Zimmerer · Quittung Vorlage Österreich

Zimmerer Quittung Vorlage 2026 – Barzahlung rechtssicher quittieren

Barzahlung auf der Baustelle ist im österreichischen Zimmererhandwerk üblich — Anzahlung für Schnittholz, Abschlag nach dem Richtsatz. BAO §131b regelt die Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz. FM-GwG §6 greift ab €10.000 bar. §19 UStG AT gilt auch bei Barzahlung. Diese Vorlage deckt alle österreichischen Pflichtfelder ab.

1. Pflichtangaben in der Quittung

  • Name + vollständige Anschrift des Zimmererbetriebs (Zahlungsempfänger)
  • Name + Anschrift des Auftraggebers / Zahlers
  • UID-Nummer des Zimmererbetriebs (ab Rechnungsbetrag €10.000 für Vorsteuerabzug des AG empfohlen)
  • Betrag in Ziffern und in Buchstaben
  • Leistungsbeschreibung: z.B. "Abbund und Aufstellen Dachstuhl, Objekt [Adresse], Bauzeitraum [Datum]"
  • Datum der Barzahlung
  • Unterschrift des Zahlungsempfängers (ABGB § 1426)

2. MwSt-Ausweis & Steuerrecht

  • Privatkunden: 20% USt auf Arbeitsleistung und Material — Netto, USt-Betrag und Brutto ausweisen
  • B2B Bauleistungen: §19 UStG AT Reverse Charge gilt auch bei Barzahlung — kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG"
  • UID-Nummer des Zimmererbetriebs auf der Quittung ermöglicht Vorsteuerabzug beim AG
  • Quittung ist kein vollständiger Rechnungsersatz — für Vorsteuerabzug braucht der AG eine Rechnung gem. UStG AT § 11

3. Bargeldobergrenze & Compliance

  • FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht — Ausweis des Zahlers dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren
  • Keine gesetzliche Bargeldobergrenze in Österreich (Stand 2026), aber FM-GwG-Dokumentationspflicht ab €10.000
  • BAO § 131b Registrierkassenpflicht: Ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz — zertifizierte Kasse mit SEE erforderlich
  • Finanz Online: Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit müssen registriert sein

4. Unterschrift & Archivierung

  • Quittung handschriftlich unterschreiben — qualifizierte elektronische Signatur (SigG/eIDAS) ebenfalls rechtsgültig
  • Doppel ausstellen: Original an Zahler, Kopie für eigene Buchführung
  • Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre gem. BAO § 132
  • Registrierkasse: Beleg mit Kassenidentifikationsnummer, Datum/Uhrzeit, Signaturwert — Belegkopie im Kassensystem gespeichert
  • Digitale Archivierung: GoBD-ähnliche österreichische Anforderungen (unveränderbar, abrufbar)

5. Quittung vs. Rechnung — was gilt?

  • Quittung: Zahlungsbestätigung für bereits erhaltenen Betrag — ABGB § 1426
  • Rechnung: Forderungsstellung — UStG AT § 11, Pflicht für Vorsteuerabzug
  • Bei Barzahlung: Quittung + Rechnung kombinieren oder Rechnung mit Vermerk "Betrag bar erhalten am [Datum]" versehen
  • Registrierkassenbeleg gilt als Quittung, ersetzt aber nicht die Rechnung gem. UStG AT § 11 für Vorsteuerabzug
  • Für Schlussabrechnung: Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen, Abschlagszahlungen (inkl. Barquittungen) abziehen

Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen

werkflow erstellt Quittungen und Rechnungen direkt aus dem Auftrag — §19 UStG AT-Prüfung automatisch, BMD/RZL-Export, rechtskonforme Archivierung. Barzahlungen werden als Abschläge in der Schlussrechnung abgezogen.

Zimmerer Software Österreich — Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen →

Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Zimmerer-Quittung in Österreich enthalten?

Nach österreichischem Recht (ABGB § 1426): Name + Anschrift des Zimmererbetriebs und des Zahlers, Betrag in Ziffern und Buchstaben, Leistungsbeschreibung (z.B. Dachstuhlarbeiten, Abbund, Holzlieferung, Bauzeitraum), Datum der Barzahlung, Unterschrift. Bei Rechnungsbeträgen ab €10.000 UID-Nummer des Auftragnehmers auf der Quittung empfohlen (Vorsteuerabzug des AG).

Gilt die Registrierkassenpflicht für Zimmerer in Österreich?

BAO § 131b: Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz. Zimmerer die diese Schwellen erreichen, müssen eine zertifizierte Registrierkasse mit Signaturerstellungseinheit (SEE) verwenden. Jede Barzahlung erzeugt einen Beleg mit Kassenidentifikationsnummer und Signaturwert. Finanz Online-Meldepflicht für die Registrierkasse.

Gilt §19 UStG AT auch bei Barzahlung in der Zimmerei?

Ja — §19 UStG AT (Reverse Charge) greift unabhängig vom Zahlungsweg. Bei Bauleistungen B2B geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, auch wenn bar bezahlt wird. Die Quittung muss den Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG' enthalten. Kein USt-Ausweis in diesem Fall.

Was ist die Belegpflicht für Zimmerer in Österreich?

BAO § 132a: Belegerteilungspflicht für jeden Umsatz — auch Barzahlungen unter der Registrierkassenpflicht. Der Beleg muss Bezeichnung der Leistung, Betrag und Datum enthalten. FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht des Zahlers (Ausweis, Aufbewahrung 5 Jahre). Belegaufbewahrung: 7 Jahre gem. BAO § 132.

2 Termine. 1 Stunde. Konkrete Antworten.

Zwei Experten nehmen sich Zeit für Ihren Betrieb. Kostenlos.

1

Wir hören zu · 30 Minuten

Wie läuft Ihr Betrieb? Wo bleibt die Zeit liegen? Wir stellen Fragen, Sie erzählen.

2

Wir kommen mit Antworten zurück · 30 Minuten

Konkrete Lösungsansätze für Ihren Betrieb. Was sich lohnt, was nicht, und wie es aussehen könnte.

Persönliche Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Bot, kein Callcenter.

Bitte E-Mail oder Telefonnummer angeben.

Persönliche Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Bot.

oder direkt
Anrufenhallo@werkflow.at
Kostenlos und unverbindlich
Ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch