Dachdecker · Mahnung Vorlage Österreich
Dachdecker Mahnung Vorlage Österreich 2026 – Zahlungserinnerung richtig schreiben
Offene Dachdeckerrechnungen in Österreich entstehen häufig bei Versicherungsschäden oder Gewährleistungsstreitigkeiten nach Flachdacharbeiten. Die rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht basiert auf der Werkabnahme nach ABGB § 1170, enthält Verzugszinsen nach ABGB § 1333 (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und bei Zurückbehaltung: ABGB § 471 für noch nicht verbautes Material.
Pflichtangaben in der Dachdecker-Mahnung (Österreich)
1. Kopfdaten & Rechnungsbezug
- Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer des Dachdeckerbetriebs
- Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers (Hauseigentümer oder Hausverwaltung)
- Mahndatum und Mahnstufe: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026"
- Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum — z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-055 vom 01.06.2026 — Flachdachabdichtung Mariahilfer Straße 80, Wien"
- Offener Betrag: bei B2C Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei §19 UStG AT (B2B) Nettobetrag
2. Zahlungsfrist setzen
- Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026."
- ABGB § 1170: Fälligkeit nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks
- Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung — Dichtheitsprüfungs-Protokoll als Nachweis beilegen
- Bei Versicherungsschäden: Auftraggeber ist Ihr Vertragspartner — Versicherungsabwicklung betrifft ihn, nicht Sie
3. Verzugszinsen berechnen
- B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
- B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
- Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage
- Hinweis in Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Verzugsdatum]."
4. Mahnspesen & Inkassokosten
- Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 — bei Verzugseintritt automatisch fällig
- Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls geltend machbar
- ABGB § 471: Zurückbehaltungsrecht an noch nicht eingebautem Material (Ziegel, Dämmung, Bahnen)
- Beweissicherung: Dichtheitsprüfungs-Protokoll, Steildach-Abnahmeprotokoll, Fotodokumentation
5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung
- Stufe 1 — Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
- Stufe 2 — 1. Mahnung: förmlich, Frist 7–10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG benennen
- Stufe 3 — Inkassounternehmen: Kosten trägt Schuldner bei Verzug
- Stufe 4 — Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)
Mahnungen automatisch erstellen — österreichisches Recht integriert
werkflow erkennt überfällige Dachdeckerrechnungen automatisch, erstellt die Mahnung mit ABGB § 1333-Verzugszinsen und €40-ZaDiG-Mahnspesen — Dichtheitsprüfungs-Protokoll als Anlage verknüpfbar, BMD/RZL-Export inklusive.
Mahnungen automatisch erstellen mit werkflow →Häufige Fragen
Dachdecker-Rechnung offen in Österreich — was tun?
Zunächst prüfen: Liegt eine Werkabnahme nach ABGB § 1170 vor? Der Werklohn ist nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe fällig. Bei erfolgter Abnahme: Zahlungserinnerung mit 14-Tages-Frist senden. Bei Ausbleiben folgt die 1. Mahnung mit Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 und den €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018. Danach: Inkassounternehmen oder Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000). Dichtheitsprüfungs-Protokoll (Flachdach) als Beweis für erbrachte Leistung sichern.
Gilt ABGB § 471 als Zurückbehaltungsrecht für österreichische Dachdecker?
ABGB § 471 gewährt dem Unternehmer ein Zurückbehaltungsrecht an beweglichen Sachen, die er bearbeitet oder verwahrt. Für Dachdecker bedeutet das: Noch nicht eingebaute Materialien (Dachziegel, Dämmung, Bitumenbahnen) können zurückgehalten werden bis zur Bezahlung offener Rechnungen. Das verbaute Werk selbst kann nicht zurückgehalten werden, da es mit dem Gebäude verbunden ist. Wichtig: Laufende Folgearbeiten können von Zahlung offener Rechnungen abhängig gemacht werden (allgemeines Zurückbehaltungsrecht nach ABGB).
Wie wird ein Versicherungsschaden bei Dachdeckerarbeiten in Österreich abgewickelt?
Ihr Vertragspartner ist immer der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung — nicht die Versicherung. Dass der Auftraggeber auf seine Versicherungserstattung wartet, entbindet ihn nicht von seiner Zahlungspflicht Ihnen gegenüber. Empfehlung: Schriftlich im Auftrag vereinbaren: 'Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, unabhängig von Versicherungserstattung.' Bei Nichtzahlung nach Fristablauf gelten die normalen Mahnstufen mit ABGB § 1333-Verzugszinsen.
Was gilt bei Mahnspesen nach ZaDiG 2018 für Dachdeckerbetriebe in Österreich?
Das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018) sieht eine pauschale Entschädigung von €40 für Betreibungskosten vor, sobald Zahlungsverzug eingetreten ist. Für Dachdeckerbetriebe gilt: Dieser Betrag ist automatisch fällig — kein gesonderter Nachweis nötig. Zusätzlich können tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten geltend gemacht werden. Bei Versicherungsschadensfällen: Mahnspesen können gegenüber dem Auftraggeber (nicht der Versicherung) geltend gemacht werden.