Kältetechnik · Schlussrechnung Vorlage Österreich
Kältetechnik Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11
Die österreichische Kältetechnik Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110 — Haftrücklass 5% (österreichische Bezeichnung — nicht Sicherheitseinbehalt), F-Gas-Anlagenbuch nach BGBl. II Nr. 305/2002 als Pflichtanlage, §19 UStG AT bei Bauleistungen B2B, 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 922.
Österreichische Kältetechnik Schlussrechnung: alle Pflichtfelder
Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)
- Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Inbetriebnahmeprotokoll Nr. IBN-2026-008 vom 20.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
- UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3 — Verlust der Vorsteuer beim Auftraggeber bei Fehlen
- Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum (Pflicht UStG AT § 11)
Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)
- Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 — Rohrleitungsmontage — €7.000,00"
- Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 — Kältemittelanlage + F-Gas-Erstbefüllung — €14.000,00"
- Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)
Block 3 — Haftrücklass 5% (2 Felder)
- Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €35.000 × 5% = €1.750 — "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922"
- Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 922) oder sofort gegen Bankbürgschaft"
Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)
- Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
- USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
- Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig
Block 5 — Pflichtanlagen österreichische Kältetechnik Schlussrechnung (3 Felder)
- F-Gas-Anlagenbuch als Pflichtanlage (BGBl. II Nr. 305/2002): Kältemitteltyp, Füllmenge kg, GWP-Wert, Erstbefüllung-Datum, Zertifizierungs-Nr. des Kältemonteurs
- Leckagedichtheitsprotokoll als Anlage: Prüfergebnis, Prüfdatum, Prüfer-Zertifikat-Nr. nach BGBl. II Nr. 305/2002
- Inbetriebnahmeprotokoll als Anlage: Druckprüfprotokoll, Vakuumierungsprotokoll, Erstbefüllung-Dokumentation — Grundlage für Leistungsdatum und Gewährleistungsfristbeginn ABGB § 922
Schlussrechnungen digital erstellen — F-Gas-Anlagenbuch und Haftrücklass automatisch berechnen
werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass, F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002 und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und abgezogen.
Kältetechnik Software Österreich ansehen →Block 6 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)
- Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
- Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
- Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922 — Abnahmedatum: [Datum]"
Häufige Fragen
Was unterscheidet eine österreichische Kältetechnik Schlussrechnung von einer Teilrechnung?
Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach Abnahme der Kälteanlage — geregelt nach ÖNORM B 2110 und ABGB § 1170. Sie zieht alle geleisteten Teilrechnungen (netto) ab, weist einen Haftrücklass von 5% der Nettoauftragssumme aus (österreichische Bezeichnung) und berechnet die USt 20% nur auf den verbleibenden Netto-Restbetrag. Pflichtanlagen sind F-Gas-Anlagenbuch nach BGBl. II Nr. 305/2002 und Leckagedichtheitsprotokoll. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 922.
Was ist das F-Gas-Anlagenbuch in Österreich und warum ist es Pflichtanlage der Schlussrechnung?
Das F-Gas-Anlagenbuch ist nach der österreichischen F-Gas-Verordnung (BGBl. II Nr. 305/2002) Pflicht für Kälteanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ab bestimmten Füllmengen. Es dokumentiert Kältemitteltyp, Füllmenge kg, GWP-Wert, Erstbefüllung, Leckagedichtheitsprüfungen und Wartungsarbeiten. Die F-Gas-Anlagenbuch-Nr. ist auf der Schlussrechnung zu referenzieren — fehlt sie, ist die Anlage nicht vorschriftsgemäß übergeben. Das Anlagenbuch ist als Anlage der Schlussrechnung beizufügen.
Was ist der Haftrücklass bei österreichischen Kältetechnik-Unternehmen und wie wird er berechnet?
Der Haftrücklass (österreichische Bezeichnung für den deutschen Gewährleistungseinbehalt — nicht Sicherheitseinbehalt) beträgt branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme. Beispiel: Nettoauftragssumme €35.000 → Haftrücklass 5% = €1.750. Dieser Betrag wird in der Schlussrechnung vom auszuzahlenden Restbetrag abgezogen und bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist (ABGB § 922: 3 Jahre) einbehalten — oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt.
Kann werkflow österreichische Kältetechnik Schlussrechnungen mit F-Gas-Anlagenbuch automatisch erstellen?
Ja — werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass (nicht Sicherheitseinbehalt), F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002 und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen.