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Kältetechnik · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Kältetechnik Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11

Die österreichische Kältetechnik Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110 - Haftrücklass 5% (österreichische Bezeichnung - nicht Sicherheitseinbehalt), F-Gas-Anlagenbuch nach BGBl. II Nr. 305/2002 als Pflichtanlage, §19 UStG AT bei Bauleistungen B2B, 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 922.

Österreichische Kältetechnik Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 - Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Inbetriebnahmeprotokoll Nr. IBN-2026-008 vom 20.06.2026 - Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3 - Verlust der Vorsteuer beim Auftraggeber bei Fehlen
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 - Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 - Rohrleitungsmontage - €7.000,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 - Kältemittelanlage + F-Gas-Erstbefüllung - €14.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 - Haftrücklass 5% (2 Felder)

  • Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €35.000 × 5% = €1.750 - "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922"
  • Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 922) oder sofort gegen Bankbürgschaft"

Block 4 - USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

Block 5 - Pflichtanlagen österreichische Kältetechnik Schlussrechnung (3 Felder)

  • F-Gas-Anlagenbuch als Pflichtanlage (BGBl. II Nr. 305/2002): Kältemitteltyp, Füllmenge kg, GWP-Wert, Erstbefüllung-Datum, Zertifizierungs-Nr. des Kältemonteurs
  • Leckagedichtheitsprotokoll als Anlage: Prüfergebnis, Prüfdatum, Prüfer-Zertifikat-Nr. nach BGBl. II Nr. 305/2002
  • Inbetriebnahmeprotokoll als Anlage: Druckprüfprotokoll, Vakuumierungsprotokoll, Erstbefüllung-Dokumentation - Grundlage für Leistungsdatum und Gewährleistungsfristbeginn ABGB § 922

Schlussrechnungen digital erstellen - F-Gas-Anlagenbuch und Haftrücklass automatisch berechnen

werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass, F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002 und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und abgezogen.

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Block 6 - Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart - ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922 - Abnahmedatum: [Datum]"

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Häufige Fragen

Was unterscheidet eine österreichische Kältetechnik Schlussrechnung von einer Teilrechnung?

Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach Abnahme der Kälteanlage - geregelt nach ÖNORM B 2110 und ABGB § 1170. Sie zieht alle geleisteten Teilrechnungen (netto) ab, weist einen Haftrücklass von 5% der Nettoauftragssumme aus (österreichische Bezeichnung) und berechnet die USt 20% nur auf den verbleibenden Netto-Restbetrag. Pflichtanlagen sind F-Gas-Anlagenbuch nach BGBl. II Nr. 305/2002 und Leckagedichtheitsprotokoll. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 922.

Was ist das F-Gas-Anlagenbuch in Österreich und warum ist es Pflichtanlage der Schlussrechnung?

Das F-Gas-Anlagenbuch ist nach der österreichischen F-Gas-Verordnung (BGBl. II Nr. 305/2002) Pflicht für Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ab bestimmten Füllmengen. Es dokumentiert Kältemitteltyp, Füllmenge kg, GWP-Wert, Erstbefüllung, Leckagedichtheitsprüfungen und Wartungsarbeiten. Die F-Gas-Anlagenbuch-Nr. ist auf der Schlussrechnung zu referenzieren - fehlt sie, ist die Anlage nicht vorschriftsgemäß übergeben. Das Anlagenbuch ist als Anlage der Schlussrechnung beizufügen.

Was ist der Haftrücklass bei österreichischen Kältetechnik-Unternehmen und wie wird er berechnet?

Der Haftrücklass (österreichische Bezeichnung für den deutschen Gewährleistungseinbehalt - nicht Sicherheitseinbehalt) beträgt branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme. Beispiel: Nettoauftragssumme €35.000 → Haftrücklass 5% = €1.750. Dieser Betrag wird in der Schlussrechnung vom auszuzahlenden Restbetrag abgezogen und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (ABGB § 922: 3 Jahre) einbehalten - oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt.

Kann werkflow österreichische Kältetechnik Schlussrechnungen mit F-Gas-Anlagenbuch automatisch erstellen?

Ja - werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass (nicht Sicherheitseinbehalt), F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002 und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen.

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