Spengler · Subunternehmer Vorlage Österreich
Spengler Subunternehmer Vorlage Österreich 2026
Österreichische Spengler-GU vergeben Dachentwässerungs-, Blechdach- und Fassadenarbeiten regelmäßig an Nachunternehmer. Ohne ÖNORM B 3521-Normverweis, Dichtigkeitsprüfpflicht und §19 UStG AT-Regelung im Subunternehmervertrag haftet der GU für Wassereintritte und Folgeschäden — auch wenn der Spengler-NU die mangelhafte Arbeit ausgeführt hat. BUAG-Solidarhaftung kommt on top. Hier sind alle Pflichtangaben für einen rechtssicheren österreichischen Spengler-Nachunternehmervertrag.
Pflichtangaben im österreichischen Spengler-Subunternehmervertrag
1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung
- Vollständige Bezeichnung GU und NU mit Firmensitz, FN-Nummer, UID-Nummer
- Genaue Leistungsabgrenzung: Dachentwässerung, Blechdach, Fassadenverkleidung, Wandanschlüsse
- Material-Spezifikation: Blechart (Kupfer, Zink, Aluzink), Blechstärke mm
- Bauvorhaben, Baustellenadresse und Ausführungstermin
- Verweis auf Ausführungspläne und Detailzeichnungen als Vertragsanlage
2. Vergütung & Abrechnung
- Netto-Vergütung, USt 20 % (oder §19 UStG AT-Hinweis bei Reverse Charge Bauleistung)
- Einheitspreise je Pos. aus LV oder Pauschalpreis mit Materialmehrmengen-Regelung
- Abschlagsregelung: z. B. 30 % bei Auftragserteilung, 70 % nach Abnahme und Dichtigkeitsprüfung
- Zahlungsziel: max. 30 Tage nach Rechnungseingang gemäß ABGB § 1334
- Haftrücklass 5 % als Sicherheit, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
3. Haftung & Gewährleistung
- Ausführungsstandard: ÖNORM B 3521 (Spenglerarbeiten), ÖNORM EN 612 (Dachrinnen und Fallrohre)
- Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung nach Fertigstellung — Prüfprotokoll als Abnahmevoraussetzung
- Gewährleistung nach ABGB § 933: 3 Jahre ab Übergabe
- Pflicht des NU zur Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme ≥ 1 Mio. €)
- Regressklausel inkl. Folgeschäden (Feuchtigkeit, Schimmel) bei mangelhafter Abdichtung
4. §19 UStG AT — Reverse Charge Spenglerei
- §19 Abs. 1a UStG AT greift bei Spengler-Bauleistungen am Bauwerk zwischen österreichischen Unternehmern
- NU stellt Rechnung ohne USt: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG»
- GU schuldet 20 % USt ans österreichische Finanzamt
- UID-Nummern beider Parteien im Vertrag und auf jeder Abschlagsrechnung des NU
- Bei ausländischen NU: Prüfung ZKO3-Meldepflicht (Entsendung nach Österreich)
5. Kündigung & Vertragsende
- Ordentliche Kündigung: Frist 14 Tage, Vergütung nach erbrachter Leistung gemäß ABGB § 1168
- Außerordentliche Kündigung bei Undichtigkeiten, Verzug oder Insolvenz des NU
- BUAG: NU muss ordnungsgemäße BUAK-Beiträge nachweisen — Freistellungsklausel zugunsten GU
- AVRAG: Freistellungsklausel für Lohnansprüche bei grenzüberschreitender Entsendung
- Dichtigkeitsprüfprotokoll nach ÖNORM B 3521 als zwingende Bedingung für Schlusszahlung
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Gilt §19 UStG AT auch für Spengler-Subunternehmer in Österreich?
Ja. Spengler-/Klempnerarbeiten am Bauwerk (Dachentwässerung, Blechdach, Wandanschlüsse) gelten als Bauleistungen. §19 Abs. 1a UStG AT greift, wenn beide Vertragsparteien österreichische Unternehmer sind. Der Spengler-NU stellt die Rechnung ohne USt aus: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG». UID-Nummern beider Parteien sind Pflicht im Vertrag und auf der Rechnung.
Welche BUAG-Pflichten gelten für Spengler-NU in Österreich?
Spenglereiunternehmen mit überwiegender Bau- und Dachtätigkeit fallen unter das BUAG. Der NU muss BUAG-Beiträge für seine Mitarbeiter an die BUAK abführen. Der GU sollte im Subunternehmervertrag eine Nachweispflicht für ordnungsgemäße BUAK-Beiträge vereinbaren. Bei Verletzung der BUAK-Beitragspflicht durch den NU haftet der GU solidarisch — das ist in der Praxis das größte Haftungsrisiko für Spengler-GU.
Was regelt ÖNORM B 3521 für Spengler-NU in Österreich?
ÖNORM B 3521 (Spenglerarbeiten) ist die maßgebliche österreichische Norm für Spengler- und Klempnerarbeiten am Dach und an der Fassade. Sie definiert Ausführungsstandards, Materialanforderungen, Verbindungstechniken und Dehnungsklassen für Blecharbeiten. Der Subunternehmervertrag muss ÖNORM B 3521 als Ausführungsstandard benennen — ohne diesen Verweis entsteht Spielraum für minderwertige Ausführung ohne vertragliche Handhabe.
Wie wird die Dichtigkeitsprüfung österreichischer Spengler-NU vertraglich geregelt?
Die Dichtigkeitsprüfung ist bei Spengler-/Klempnerarbeiten am Dach und an Wandanschlüssen essenziell. Der Subunternehmervertrag sollte vorsehen: Pflicht zur Dichtigkeitsprüfung nach Fertigstellung, Prüfprotokoll nach ÖNORM B 3521 als Abnahmevoraussetzung, Definition welche Methode (Wasserprüfung, Druckprüfung) anzuwenden ist. Ohne Protokoll kann der GU Schlusszahlung zurückhalten und bei späterer Undichtigkeit Regress nehmen.
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