Elektriker · Mahnung Vorlage Österreich
Elektriker Mahnung Vorlage Österreich 2026 – Zahlungserinnerung richtig schreiben
Offene Elektrikerrechnungen in Österreich — nach Zählertausch, Neuinstallationen oder Notfalleinsätzen streiten Auftraggeber oft den Umfang nachträglich. Eine rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht enthält Rechnungsbezug, Nachfrist, Verzugszinsen nach ABGB § 1333 (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und den §19-UStG-AT-Hinweis bei Reverse Charge. Die Mahnstufen reichen von der Zahlungserinnerung bis zur Mahnklage beim Bezirksgericht.
Pflichtangaben in der Elektriker-Mahnung (Österreich)
1. Kopfdaten & Rechnungsbezug
- Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto) des Elektrobetriebs
- Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers
- Mahndatum und Mahnungsart: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026" oder "1. Mahnung vom 18.06.2026"
- Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum — z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-039 vom 01.06.2026 — Elektroinstallation Neubau Hauptstraße 12, Wien"
- Offener Betrag: bei B2C Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei §19 UStG AT (B2B) Nettobetrag
2. Zahlungsfrist setzen
- Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026 (14-Tages-Frist)."
- Im B2B: Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) — Verzug tritt automatisch nach 30 (vertraglich max. 60) Tagen ein
- Im B2C: Mahnung mit Frist ist Voraussetzung für den Verzugseintritt nach ABGB § 904
- Zahlungsweise angeben: IBAN (österreichisch), BIC, Verwendungszweck
3. Verzugszinsen berechnen
- B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
- B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
- Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage = Zinsbetrag
- Hinweis in der Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Verzugsdatum] in Höhe von 9,2% über Basiszinssatz."
4. Mahnspesen & Inkassokosten
- Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 — automatisch bei Verzugseintritt fällig, kein Einzelnachweis nötig
- Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls erstattungsfähig (soweit zur Rechtsverfolgung notwendig)
- Mahnstufe 3: Ankündigung Inkassounternehmen oder gerichtliche Geltendmachung
- Gerichtliche Mahnung (Mahnklage): Bezirksgericht bis €15.000, Handelsgericht Wien über €15.000
5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung
- Stufe 1 — Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
- Stufe 2 — 1. Mahnung: förmlich, Frist 7–10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG-Pauschale benennen
- Stufe 3 — Inkassounternehmen beauftragen: Kosten trägt der Schuldner bei Verzug
- Stufe 4 — Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)
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Was gilt beim Zahlungsverzug eines Elektrikers in Österreich?
In Österreich tritt Zahlungsverzug nach ABGB § 904 ein, sobald die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist. Im B2B-Bereich gilt das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG): Zahlungsfrist maximal 60 Tage, Verzug tritt automatisch nach Fristablauf ein — keine Mahnung nötig. Im B2C-Bereich (Privatpersonen) muss vor Verzugseintritt eine Mahnung mit Frist zugestellt werden. Praxistipp: Vereinbaren Sie in Ihren AGB ein Zahlungsziel von 14 Tagen, um die Mahnkette früh zu starten.
Wie berechne ich Verzugszinsen nach ABGB § 1333 für Elektrikerrechnungen?
Für B2B-Forderungen gilt ABGB § 1333 Abs. 2: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (ÖNB). Beispiel (Stand 2026): Nettoforderung €4.200, Basiszinssatz 3,00% → Verzugszinssatz 12,2% → Tageszinsen: €4.200 × 12,2% ÷ 365 = €1,40/Tag. Für B2C gilt ABGB § 1333 Abs. 1: 4% p.a. Zusätzlich können Sie als Gläubiger die tatsächlichen Betreibungskosten (Anwalts-, Inkassokosten) geltend machen.
Was sind Mahnspesen nach ZaDiG 2018 — und wie viel darf ich verrechnen?
Das österreichische Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) sieht eine pauschale Entschädigung von €40 für Betreibungskosten vor, sobald Zahlungsverzug eingetreten ist — ohne Nachweis einzelner Kosten. Dieser Betrag ist automatisch fällig, kein gesondertes Mahnanschreiben erforderlich. Darüber hinaus können Sie tatsächlich entstandene Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten geltend machen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Empfehlung: In der Mahnung explizit auf die €40-Pauschale nach ZaDiG 2018 hinweisen.
Was gilt bei §19 UStG AT — wer zahlt die USt in der Elektriker-Mahnung?
Bei Elektroinstallationsarbeiten im B2B-Bereich (Auftraggeber ist Unternehmer) greift in Österreich häufig §19 UStG AT (Reverse Charge / Übergang der Steuerschuld). Die Mahnung bezieht sich dann auf den Nettobetrag — kein USt-Ausweis. Formulierungsbeispiel: 'Offener Betrag: €4.200,00 netto — Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG.' Bei Privatkunden (B2C) enthält die Mahnung den vollen Bruttobetrag inkl. 20% USt.