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Spengler · Subunternehmer Vorlage Österreich

Spengler Subunternehmer Vorlage Österreich 2026

Österreichische Spengler-GU vergeben Dachentwässerungs-, Blechdach- und Fassadenarbeiten regelmäßig an Nachunternehmer. Ohne ÖNORM B 3521-Normverweis, Dichtigkeitsprüfpflicht und §19 UStG AT-Regelung im Subunternehmervertrag haftet der GU für Wassereintritte und Folgeschäden - auch wenn der Spengler-NU die mangelhafte Arbeit ausgeführt hat. BUAG-Solidarhaftung kommt on top. Hier sind alle Pflichtangaben für einen rechtssicheren österreichischen Spengler-Nachunternehmervertrag.

Pflichtangaben im österreichischen Spengler-Subunternehmervertrag

1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung

  • Vollständige Bezeichnung GU und NU mit Firmensitz, FN-Nummer, UID-Nummer
  • Genaue Leistungsabgrenzung: Dachentwässerung, Blechdach, Fassadenverkleidung, Wandanschlüsse
  • Material-Spezifikation: Blechart (Kupfer, Zink, Aluzink), Blechstärke mm
  • Bauvorhaben, Baustellenadresse und Ausführungstermin
  • Verweis auf Ausführungspläne und Detailzeichnungen als Vertragsanlage

2. Vergütung & Abrechnung

  • Netto-Vergütung, USt 20 % (oder §19 UStG AT-Hinweis bei Reverse Charge Bauleistung)
  • Einheitspreise je Pos. aus LV oder Pauschalpreis mit Materialmehrmengen-Regelung
  • Abschlagsregelung: z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 70 % nach Abnahme und Dichtigkeitsprüfung
  • Zahlungsziel: max. 30 Tage nach Rechnungseingang gemäß ABGB § 1334
  • Haftrücklass 5 % als Sicherheit, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

3. Haftung & Gewährleistung

  • Ausführungsstandard: ÖNORM B 3521 (Spenglerarbeiten), ÖNORM EN 612 (Dachrinnen und Fallrohre)
  • Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung nach Fertigstellung - Prüfprotokoll als Abnahmevoraussetzung
  • Gewährleistung nach ABGB § 933: 3 Jahre ab Übergabe
  • Pflicht des NU zur Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme ≥ 1 Mio. €)
  • Regressklausel inkl. Folgeschäden (Feuchtigkeit, Schimmel) bei mangelhafter Abdichtung

4. §19 UStG AT - Reverse Charge Spenglerei

  • §19 Abs. 1a UStG AT greift bei Spengler-Bauleistungen am Bauwerk zwischen österreichischen Unternehmern
  • NU stellt Rechnung ohne USt: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG»
  • GU schuldet 20 % USt ans österreichische Finanzamt
  • UID-Nummern beider Parteien im Vertrag und auf jeder Abschlagsrechnung des NU
  • Bei ausländischen NU: Prüfung ZKO3-Meldepflicht (Entsendung nach Österreich)

5. Kündigung & Vertragsende

  • Ordentliche Kündigung: Frist 14 Tage, Vergütung nach erbrachter Leistung gemäß ABGB § 1168
  • Außerordentliche Kündigung bei Undichtigkeiten, Verzug oder Insolvenz des NU
  • BUAG: NU muss ordnungsgemäße BUAK-Beiträge nachweisen - Freistellungsklausel zugunsten GU
  • AVRAG: Freistellungsklausel für Lohnansprüche bei grenzüberschreitender Entsendung
  • Dichtigkeitsprüfprotokoll nach ÖNORM B 3521 als zwingende Bedingung für Schlusszahlung

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Häufige Fragen

Gilt §19 UStG AT auch für Spengler-Subunternehmer in Österreich?

Ja. Spengler-/Klempnerarbeiten am Bauwerk (Dachentwässerung, Blechdach, Wandanschlüsse) gelten als Bauleistungen. §19 Abs. 1a UStG AT greift, wenn beide Vertragsparteien österreichische Unternehmer sind. Der Spengler-NU stellt die Rechnung ohne USt aus: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG». UID-Nummern beider Parteien sind Pflicht im Vertrag und auf der Rechnung.

Welche BUAG-Pflichten gelten für Spengler-NU in Österreich?

Spenglereiunternehmen mit überwiegender Bau- und Dachtätigkeit fallen unter das BUAG. Der NU muss BUAG-Beiträge für seine Mitarbeiter an die BUAK abführen. Der GU sollte im Subunternehmervertrag eine Nachweispflicht für ordnungsgemäße BUAK-Beiträge vereinbaren. Bei Verletzung der BUAK-Beitragspflicht durch den NU haftet der GU solidarisch - das ist in der Praxis das größte Haftungsrisiko für Spengler-GU.

Was regelt ÖNORM B 3521 für Spengler-NU in Österreich?

ÖNORM B 3521 (Spenglerarbeiten) ist die maßgebliche österreichische Norm für Spengler- und Klempnerarbeiten am Dach und an der Fassade. Sie definiert Ausführungsstandards, Materialanforderungen, Verbindungstechniken und Dehnungsklassen für Blecharbeiten. Der Subunternehmervertrag muss ÖNORM B 3521 als Ausführungsstandard benennen - ohne diesen Verweis entsteht Spielraum für minderwertige Ausführung ohne vertragliche Handhabe.

Wie wird die Dichtigkeitsprüfung österreichischer Spengler-NU vertraglich geregelt?

Die Dichtigkeitsprüfung ist bei Spengler-/Klempnerarbeiten am Dach und an Wandanschlüssen essenziell. Der Subunternehmervertrag sollte vorsehen: Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung nach Fertigstellung, Prüfprotokoll nach ÖNORM B 3521 als Abnahmevoraussetzung, Definition welche Methode (Wasserprüfung, Druckprüfung) anzuwenden ist. Ohne Protokoll kann der GU Schlusszahlung zurückhalten und bei späterer Undichtigkeit Regress nehmen.

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