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Zimmerer Mahnung Vorlage Österreich 2026

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Rechtssichere Zahlungserinnerung für offene Zimmerer-Rechnungen in Österreich: Verzugszinsen nach § 456 UGB, Betreibungskosten-Pauschale nach § 458 UGB, Fälligkeit nach ABGB §§ 1170/1334.

Aufbau der Mahnung

1. Kopfdaten & Rechnungsbezug

  • Name und Anschrift von Zimmereibetrieb (mit UID-Nummer) und Auftraggeber
  • Rechnungsnummer(n), Rechnungsdatum und Leistungszeitraum der offenen Rechnung(en)
  • Offener Betrag netto zzgl. 20 % USt = Bruttobetrag
  • Mahnungsnummer, Mahndatum und Angabe, ob es sich um die erste oder eine weitere Mahnung handelt

2. Fälligkeit & Verzug (ABGB §§ 1170, 1334)

  • Fälligkeit des Werklohns mangels anderer Vereinbarung nach Vollendung des Werks (ABGB § 1170)
  • War auf der Rechnung ein Zahlungstag festgelegt, tritt Verzug bereits mit dessen Ablauf ein (ABGB § 1334) - ohne festgelegten Zahlungstag erst nach dieser Mahnung
  • Neue, konkrete Zahlungsfrist setzen: „Zahlung bis [Datum, üblich 14 Tage] auf IBAN AT...“
  • Vertragsgrundlage bei Bauleistungen häufig ÖNORM B 2110

3. Verzugszinsen berechnen (§ 456 UGB)

  • B2B (beiderseitiges Unternehmergeschäft, der Regelfall): 9,2 Prozentpunkte über dem aktuellen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank p.a. (§ 456 UGB, seit 16.3.2013)
  • Berechnung: offener Betrag × (9,2 % + Basiszinssatz) ÷ 365 × Verzugstage
  • Verzugszinsen separat ausweisen: „Verzugszinsen ab [Datum] bis [Datum]: € [Betrag]“
  • B2C: gesetzlicher Zinssatz 4 % p.a. mangels anderer Vereinbarung (ABGB § 1000 Abs. 1 i.V.m. § 1333 Abs. 1)

4. Betreibungskosten & Zurückbehaltungsrecht

  • Betreibungskosten-Pauschale: 40 € nach § 458 UGB, ohne Einzelnachweis (B2B)
  • Höhere, tatsächlich entstandene Betreibungskosten: ersatzfähig nach ABGB § 1333 Abs. 2, dann mit Nachweispflicht
  • Zurückbehaltungsrecht an noch nicht herausgegebenem Material ankündigen (ABGB § 471)
  • Anwaltskosten bei Klage: nach Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) erstattungsfähig

5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung

  • 2. Mahnung mit kurzer Nachfrist und Ankündigung gerichtlicher Schritte
  • Klage beim Bezirksgericht (bis 15.000 €) oder Landesgericht (darüber)
  • Nach rechtskräftigem Urteil: Exekutionsantrag nach der Exekutionsordnung (EO)

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Häufige Fragen

Was tun, wenn eine Zimmerer-Rechnung in Österreich nicht bezahlt wird?

Schriftliche Mahnung mit klarer Zahlungsfrist (üblich 14 Tage) senden, die offene(n) Rechnungsnummer(n), den Betrag und das ursprüngliche Zahlungsziel nennt. War auf der Rechnung ein Zahlungstag festgelegt, ist der Auftraggeber nach ABGB § 1334 bereits ab dessen Ablauf im Verzug - die Mahnung ist dann kein Auslöser des Verzugs, sondern der dokumentierte erste Schritt vor einer möglichen Klage.

Ab wann ist ein Auftraggeber in Österreich im Zahlungsverzug?

Nach ABGB § 1334: sobald der gesetzlich oder vertraglich bestimmte Zahlungstag verstreicht - z.B. das auf der Rechnung genannte Zahlungsziel. Wurde kein Zahlungstag vereinbart, tritt Verzug erst nach einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Mahnung ein. Die Werklohn-Fälligkeit selbst richtet sich mangels anderer Vereinbarung nach ABGB § 1170: das Entgelt ist nach Vollendung des Werks zu entrichten.

Wie hoch sind Verzugszinsen bei einer unbezahlten Zimmerer-Rechnung in Österreich?

Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften (B2B, der Regelfall zwischen zwei Betrieben): 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank nach § 456 UGB, seit 16.3.2013. Gegenüber Verbrauchern (B2C) gilt mangels anderer Vereinbarung der gesetzliche Zinssatz von 4 % p.a. nach ABGB § 1000 Abs. 1 i.V.m. § 1333 Abs. 1.

Darf ein Zimmerer bei offener Rechnung Material zurückbehalten?

ABGB § 471 gibt ein Zurückbehaltungsrecht an Sachen, die zur Herausgabe verpflichtet sind, zur Sicherung fälliger Forderungen wegen des dafür gemachten Aufwands. In der Praxis betrifft das etwa noch beim Zimmerer lagerndes, für das konkrete Projekt beschafftes Material - das Recht muss ausdrücklich ausgeübt und in der Mahnung angekündigt werden, es kann durch Sicherheitsleistung abgewendet werden (Bürgschaft ausgeschlossen).

Welche Kosten darf ein Zimmerer bei einer Mahnung in Österreich verrechnen?

Bei beiderseitigen Unternehmergeschäften: eine Betreibungskosten-Pauschale von 40 € nach § 458 UGB, ohne Einzelnachweis. Übersteigen die tatsächlichen Betreibungskosten diese Pauschale, sind die höheren Kosten nach ABGB § 1333 Abs. 2 ersatzfähig - dann allerdings mit Nachweispflicht. Anwaltskosten bei Klage richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).

Wo klagt ein Zimmerer in Österreich eine offene Rechnung ein?

Bis 15.000 € ist das Bezirksgericht zuständig, darüber das Landesgericht. Nach einem rechtskräftigen Urteil folgt bei weiterer Nichtzahlung die Exekution nach der Exekutionsordnung (EO).

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