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Elektriker · Mahnung Vorlage Österreich

Elektriker Mahnung Vorlage Österreich 2026 - Zahlungserinnerung richtig schreiben

Offene Elektrikerrechnungen in Österreich - nach Zählertausch, Neuinstallationen oder Notfalleinsätzen streiten Auftraggeber oft den Umfang nachträglich. Eine rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht enthält Rechnungsbezug, Nachfrist, Verzugszinsen nach ABGB § 1333 (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und den §19-UStG-AT-Hinweis bei Reverse Charge. Die Mahnstufen reichen von der Zahlungserinnerung bis zur Mahnklage beim Bezirksgericht.

Pflichtangaben in der Elektriker-Mahnung (Österreich)

1. Kopfdaten & Rechnungsbezug

  • Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer (Pflicht ab €10.000 netto) des Elektrobetriebs
  • Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers
  • Mahndatum und Mahnungsart: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026" oder "1. Mahnung vom 18.06.2026"
  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum - z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-039 vom 01.06.2026 - Elektroinstallation Neubau Hauptstraße 12, Wien"
  • Offener Betrag: bei B2C Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei §19 UStG AT (B2B) Nettobetrag

2. Zahlungsfrist setzen

  • Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026 (14-Tages-Frist)."
  • Im B2B: Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) - Verzug tritt automatisch nach 30 (vertraglich max. 60) Tagen ein
  • Im B2C: Mahnung mit Frist ist Voraussetzung für den Verzugseintritt nach ABGB § 904
  • Zahlungsweise angeben: IBAN (österreichisch), BIC, Verwendungszweck

3. Verzugszinsen berechnen

  • B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
  • B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
  • Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage = Zinsbetrag
  • Hinweis in der Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Verzugsdatum] in Höhe von 9,2% über Basiszinssatz."

4. Mahnspesen & Inkassokosten

  • Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 - automatisch bei Verzugseintritt fällig, kein Einzelnachweis nötig
  • Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls erstattungsfähig (soweit zur Rechtsverfolgung notwendig)
  • Mahnstufe 3: Ankündigung Inkassounternehmen oder gerichtliche Geltendmachung
  • Gerichtliche Mahnung (Mahnklage): Bezirksgericht bis €15.000, Handelsgericht Wien über €15.000

5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung

  • Stufe 1 - Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
  • Stufe 2 - 1. Mahnung: förmlich, Frist 7-10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG-Pauschale benennen
  • Stufe 3 - Inkassounternehmen beauftragen: Kosten trägt der Schuldner bei Verzug
  • Stufe 4 - Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)

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Häufige Fragen

Was gilt beim Zahlungsverzug eines Elektrikers in Österreich?

In Österreich tritt Zahlungsverzug nach ABGB § 904 ein, sobald die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsfrist abgelaufen ist. Im B2B-Bereich gilt das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG): Zahlungsfrist maximal 60 Tage, Verzug tritt automatisch nach Fristablauf ein - keine Mahnung nötig. Im B2C-Bereich (Privatpersonen) muss vor Verzugseintritt eine Mahnung mit Frist zugestellt werden. Praxistipp: Vereinbaren Sie in Ihren AGB ein Zahlungsziel von 14 Tagen, um die Mahnkette früh zu starten.

Wie berechne ich Verzugszinsen nach ABGB § 1333 für Elektrikerrechnungen?

Für B2B-Forderungen gilt ABGB § 1333 Abs. 2: 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (ÖNB). Beispiel (Stand 2026): Nettoforderung €4.200, Basiszinssatz 3,00% → Verzugszinssatz 12,2% → Tageszinsen: €4.200 × 12,2% ÷ 365 = €1,40/Tag. Für B2C gilt ABGB § 1333 Abs. 1: 4% p.a. Zusätzlich können Sie als Gläubiger die tatsächlichen Betreibungskosten (Anwalts-, Inkassokosten) geltend machen.

Was sind Mahnspesen nach ZaDiG 2018 - und wie viel darf ich verrechnen?

Das österreichische Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) sieht eine pauschale Entschädigung von €40 für Betreibungskosten vor, sobald Zahlungsverzug eingetreten ist - ohne Nachweis einzelner Kosten. Dieser Betrag ist automatisch fällig, kein gesondertes Mahnanschreiben erforderlich. Darüber hinaus können Sie tatsächlich entstandene Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten geltend machen, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren. Empfehlung: In der Mahnung explizit auf die €40-Pauschale nach ZaDiG 2018 hinweisen.

Was gilt bei §19 UStG AT - wer zahlt die USt in der Elektriker-Mahnung?

Bei Elektroinstallationsarbeiten im B2B-Bereich (Auftraggeber ist Unternehmer) greift in Österreich häufig §19 UStG AT (Reverse Charge / Übergang der Steuerschuld). Die Mahnung bezieht sich dann auf den Nettobetrag - kein USt-Ausweis. Formulierungsbeispiel: 'Offener Betrag: €4.200,00 netto - Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG.' Bei Privatkunden (B2C) enthält die Mahnung den vollen Bruttobetrag inkl. 20% USt.

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