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Maler Kostenvoranschlag Vorlage 2026 – Österreich

Ein rechtssicherer Kostenvoranschlag (KVA) schützt Maler-Betriebe in Österreich vor Preisstreitigkeiten. Nach ABGB § 1170a ist der KVA die Grundlage für eine transparente Auftragserteilung. Diese kostenlose Vorlage enthält alle Pflichtangaben nach österreichischem Recht.

Maler Kostenvoranschlag Österreich: Alle Pflichtfelder

1. Kopfdaten & Identifikation

  • Bezeichnung: «Kostenvoranschlag» oder «Angebot» nach ABGB
  • Maler-Betrieb: Firmenname, Anschrift, Telefon, UID-Nummer
  • Auftraggeber: Name, Anschrift, ggf. Unternehmen und UID-Nummer
  • KVA-Nummer, Datum, Gültigkeitsfrist
  • Leistungsort/Baustelle (Bundesland, Gemeinde)

2. Leistungsbeschreibung & Positionen

  • Positionsnummer, Kurztext und ausführliche Leistungsbeschreibung
  • Menge und Einheit nach ÖNORM B 2110
  • Einheitspreis netto und Gesamtpreis netto pro Position
  • Materialspezifikation: Hersteller, Typ, ÖNORM-Norm
  • Optional: Alternativpositionen

3. Kalkulation & Preiskomponenten

  • Lohnkosten: Stunden × Stundensatz netto (KollV-Einstufung)
  • Materialkosten: EK-Preis + Materialzuschlag
  • Nachunternehmerleistungen: Pauschale oder Aufmaß
  • Baustellen-GK: Fahrtkosten, Entsorgung
  • Summe netto + USt 20 % = Gesamtbetrag brutto

4. Zahlungsbedingungen nach österreichischem Recht

  • Zahlungsziel: Fälligkeit nach Abnahme (ÖNORM B 2110) oder Abschlagsplan
  • Skonto: z.B. «2 % bei Zahlung binnen 10 Tagen»
  • Hinweis auf Anwendbarkeit der ÖNORM B 2110
  • Gewährleistungsfrist: 3 Jahre ABGB (Verbraucher) / vertraglich verlängerbar
  • Vertragsgrundlage: AGB des Maler-Betriebs

5. Annahme & Auftragserteilung

  • Unterschriftsfeld Auftraggeber mit Datum
  • Unterschrift Maler-Betrieb zur Bestätigung
  • Hinweis auf Bindefrist und Gültigkeitsfrist nach ABGB
  • Aufbewahrung: 10 Jahre nach § 212 UGB
  • Digital zulässig bei qualifizierter elektronischer Signatur (eIDAS)

Häufige Fragen

Ist ein Kostenvoranschlag für Maler in Österreich bindend?

Ein Kostenvoranschlag ist in Österreich nach ABGB § 1170a grundsätzlich als unverbindliche Kostenschätzung zu verstehen. Wird er jedoch ausdrücklich als bindend bezeichnet, gilt er als Angebot. Eine Überschreitung über 15 % ist unverzüglich anzuzeigen.

Was ist der Unterschied zwischen KVA und Angebot in Österreich?

Ein Angebot ist nach ABGB § 869 ein bindender Antrag zum Vertragsschluss. Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist nach § 1170a ABGB im Zweifel eine unverbindliche Kostenschätzung. In der Praxis verwendet der österreichische Maler beide Begriffe, wobei das Angebot häufiger rechtsverbindlich ist.

Wie lange ist ein Maler Kostenvoranschlag in Österreich gültig?

Die Gültigkeitsfrist ist in Österreich gesetzlich nicht geregelt. Üblich sind 4–8 Wochen. Bei Material mit schwankenden Preisen (Kupfer, Zink) empfehlen sich 4 Wochen. Die Gültigkeitsfrist sollte im KVA ausdrücklich vermerkt sein.

Muss ein Maler für den KVA in Österreich bezahlt werden?

Nach ABGB § 1170a ist der Kostenvoranschlag im Zweifel kostenpflichtig — es sei denn, Unentgeltlichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. In der Praxis sind kleine KVA oft kostenlos. Ab 1–2 Stunden Aufwand sollte eine KVA-Gebühr vereinbart werden.

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