Maurer · Quittung Vorlage Österreich
Maurer Quittung Vorlage 2026 – Barzahlung rechtssicher quittieren
Rohbau-Abschläge, Anzahlungen für Fundamentarbeiten — Barzahlungen kommen im österreichischen Maurerhandwerk vor, besonders bei Privatkunden. BAO §131b regelt die Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz. FM-GwG §6 greift ab €10.000 bar. §19 UStG AT gilt bei Rohbau-Bauleistungen generell — auch bei Barzahlung. Diese Vorlage deckt alle österreichischen Pflichtfelder ab.
1. Pflichtangaben in der Quittung
- Name + vollständige Anschrift des Maurerbetriebs (Zahlungsempfänger)
- Name + Anschrift des Auftraggebers / Zahlers
- UID-Nummer des Maurerbetriebs (ab Rechnungsbetrag €10.000 für Vorsteuerabzug des AG empfohlen)
- Betrag in Ziffern und in Buchstaben
- Leistungsbeschreibung: z.B. "2. Abschlag Rohbau, Mauerwerk Erdgeschoss, Objekt [Adresse], Bauzeitraum [Datum]"
- Datum der Barzahlung
- Unterschrift des Zahlungsempfängers (ABGB § 1426)
2. MwSt-Ausweis & Steuerrecht
- Privatkunden: 20% USt auf Arbeitsleistung und Material — Netto, USt-Betrag und Brutto ausweisen
- B2B Bauleistungen: §19 UStG AT Reverse Charge gilt bei Rohbau generell — kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG"
- UID-Nummer des Maurerbetriebs auf der Quittung ermöglicht Vorsteuerabzug beim AG
- Quittung ist kein vollständiger Rechnungsersatz — für Vorsteuerabzug Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen
3. Bargeldobergrenze & Compliance
- FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht — Ausweis des Zahlers dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren
- Keine gesetzliche Bargeldobergrenze in Österreich (Stand 2026)
- BAO § 131b Registrierkassenpflicht: Ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz — zertifizierte Kasse mit SEE erforderlich
- Empfehlung bei Rohbauprojekten: Abschläge per Banküberweisung abwickeln — Barzahlung auf Kleinbeträge begrenzen
4. Unterschrift & Archivierung
- Quittung handschriftlich unterschreiben — qualifizierte elektronische Signatur (SigG/eIDAS) ebenfalls rechtsgültig
- Doppel ausstellen: Original an Zahler, Kopie für eigene Buchführung
- Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre gem. BAO § 132
- Registrierkasse: Beleg mit Kassenidentifikationsnummer, Datum/Uhrzeit, Signaturwert — Belegkopie im System gespeichert
- Digitale Archivierung unveränderbar und jederzeit abrufbar — Barquittungen mit Bauvorhaben verknüpfen
5. Quittung vs. Rechnung — was gilt?
- Quittung: Zahlungsbestätigung für bereits erhaltenen Betrag — ABGB § 1426
- Rechnung: Forderungsstellung — UStG AT § 11, notwendig für Vorsteuerabzug des AG
- Bei Barzahlung: Abschlagsrechnung gem. ÖNORM B 2110 ausstellen + Quittung als Zahlungsbestätigung
- Registrierkassenbeleg gilt als Quittung, ersetzt aber nicht Rechnung gem. UStG AT § 11 für Vorsteuerabzug
- Schlussrechnung: Alle Abschläge (inkl. Barquittungen) abziehen, Gesamtleistung abrechnen
Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen
werkflow erstellt Abschlagsrechnungen, Quittungen und Schlussrechnung direkt aus dem Bauvertrag — §19 UStG AT-Prüfung automatisch, BMD/RZL-Export, rechtskonforme Archivierung. Barzahlungen werden als Abschläge in der Schlussrechnung abgezogen.
Maurer Software Österreich — Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen →Häufige Fragen
Welche Angaben muss eine Maurer-Quittung in Österreich enthalten?
Nach ABGB § 1426: Name + Anschrift des Maurerbetriebs und des Zahlers, Betrag in Ziffern und Buchstaben, Leistungsbeschreibung (z.B. Rohbau, Mauerwerk, Fundamentplatte, Objekt + Adresse, Bauzeitraum), Datum der Barzahlung, Unterschrift. UID-Nummer des Maurerbetriebs empfohlen — ab Rechnungsbetrag €10.000 notwendig für Vorsteuerabzug des AG (UStG AT § 11).
Gilt die Registrierkassenpflicht für Rohbaubetriebe in Österreich?
BAO § 131b: Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz. Maurerbetriebe die diese Schwellen erreichen, brauchen eine zertifizierte Registrierkasse mit Signaturerstellungseinheit (SEE). Jede Barzahlung erzeugt einen Beleg mit Kassenidentifikationsnummer und Signaturwert — Finanz Online-Meldepflicht. Bei Großprojekten (Abschläge per Überweisung) oft unter Barumsatzgrenze.
Gilt §19 UStG AT bei Barzahlung für Mauerwerk und Rohbau?
Ja — §19 UStG AT gilt bei Bauleistungen generell und unabhängig vom Zahlungsweg. Maurerarbeiten, Rohbau, Fundamentarbeiten und Mauerwerk sind eindeutig Bauleistungen. Bei B2B geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, auch bei Barzahlung. Quittung mit Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG'. Privatkunden: 20% USt normal ausweisen.
Was ist die Belegpflicht für Maurerbetriebe in Österreich?
BAO § 132a: Belegerteilungspflicht für jeden Umsatz — auch unter der Registrierkassenschwelle. FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht des Zahlers (Ausweis dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren). Belegaufbewahrung: 7 Jahre gem. BAO § 132. Empfehlung bei Rohbauprojekten: Abschläge per Überweisung abwickeln, Quittung nur für Kleinzahlungen.