Gerüstbau · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Gerüstbau Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 4007 + UStG AT § 11

Die österreichische Gerüstbau Schlussrechnung hat eine eigene Logik — drei separate Positionen: Aufbau (Bauleistung, §19 UStG AT), Gesamtstandzeit (Gerüstmiete, 20% USt) und Abbau (Bauleistung, §19 UStG AT). Der Haftrücklass gilt nur auf Aufbau + Abbau — nicht auf die Gerüstmiete. ÖNORM B 4007 schreibt m² Gerüstgesamtfläche und Gerüstgruppe als Pflicht-Abrechnungseinheiten vor.

Österreichische Gerüstbau Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • Abnahmeprotokoll-Nr. als Verweis: z.B. "Abnahmeprotokoll Abbau Nr. ABN-2026-012 vom 15.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110"
  • m² Gerüstgesamtfläche: z.B. "480 m² Fassadengerüst (Gerüstgruppe 3 nach ÖNORM B 4007) — Aufmaßskizze als Anlage"
  • Gesamtstandzeit: z.B. "12 Wochen gesamt (Woche 1–4 in 1. TR, Woche 5–8 in 2. TR, Woche 9–12 in Schlussrechnung)"
  • Leistungszeitraum: von Aufbauabnahme bis Abbaufertigstellung (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 — Aufbauabnahme + Standzeit Woche 1–4 — €14.400,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 07.04.2026 — Standzeit Woche 5–8 — €5.760,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen

Block 3 — §19 UStG AT Trennung Bauleistung / Gerüstmiete + Haftrücklass (4 Felder)

  • Block A — Aufbau (Bauleistung): m² Gerüstfläche × Aufbaupreis €/m² — §19 UStG AT bei B2B Auftraggeber — kein USt-Ausweis; Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Block B — Gesamtstandzeit (Gerüstmiete ≠ Bauleistung): alle Standzeit-Wochen × m² × Wochenpreis — 20% USt normal
  • Block C — Abbau (Bauleistung): m² Gerüstfläche × Abbaupreis €/m² — §19 UStG AT bei B2B — kein USt-Ausweis; Hinweis wie Block A
  • Haftrücklass 5% nur auf Bauleistungsanteil (Block A + C): z.B. (€8.000 + €4.000) × 5% = €600 — "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB §§ 922–924 oder sofort gegen Bankgarantie"

Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbeträge (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag Block A + C (Bauleistung) €: (Aufbau + Abbau) − Abschlagsanteil − Haftrücklass; §19 UStG AT kein USt-Ausweis
  • Netto-Restbetrag Block B (Gerüstmiete) €: Gesamtstandzeit − bereits abgerechnete Standzeit-Wochen; USt 20% auf diesen Betrag
  • Brutto-Restbetrag gesamt (fällig) €: Summe beider Restbeträge inkl. USt auf Gerüstmiete-Anteil; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

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Block 5 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ÖNORM B 2110 Punkt 12.4)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist für den Bauleistungsanteil gem. ABGB §§ 922–924 — Abbaudatum: [Datum]"

Häufige Fragen

Wie ist die österreichische Gerüstbau Schlussrechnung nach ÖNORM B 4007 strukturiert?

Die österreichische Gerüstbau Schlussrechnung gliedert sich nach ÖNORM B 4007 in drei Abschnitte: 1. Aufbau (m² Gerüstfläche × Aufbaupreis — Bauleistung, §19 UStG AT), 2. Gesamtstandzeit (alle Standzeit-Wochen × m² × Wochenpreis — Gerüstmiete, 20% USt), 3. Abbau (m² Gerüstfläche × Abbaupreis — Bauleistung, §19 UStG AT). Bereits gezahlte Teilrechnungen werden abgezogen, der Haftrücklass gilt nur auf den Bauleistungsanteil.

Wie greift §19 UStG AT bei der Gerüstbau Schlussrechnung — Bauleistung vs. Gerüstmiete?

§19 UStG AT gilt nur für Gerüstbau als Bauleistung (Aufbau + Abbau) — kein USt-Ausweis, Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG'. Gerüstmiete (Standzeit) ist keine Bauleistung — dort gilt 20% USt normal. Diese Trennung muss auf der Schlussrechnung klar erkennbar sein: Block A = Aufbau + Abbau (§19 UStG AT), Block B = Gesamtstandzeit (20% USt). Im Zweifel beim österreichischen Steuerberater klären.

Gilt der Haftrücklass auch auf die Gerüstmiete?

Nein — der Haftrücklass gilt in Österreich nur auf den Bauleistungsanteil (Aufbau + Abbau), nicht auf die Gerüstmiete (Standzeit). Gewährleistungsansprüche nach ABGB §§ 922–924 beziehen sich auf Mängel der handwerklichen Leistung — die Vermietungsleistung unterliegt anderen Regelungen. Beispiel: Aufbau €8.000 + Abbau €4.000 = €12.000 Bauleistungsanteil × 5% Haftrücklass = €600 — die Standzeit-Beträge bleiben außen vor.

Kann werkflow österreichische Gerüstbau Schlussrechnungen mit ÖNORM B 4007 und Haftrücklass automatisch erstellen?

Ja — werkflow erstellt österreichische Gerüstbau Schlussrechnungen nach ÖNORM B 4007 mit getrennten Blöcken für Aufbau/Abbau (Bauleistung, §19 UStG AT) und Gesamtstandzeit (Gerüstmiete, 20% USt), Haftrücklass nur auf den Bauleistungsanteil und automatischem Abzug aller Teilrechnungen. BMD/RZL-Export inklusive.

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