Kältetechnik · Rechnung Vorlage Österreich
Kältetechnik Rechnung Vorlage Österreich: UStG AT § 11 + §19 + F-Gas
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Eine österreichische Kältetechnik Rechnung muss alle UStG AT § 11 Pflichtangaben enthalten. Die UID-Nummer ist ab €10.000 netto Pflicht. Zertifizierungsnachweis und CO2e-Menge nach EU-F-Gase-VO (EU) 2024/573 gehören auf Rechnungen für Anlagen mit F-Gas. Bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung B2B greift §19 UStG AT (Reverse Charge).
Österreichische Kältetechnik Rechnung Vorlage: alle Pflichtfelder
Block 1 - UStG AT § 11 Pflichtangaben Rechnung (7 Felder)
- Vollständiger Name + Anschrift beider Parteien (F-Gas-Zertifizierungsnachweis des Betriebs im Briefkopf)
- UID-Nummer (Pflicht ab Rechnungsbetrag €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3)
- Rechnungsnummer (fortlaufend, eindeutig)
- Rechnungsdatum
- Leistungsdatum / Leistungszeitraum (Pflicht UStG AT § 11)
- Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz / 0% bei innergemeinschaftlichen Lieferungen)
- USt-Betrag + Bruttobetrag; Reverse Charge bei Bauleistungen B2B ("Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT")
Block 2 - Kältetechnik Leistungspositionen Österreich (5 Felder)
- Klimaanlage/Kältemaschine: Pos.-Nr., Typ (Split/Multi-Split/VRF/Kaltwassersatz), Fabrikat, Modell, Kälteleistung kW, EER/SEER, Stk, Pauschale €
- Kältemittel: Pos.-Nr., "Kältemittelfüllung [R410A/R32/R290], [kg], CO2e [t], EU-F-Gase-VO (EU) 2024/573", Preis €/kg
- F-Gas-Dichtigkeitsprüfung: Pos.-Nr., "Dichtheitsprüfung gem. EU-F-Gase-VO (EU) 2024/573, Anlage Seriennr. [X], Ergebnis: dicht", Pauschale €
- Rohrleitungsmontage: Pos.-Nr., "Kälteleitung [Cu, DN mm], Dämmung [Armaflex/Kaiflex, mm]", m, €/m
- Inbetriebnahme + Einweisung: Pos.-Nr., "Inbetriebnahme inkl. Kältemittel-Befüllung, Funktionsprüfung, F-Gas-Logbuch-Eintrag AT", h, €/h
Block 3 - Steuerliche Besonderheiten österreichischer Kältetechnik (3 Felder)
- §19 UStG AT (Reverse Charge): Gilt bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen - Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" statt USt-Ausweis. Mobile Geräte/reine Wartung: kein §19
- F-Gas-Recht AT: EU-Verordnung (EU) 2024/573 direkt anwendbar, national vollzogen über das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (FGG 2009) - zu unterscheiden von der Kälteanlagenverordnung (KAV, BGBl. Nr. 305/1969), die nur die Anlagensicherheit regelt. Klimabonus-Förderung bei Wärmepumpen-Kombianlage informativer Hinweis
- BMD/RZL-Export: Buchungskreis, Kostenstelle, Erlöskonto für österreichischen Steuerberater; SigG/eIDAS-Unterschrift zulässig; F-Gas-Mengennachweis für das EU-F-Gas-Portal automatisch
Block 4 - Schlussrechnung Österreich (2 Felder)
- Abschlagsrechnungen-Abzug: Liste aller Abschlagsrechnungen (Nr., Datum, Nettobetrag), Abzugssumme
- Sicherheitseinbehalt: 5% der Schlussrechnungssumme, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (ABGB § 933, 3 Jahre)
Von der Vorlage zur digitalen österreichischen Kältetechnik Rechnung
werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen - UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, EU-F-Gase-VO + FGG 2009, SigG/eIDAS-Unterschrift und BMD/RZL-Export. Rechnung in unter zwei Minuten als PDF, aus dem Angebot wird mit einem Klick die Rechnung.
Kältetechnik Software Österreich ansehen →Block 5 - Zahlungsbedingungen und Abschluss (3 Felder)
- Bankverbindung: IBAN + BIC (Pflicht für Überweisung)
- Zahlungsziel: Fälligkeitsdatum, Skonto (z.B. "2% Skonto bei Zahlung binnen 10 Tagen")
- Schlussrechnung: Abzug geleisteter Abschlagsrechnungen, Sicherheitseinbehalt 5% für 3 Jahre (ABGB § 933)
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Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine österreichische Kältetechnik Rechnung nach UStG § 11 enthalten?
Name + Anschrift beider Parteien, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3), lückenlose Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungsdatum, Nettobetrag je Steuersatz (20% Normalsatz), USt-Betrag, Bruttobetrag. Für Kältetechnik zusätzlich üblich: Kältemittelbezeichnung (R410A/R32/R290), Kältemittelmenge kg, CO2e in Tonnen und Zertifizierungsnachweis des Betriebs nach EU-F-Gase-VO (EU) 2024/573.
Gilt §19 UStG für Klimaanlagen-Montage in Österreich?
Reverse Charge gem. §19 UStG AT gilt bei Klimaanlagen-Einbau als Bauleistung an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen. Dann kein USt-Ausweis - Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG" auf Rechnung. Mobile Klimageräte ohne Einbau: kein §19. Reine Wartung ohne Bauteiltausch: kein §19. WKO Kälte- und Klimatechnikgewerbe beachten. werkflow erkennt §19-Sachverhalte automatisch.
Welche F-Gas-Angaben gehören auf die österreichische Kältetechnik Rechnung?
Rechtsgrundlage ist die direkt anwendbare EU-Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gase-VO), national vollzogen über das Fluorierte Treibhausgase-Gesetz 2009 (FGG 2009) - nicht zu verwechseln mit der Kälteanlagenverordnung (KAV, BGBl. Nr. 305/1969), die nur die Anlagensicherheit regelt. Auf der Rechnung üblich: Zertifizierungsnachweis des Betriebs und des Technikers (Art. 10 EU-F-Gase-VO) sowie CO2e-Menge je Anlage bei jeder Kältemittelfüll- und Dichtigkeitsprüf-Position. Prüfprotokoll als Rechnungsanlage empfohlen. werkflow erstellt F-Gas-Prüfprotokoll und Rechnung gemeinsam.
Kann ich die österreichische Kältetechnik Rechnung per BMD/RZL exportieren?
Ja - werkflow erstellt österreichische Kältetechnik-Rechnungen mit allen UStG AT § 11 Pflichtangaben inklusive UID-Nummer und F-Gas-Zertifizierungsnachweisen, erkennt §19-Sachverhalte automatisch und exportiert im BMD/RZL-Format für den österreichischen Steuerberater. F-Gas-Mengennachweis für das EU-F-Gas-Portal automatisch mitgeführt.