Tischler · Quittung Vorlage Österreich

Tischler Quittung Vorlage 2026 – Barzahlung rechtssicher quittieren

Anzahlung bei Auftragserteilung, Restbetrag bei Möbelübergabe — Barzahlungen sind in der österreichischen Tischlerei und bei Maßmöbeln üblich. BAO §131b regelt die Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz. FM-GwG §6 greift ab €10.000 bar. §19 UStG AT gilt bei Einbauarbeiten auch bei Barzahlung. Diese Vorlage deckt alle österreichischen Pflichtfelder ab.

1. Pflichtangaben in der Quittung

  • Name + vollständige Anschrift der Tischlerei (Zahlungsempfänger)
  • Name + Anschrift des Auftraggebers / Zahlers
  • UID-Nummer der Tischlerei (ab Rechnungsbetrag €10.000 für Vorsteuerabzug des AG empfohlen)
  • Betrag in Ziffern und in Buchstaben
  • Leistungsbeschreibung: z.B. "Einbauküche Maßanfertigung, Lieferung + Montage, Objekt [Adresse], [Datum]"
  • Datum der Barzahlung
  • Unterschrift des Zahlungsempfängers (ABGB § 1426)

2. MwSt-Ausweis & Steuerrecht

  • Privatkunden: 20% USt auf Arbeitsleistung und Material — Netto, USt-Betrag und Brutto ausweisen
  • B2B Einbauarbeiten: §19 UStG AT Reverse Charge gilt auch bei Barzahlung — kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG"
  • UID-Nummer der Tischlerei auf der Quittung ermöglicht Vorsteuerabzug beim AG
  • Quittung ist kein vollständiger Rechnungsersatz — für Vorsteuerabzug Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen

3. Bargeldobergrenze & Compliance

  • FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht — Ausweis des Zahlers dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren
  • Keine gesetzliche Bargeldobergrenze in Österreich (Stand 2026)
  • BAO § 131b Registrierkassenpflicht: Ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz — zertifizierte Kasse mit SEE erforderlich
  • Finanz Online: Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit müssen registriert sein

4. Unterschrift & Archivierung

  • Quittung handschriftlich unterschreiben — qualifizierte elektronische Signatur (SigG/eIDAS) ebenfalls rechtsgültig
  • Doppel ausstellen: Original an Zahler, Kopie für eigene Buchführung
  • Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre gem. BAO § 132
  • Registrierkasse: Beleg mit Kassenidentifikationsnummer, Datum/Uhrzeit, Signaturwert — Belegkopie im System gespeichert
  • Digitale Archivierung unveränderbar und jederzeit abrufbar

5. Quittung vs. Rechnung — was gilt?

  • Quittung: Zahlungsbestätigung für bereits erhaltenen Betrag — ABGB § 1426
  • Rechnung: Forderungsstellung — UStG AT § 11, notwendig für Vorsteuerabzug des AG
  • Bei Barzahlung: Quittung + Rechnung kombinieren oder Rechnung mit Vermerk "Betrag bar erhalten am [Datum]" versehen
  • Registrierkassenbeleg gilt als Quittung, ersetzt aber nicht Rechnung gem. UStG AT § 11 für Vorsteuerabzug
  • Für Schlussabrechnung: Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen, Abschlagszahlungen abziehen

Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen

werkflow erstellt Quittungen und Rechnungen direkt aus dem Auftrag — §19 UStG AT-Prüfung automatisch, BMD/RZL-Export, rechtskonforme Archivierung. Barzahlungen werden als Abschläge in der Schlussrechnung abgezogen.

Tischler Software Österreich — Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen →

Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Tischler-Quittung in Österreich enthalten?

Nach ABGB § 1426: Name + Anschrift der Tischlerei und des Zahlers, Betrag in Ziffern und Buchstaben, Leistungsbeschreibung (z.B. Einbauküche, Maßschrank, Montage, Objekt + Adresse, Datum), Datum der Barzahlung, Unterschrift. UID-Nummer der Tischlerei empfohlen — ab Rechnungsbetrag €10.000 notwendig für Vorsteuerabzug des AG (UStG AT § 11).

Gilt die Registrierkassenpflicht für Tischlereien in Österreich?

BAO § 131b: Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz. Tischlereien die diese Schwellen erreichen, brauchen eine zertifizierte Registrierkasse mit Signaturerstellungseinheit (SEE). Jede Barzahlung erzeugt einen Beleg mit Kassenidentifikationsnummer und Signaturwert. Finanz Online-Meldepflicht für die Registrierkasse.

Gilt §19 UStG AT bei Barzahlung für Holzarbeiten in der Tischlerei?

§19 UStG AT gilt bei Bauleistungen unabhängig vom Zahlungsweg. Fest eingebaute Tischlerarbeiten (Einbauküchen, Einbauschränke, Treppen, Fenster) können als Bauleistungen gelten. Bei B2B geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, auch bei Barzahlung. Quittung mit Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG'. Reine Möbellieferung ohne Einbau: §19 greift nicht.

Was ist die Belegpflicht für Tischler in Österreich?

BAO § 132a: Belegerteilungspflicht für jeden Umsatz — auch unter der Registrierkassenschwelle. FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht des Zahlers (Ausweis dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren). Belegaufbewahrung: 7 Jahre gem. BAO § 132. Bei Registrierkassenpflicht: Kassenbeleg mit Signaturwert als Quittung.

2 Termine. 1 Stunde. Konkrete Antworten.

Zwei Experten nehmen sich Zeit für Ihren Betrieb. Kostenlos.

1

Wir hören zu · 30 Minuten

Wie läuft Ihr Betrieb? Wo bleibt die Zeit liegen? Wir stellen Fragen, Sie erzählen.

2

Wir kommen mit Antworten zurück · 30 Minuten

Konkrete Lösungsansätze für Ihren Betrieb. Was sich lohnt, was nicht, und wie es aussehen könnte.

Persönliche Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Bot, kein Callcenter.

Bitte E-Mail oder Telefonnummer angeben.

Persönliche Antwort innerhalb von 24 Stunden. Kein Bot.

oder direkt
Anrufenhallo@werkflow.at
Kostenlos und unverbindlich
Ehrliche Einschätzung, kein Verkaufsgespräch