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Kältetechnik · Rechnung Vorlage Österreich

Kältetechnik Rechnung Vorlage Österreich: UStG AT § 11 + §19 + F-Gas

Eine österreichische Kältetechnik Rechnung muss alle UStG AT § 11 Pflichtangaben enthalten. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht. EU-F-Gas-Zertifikatsnummer und CO2e-Menge sind auf Rechnungen für Anlagen mit F-Gas Pflicht (BGBl. II Nr. 305/2002). Bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung B2B greift §19 UStG AT (Reverse Charge).

Österreichische Kältetechnik Rechnung Vorlage: alle Pflichtfelder

Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben Rechnung (7 Felder)

  • Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien (EU-F-Gas-Betriebszertifikat-Nr. im Briefkopf)
  • UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
  • Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
  • Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz / 0% bei innergemeinschaftlichen Lieferungen)
  • USt-Betrag + Bruttobetrag; Reverse Charge bei Bauleistungen B2B ("Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT")

Block 2 - Kältetechnik Leistungspositionen Österreich (5 Felder)

  • Klimaanlage/Kältemaschine: Pos.-Nr., Typ (Split/Multi-Split/VRF/Kaltwassersatz), Fabrikat, Modell, Kälteleistung kW, EER/SEER, Stk, Pauschale €
  • Kältemittel: Pos.-Nr., "Kältemittelfüllung [R410A/R32/R290], [kg], CO2e [t], BGBl. II Nr. 305/2002, EU-F-Gas-VO", Preis €/kg
  • F-Gas-Dichtigkeitsprüfung: Pos.-Nr., "Dichtigkeitsprüfung gem. EU-F-Gas-VO + BGBl. II Nr. 305/2002, Anlage Seriennr. [X], Ergebnis: dicht", Pauschale €
  • Rohrleitungsmontage: Pos.-Nr., "Kälteleitung [Cu, DN mm], Dämmung [Armaflex/Kaiflex, mm]", m, €/m
  • Inbetriebnahme + Einweisung: Pos.-Nr., "Inbetriebnahme inkl. Kältemittel-Befüllung, Funktionsprüfung, F-Gas-Logbuch-Eintrag AT", h, €/h

Block 3 - Steuerliche Besonderheiten österreichischer Kältetechnik (3 Felder)

  • §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung an Unternehmer - Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" statt USt-Ausweis
  • F-Gas-Zertifikat AT: EU-F-Gas-Betriebszertifikat + Techniker-Zertifikat auf Rechnung (BGBl. II Nr. 305/2002); Klimabonus-Förderung bei Wärmepumpen-Kombianlage informativer Hinweis
  • BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater; SigG/eIDAS-Unterschrift zulässig; F-Gas-Mengennachweis für EU-Register automatisch

Block 4 - Schlussrechnung Österreich (2 Felder)

  • Abschlagsrechnungen-Abzug: Liste aller Abschlagsrechnungen (Nr., Datum, Nettobetrag), Abzugssumme
  • Sicherheitseinbehalt: 5% der Schlussrechnungssumme, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (ABGB § 933, 3 Jahre)

Von der Vorlage zur digitalen österreichischen Kältetechnik Rechnung

werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen - UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, EU-F-Gas-Zertifikatsnummern (BGBl. II Nr. 305/2002), SigG/eIDAS-Unterschrift und BMD/RZL-Export. Rechnung in unter zwei Minuten als PDF, aus dem Angebot wird mit einem Klick die Rechnung.

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Block 5 - Zahlungsbedingungen und Abschluss (3 Felder)

  • Bankverbindung: IBAN + BIC (Pflicht für Überweisung)
  • Zahlungsziel: Fälligkeitsdatum, Skonto (z.B. "2% Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen")
  • Schlussrechnung: Abzug geleisteter Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalt 5% für 3 Jahre (ABGB § 933)

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Häufige Fragen

Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Kältetechnik Rechnung nach UStG § 11 enthalten?

Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Für Kältetechnik zusätzlich: Kältemittelbezeichnung (R410A/R32/R290), Kältemittelmenge kg, CO2e in Tonnen und EU-F-Gas-Zertifikatsnummer des Betriebs (BGBl. II Nr. 305/2002 Anforderung in Österreich).

Gilt §19 UStG für Klimaanlagen-Montage in Österreich?

Reverse Charge gem. §19 UStG AT gilt bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen. Dann kein USt-Ausweis - Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" auf Rechnung. Mobile Klimageräte ohne Einbau: kein §19. Reine Wartung: kein §19. WKO-Kälte- und Klimatechnikergewerbe beachten. werkflow erkennt §19-Sachverhalte automatisch.

Wie weise ich die F-Gas-Zertifikatsnummer auf der österreichischen Kältetechnik Rechnung aus?

Österreich: BGBl. II Nr. 305/2002 (F-Gas-Verordnung AT, harmonisiert mit EU-F-Gas-VO). Auf Rechnung: EU-F-Gas-Betriebszertifikat-Nr. + Techniker-Zertifikat-Nr. bei jeder Kältemittelfüll- und Dichtigkeitsprüf-Position. CO2e-Menge je Anlage. Prüfprotokoll als Rechnungsanlage (Pflicht). werkflow erstellt F-Gas-Prüfprotokoll und Rechnung gemeinsam.

Kann ich die österreichische Kältetechnik Rechnung per BMD/RZL exportieren?

Ja - werkflow erstellt österreichische Kältetechnik-Rechnungen mit allen UStG AT § 11 Pflichtangaben inklusive UID-Nummer und F-Gas-Zertifikatsnummern, erkennt §19-Sachverhalte automatisch und exportiert im BMD/RZL-Format für den österreichischen Steuerberater. F-Gas-Mengennachweis für EU-Register automatisch mitgeführt.

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