Kältetechnik · Abschlagsrechnung Vorlage Österreich
Kältetechnik Abschlagsrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11
Eine österreichische Kältetechnik Abschlagsrechnung muss ÖNORM B 2110 und UStG AT § 11 erfüllen. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht - fehlt sie, verliert der Auftraggeber die Vorsteuer. Die F-Gas-Erstbefüllung nach BGBl. II Nr. 305/2002 wird als eigene Position mit Kältemitteltyp, kg und GWP-Wert ausgewiesen.
Österreichische Kältetechnik Abschlagsrechnung: alle Pflichtfelder
Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben (7 Felder)
- Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien
- UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
- Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
- Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz / §19 UStG AT Reverse Charge bei Bauleistungen B2B)
- USt-Betrag + Bruttobetrag; bei Reverse Charge: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
Block 2 - ÖNORM B 2110 Abschlagsrechnung-Spezifika (7 Felder)
- Teilrechnungs-Nr.: z.B. "1. Teilrechnung von 3" (ÖNORM B 2110 Pkt. 8.2)
- Auftrags-Nr. / Bestellnummer des Auftraggebers
- Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag
- Leistungsstand % oder Bauabschnitt: z.B. "Abschnitt 1 - Rohrleitungsmontage abgeschlossen (ca. 30% Gesamtleistung)"
- Abschlagsbetrag dieser Rechnung netto €
- Bereits gezahlte Teilrechnungen netto €: Summe aller vorherigen Teilrechnungen
- Verbleibender Restbetrag lt. Vertrag netto €
Block 3 - Kältetechnik-spezifische Leistungspositionen Österreich (3 Abschnitte)
- Abschnitt 1 - Rohrleitungsmontage: Kupfer-/Edelstahlrohre (m, DN-Größe), Isolierung (m²), Halterungen (Stk.) - abrechenbar nach Lieferschein-Eingang
- Abschnitt 2 - Kältemittelanlage + F-Gas-Erstbefüllung: Montage Verdichter/Verflüssiger/Verdampfer, F-Gas-Erstbefüllung als eigene Position (Typ, kg, GWP-Wert nach BGBl. II Nr. 305/2002), F-Gas-Anlagenbuch-Nr. als Pflichtangabe ab 3 kg Füllmenge
- Abschnitt 3 - Inbetriebnahme + Leckagedichtheitsprüfung (3. Teilrechnung): Druckprüfung, Vakuumierung, Leckagedichtheitsprüfung - wird in Schlussrechnung abgerechnet
Block 4 - Steuerliche Besonderheiten Österreich (3 Felder)
- §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Bauleistungen an Unternehmer - kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" auch auf Teilrechnungen
- ABGB §1170: Fälligkeit der Teilrechnungen nach nachgewiesenem Werkfortschritt - Leistungsnachweis als Anlage empfohlen
- BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater
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- Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
- Hinweis Schlussrechnung: "Diese Teilrechnung begründet keine Abnahme der Gesamtleistung - Schlussrechnung nach vollständiger Fertigstellung gem. ABGB § 1170"
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Häufige Fragen
Was regelt ÖNORM B 2110 für Kältetechnik Abschlagsrechnungen in Österreich?
ÖNORM B 2110 ist die österreichische Norm für Werkvertragsrecht im Bauwesen und bildet die Grundlage für Abschlagszahlungen in der Kältetechnik. Nach ÖNORM B 2110 Pkt. 8.2 hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abschlagszahlungen für nachgewiesene Teilleistungen. Typische Abschnitte: Rohrleitungsmontage, Kältemittelanlage inkl. F-Gas-Erstbefüllung (nach BGBl. II Nr. 305/2002) und Inbetriebnahme inkl. Leckagedichtheitsprüfung. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht.
Wie wird die F-Gas-Erstbefüllung in der österreichischen Kältetechnik Abschlagsrechnung abgerechnet?
Die F-Gas-Erstbefüllung wird als eigene Position ausgewiesen: Kältemitteltyp (z.B. R32, R410A), Menge in kg, GWP-Wert, Preis €/kg, Gesamtpreis €. In Österreich gilt BGBl. II Nr. 305/2002 (F-Gas-Verordnung AT) - das F-Gas-Anlagenbuch ist Pflicht ab 3 kg Füllmenge. Die USt 20% wird auf den vollen Nettobetrag berechnet. Bei §19 UStG AT (Bauleistungen B2B): kein USt-Ausweis, Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG'.
Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Kältetechnik Abschlagsrechnung nach UStG AT § 11 enthalten?
Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum/-zeitraum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Zusätzlich für Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 2110: Teilrechnungs-Nr., Leistungsstand % oder Bauabschnitt, bereits gezahlte Teilrechnungen netto, Restbetrag. F-Gas-Anlagenbuch-Nr. als Pflichtangabe bei entsprechender Füllmenge.
Kann werkflow österreichische Kältetechnik Abschlagsrechnungen mit F-Gas-Position automatisch erstellen?
Ja - werkflow erstellt österreichische Abschlagsrechnungen nach ÖNORM B 2110 und UStG AT § 11 mit F-Gas-Erstbefüllung als separate Position, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, verfolgt automatisch den Zahlungsstand und erzeugt die Schlussrechnung mit korrektem Abzug. BMD/RZL-Export für den österreichischen Steuerberater inklusive.