ABGB § 1152 Stundensatz, Farbkosten und Regiezettel
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Regierechnungen beim Maler entstehen bei nachträglichen Ausbesserungen, Farbton-Korrekturen oder zusätzlichen Streicharbeiten. ABGB § 1152 sichert den Anspruch auf angemessenen Lohn bei Regieleistungen ohne Festpreis. Regiezettel vom Auftraggeber auf der Baustelle unterschreiben lassen. UID-Nummer und USt 20% (oder §19 UStG AT) sind österreichische Pflichtfelder.
Maler Regierechnung Österreich: alle Pflichtfelder
Block 1 - Regie-Kopfdaten
- Regieauftrag-Nr.: fortlaufende Nummerierung
- Verweis auf Hauptvertrag oder Einzelauftrag: Auftrags-Nr. und AG-Bestellnummer
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum: Datum oder Zeitraum der Streicharbeiten
- Einsatzort: vollständige Adresse + Raum-/Flächenbezeichnung
- UID-Nummer Auftragnehmer + UID-Nummer Auftraggeber (bei B2B §19 UStG AT)
Block 2 - Stundennachweis (Regiezettel)
- Stunden aufgelistet: Beginn, Ende, Pause (Netto-Stunden je Maler)
- Stundensatz: Malergeselle €/h, Malermeister €/h - separat ausweisen
- Regiebeschreibung: Raum, Fläche m², Arbeitsart, Anstrichfolge
- Regiezettel: Datum + Unterschrift Auftraggeber vor Ort
Block 3 - Materialrechnung
- Pos. | Bezeichnung | Menge | EP netto | GP netto - nur tatsächlich verbrauchtes Material
- Farbe: Hersteller (Synthesa, Adler u.a.), Farbbezeichnung, Farbcode, verbrauchte Liter
- Farbtyp: Dispersionsfarbe / Lackfarbe / Lasur - je Typ eigene Position
- Grundierung: Produkt, verbrauchte Liter
- Abdeckmaterial: Folie m², Malerkrepp lfm
Block 4 - Fahrt- und Nebenkosten
- Anfahrt: km × amtlicher Kilometersatz (Österreich: 0,42 €/km)
- Materialtransport: Sonderfahrt für Farbnachbestellung falls notwendig
- Parkgebühren: Beleg erforderlich
- Werkzeugpauschale: optional je Einsatz
Block 5 - USt und Zahlungsziel
- Netto gesamt: Summe Arbeit + Material + Fahrtkosten
- USt 20% (Privatkunden) oder §19 UStG AT-Hinweis (B2B)
- Brutto gesamt (bei Privatkunden)
- Zahlungsziel 14 Tage nach Rechnungseingang
Maler Software Österreich - Regierechnungen mit Farbnachweis
werkflow erstellt ABGB-konforme Regierechnungen mit Regiezettel, Farbmengennachweis, USt 20% und BMD/RZL-Export für österreichische Malerbetriebe.
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Häufige Fragen
Was ist die Rechtsgrundlage für Maler Regierechnungen in Österreich?
ABGB § 1152 (angemessener Lohn) und § 1170 (Vergütungsfälligkeit) bilden die Basis. Bei Regiearbeiten ohne Festpreisvereinbarung hat der Malerbetrieb Anspruch auf den ortsüblichen Stundensatz. Der Regiezettel - vom Auftraggeber auf der Baustelle unterschrieben - ist der entscheidende Nachweis für geleistete Stunden und verbrauchtes Material.
Welche USt-Regelung gilt für Maler Regierechnungen in Österreich?
USt 20% für Privatpersonen. Für B2B-Bauleistungen gilt §19 UStG AT (Übergang der Steuerschuld). UID-Nummer des Auftraggebers muss auf der Rechnung stehen. Hinweis: "Die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger gem. §19 UStG". Buchhalterisch: BMD oder RZL für österreichische Malerbetriebe als Exportformat.
Wie rechne ich Farbmengen in der österreichischen Maler Regierechnung ab?
Farbmengennachweis in Litern: Hersteller, Farbbezeichnung, Farbcode, Gebindegröße und tatsächlich verbrauchte Liter. Nicht vollständig verbrauchte Gebinde: nur verbrauchte Menge abrechnen oder Restgebinde beim Auftraggeber belassen und quittieren lassen. Österreichische Farbhersteller (Synthesa, Adler Lacke) nennen häufig Verbrauchsangaben in l/m² - diese als Nachweis beilegen.
Kann werkflow Maler Regierechnungen für Österreich erstellen?
Ja - werkflow erstellt ABGB-konforme Regierechnungen mit österreichischen Pflichtfeldern (UID-Nummer, USt 20%, §19 UStG AT), Farbmengennachweis aus dem Materiallager und BMD/RZL-Export. Regiezettel digital unterschreiben lassen und automatisch in die Rechnung übertragen.