Elektriker · Kalkulation Vorlage Österreich
Elektriker Kalkulation Vorlage 2026 – Stundensatz & Material für Österreich
Österreichische Elektrobetriebe kalkulieren nach WKO-Kollektivvertrag, ÖVE/ÖNORM E 8001-Prüfvorschriften und §19 UStG AT. Wer Prüfkosten nach ÖVE, Wegzeiten und den korrekten Übergang der Steuerschuld nicht einkalkuliert, verliert Marge bei jedem Gewerbebau-Auftrag. Diese Vorlage listet alle Kostenpositionen für österreichische Elektrobetriebe.
Alle Kostenpositionen richtig erfassen
1. Lohnkosten kalkulieren
- WKO-Kollektivvertrag Elektrotechnik: Mindestlohn je Lohngruppe (Hilfstätig bis Techniker)
- SV-Dienstgeberanteil: ca. 28–32 % auf Bruttolohn (ASVG-Beiträge)
- Sonderzahlungen: Urlaubs- und Weihnachtsgeld = 2 Monatsgehälter (anteilig je Auftrag)
- Monteurstunden: Installation + ÖVE-Prüfung + Protokollierung
- Wegzeit: nach KV abrechenbar als reguläre Arbeitszeit (WKO-Reisekostenregelung)
2. Materialkosten & Aufschlag
- Kabelmengen-Kalkulation: Leitungslängen je Stromkreis + 10–15 % Verschnitt
- Schaltmaterial (NH-Sicherungen, FI-Schutzschalter ÖVE-zugelassen): Stückpreise
- Österreichische Einkaufspreise: Distributoren Rexel AT, Sonepar AT, Elektrospar
- Kleinmaterial-Pauschale: 3–5 % der Auftragssumme
- Materialaufschlag gesamt: 20–35 % auf EK-Preise
3. Gemeinkosten & Wagnis
- Betriebskosten anteilig: Miete, Strom, KFZ-Kosten (NoVA/Versicherung in Österreich höher)
- Werkzeug und Messgeräte: Abschreibung anteilig (Fluke, GMC, Metrel)
- Wagniszuschlag: 3–7 % für Altbestandsanlagen und unklare Leitungsführungen
- Gewinnaufschlag: 8–15 % auf Gesamtkosten
4. Gewerk-spezifische Positionen
- ÖVE/ÖNORM E 8001 Prüfkosten: Abnahmeprüfung nach E 8001-6-61, Messprotokoll (0,5–2 h je Anlage)
- Prüfzertifikat und Übergabedokumentation: Pflicht bei Gewerbeanlagen (E 8001-Teil 1)
- Photovoltaik-Anschluss: E-Control-Anmeldung, Einspeisevertragsunterlagen, Wechselrichter-Anschluss
- ÖNORM E 8001 Errichtungsprotokoll: bei Neuanlagen Pflichtdokument für Bauabnahme
- §19 Abs. 1a UStG bei Bauleistungen: Übergang Steuerschuld, UID-Nummern beider Parteien erforderlich
5. USt & Zahlungsbedingungen
- USt 20 % bei privaten Auftraggebern (§ 10 Abs. 1 öst. UStG)
- §19 Abs. 1a UStG AT: Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen zwischen Unternehmern
- UID-Nummer beider Parteien auf Rechnung/Angebot Pflicht (§ 11 UStG AT)
- BMD/RZL-Export für österreichische Steuerberater statt DATEV
- Zahlungsfristen: ABGB § 1334, Verzugszinsen 9,2 % über Basiszinssatz (Unternehmer zu Unternehmer)
Häufige Fragen
Wie berechne ich den Elektriker-Stundensatz in Österreich?
Der österreichische Elektriker-Stundensatz basiert auf dem WKO-Kollektivvertrag Elektrotechnik: Mindestlöhne je Lohngruppe (Stand 2026: ca. 16–22 €/h brutto), plus Arbeitgeberbeiträge (ca. 28–30 % SV-Dienstgeberanteil), plus Gemeinkosten (Fahrzeuge, Werkzeug, Büro) und Gewinnaufschlag. Marktübliche Netto-Stundensätze in Österreich: 60–90 €/h, Wien und Ballungszentren am oberen Ende.
Wie gilt USt §19 UStG bei Elektroarbeiten in Österreich?
Bei Bauleistungen zwischen zwei Unternehmen greift in Österreich §19 Abs. 1a UStG (Übergang der Steuerschuld). Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer. Voraussetzung: Der Auftraggeber ist selbst ein Unternehmer, der Bauleistungen erbringt. Im Angebot muss stehen: 'Übergang der Steuerschuld gemäß §19 Abs. 1a UStG'. UID-Nummer beider Parteien muss angegeben sein.
Welche Lohnkosten gelten für Elektriker in Österreich 2026?
Laut WKO-Kollektivvertrag Elektrotechnik (gültig ab 1.5.2026) gelten folgende Mindestlöhne je Lohngruppe: Hilfstätig ca. 2.200 €/Monat, Facharbeiter ca. 2.700 €/Monat, Techniker ca. 3.100 €/Monat. Zzgl. Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld = 2 Monatsgehälter). Der Arbeitgeberzuschlag (SV, Urlaub, Feiertage) beträgt effektiv ca. 28–32 % auf den Bruttolohn.
Was ist der WKO Kollektivvertrag Elektrotechnik?
Der WKO Kollektivvertrag für das Elektrotechnik-Gewerbe regelt Mindestlöhne, Zulagen (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen), Reisekostenersatz und Überstundenregelungen für alle österreichischen Elektrobetriebe. Die aktuellen Lohntabellen und Sonderzahlungsregelungen sind bindend — unterschrittene Löhne führen zu Nachzahlungspflichten und GPLA-Prüfungsrisiken.