Lüftungstechnik · Schlussrechnung Vorlage Österreich

Lüftungstechnik Schlussrechnung Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 + UStG AT § 11

Die österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnung regelt sich nach ABGB § 1170 und ÖNORM B 2110 — Haftrücklass 5% (österreichische Bezeichnung — nicht Sicherheitseinbehalt), ÖNORM H 6038-Abnahmeprotokoll als Pflichtanlage, OIB-Richtlinie 3-Konformitätsnachweis, §19 UStG AT bei Bauleistungen B2B, 3-jährige Gewährleistungsfrist nach ABGB § 922.

Österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnung: alle Pflichtfelder

Block 1 — Gesamtleistung + Abnahmeprotokoll (4 Felder)

  • ÖNORM H 6038 Abnahmeprotokoll als Leistungsdatum: z.B. "ÖNORM H 6038 Hygieneinspektion-Protokoll Nr. HYG-2026-008 vom 20.06.2026 — Grundlage dieser Schlussrechnung gem. ABGB § 1170"
  • Vertragssumme netto €: Gesamtauftragswert lt. Werkvertrag inkl. aller Zusatzvereinbarungen
  • UID-Nummer: Pflicht ab €10.000 netto nach UStG AT § 11 Abs. 1 Z 3 — Verlust der Vorsteuer beim Auftraggeber bei Fehlen
  • Leistungszeitraum: von Arbeitsbeginn bis Abnahmedatum ÖNORM H 6038 (Pflicht UStG AT § 11)

Block 2 — Abschlagsabzug: alle Teilrechnungen auflisten (3 Felder)

  • Teilrechnung 1 netto €: z.B. "1. Teilrechnung TR-2026-021 vom 10.03.2026 — Kanalmontage — €9.000,00"
  • Teilrechnung 2 netto €: z.B. "2. Teilrechnung TR-2026-029 vom 05.05.2026 — Lüftungsgeräte-Montage — €15.000,00"
  • Summe aller Teilrechnungen netto €: Gesamtsumme aller geleisteten Abschlagszahlungen (wird von der Vertragssumme abgezogen)

Block 3 — Haftrücklass 5% (2 Felder)

  • Haftrücklass 5% der Nettoauftragssumme €: z.B. €45.000 × 5% = €2.250 — "Haftrücklass bis Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922"
  • Freigabedatum / Bankbürgschaft: "Freigabe nach 3 Jahren (ABGB § 922) oder sofort gegen Bankbürgschaft"

Block 4 — USt-Berechnung auf Netto-Restbetrag (3 Felder)

  • Netto-Restbetrag €: Vertragssumme netto − Summe Teilrechnungen netto − Haftrücklass netto
  • USt 20% auf Netto-Restbetrag €: nur auf den verbleibenden Nettobetrag; bei §19 UStG AT (Reverse Charge B2B Bauleistungen): kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG"
  • Brutto-Restbetrag (fällig) €: der tatsächlich zu zahlende Betrag inkl. USt; digitale Signatur nach SigG/eIDAS zulässig

Block 5 — Pflichtanlagen österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnung (3 Felder)

  • ÖNORM H 6038 Abnahmeprotokoll als Pflichtanlage: Hygieneinspektionsprotokoll, Protokoll-Nr., Inspekteur-Name, Inspektionsdatum — ohne dieses Protokoll kann der Auftraggeber die Abnahme verweigern
  • OIB-Richtlinie 3 Konformitätsnachweis als Anlage: Einregulierungsprotokoll (m³/h je Zuluft- und Abluft-Punkt, Gesamtvolumenstrom), Abweichung vom Planvolumenstrom, Abgleichdatum
  • Druckprüfprotokoll als Anlage: Dichtigkeitsklasse nach ÖNORM EN 1507 / ÖNORM EN 12237, Leckrate, Prüfdatum — Grundlage für Leistungsdatum und Gewährleistungsfristbeginn ABGB § 922

Schlussrechnungen digital erstellen — ÖNORM H 6038-Protokoll und Haftrücklass automatisch berechnen

werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass, ÖNORM H 6038, OIB-RL 3 und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und abgezogen.

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Block 6 — Zahlungsziel und Abschluss (3 Felder)

  • Zahlungsziel: 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (vertraglich vereinbart — ABGB § 1170 sieht keine gesetzliche Frist vor)
  • Bankverbindung: IBAN + BIC (österreichische Bankverbindung, Pflicht für Überweisung)
  • Gewährleistungshinweis: "Mit Datum dieser Schlussrechnung beginnt die 3-jährige Gewährleistungsfrist gem. ABGB § 922 — Abnahmedatum ÖNORM H 6038: [Datum]"

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnung von einer Teilrechnung?

Die Schlussrechnung ist die finale Gesamtabrechnung nach Abnahme der RLT-Anlage — geregelt nach ÖNORM B 2110 und ABGB § 1170. Sie zieht alle geleisteten Teilrechnungen (netto) ab, weist einen Haftrücklass von 5% der Nettoauftragssumme aus (österreichische Bezeichnung — nicht Sicherheitseinbehalt) und berechnet die USt 20% nur auf den verbleibenden Netto-Restbetrag. Pflichtanlagen sind ÖNORM H 6038-Abnahmeprotokoll und OIB-RL 3-Konformitätsnachweis. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre nach ABGB § 922.

Was ist ÖNORM H 6038 und welche Relevanz hat sie für die österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnung?

ÖNORM H 6038 (Lüftungstechnische Anlagen — Hygiene und Instandhaltung) ist die österreichische Norm für die Hygieneinspektion von RLT-Anlagen — analog zur deutschen VDI 6022. Das ÖNORM H 6038-Abnahmeprotokoll ist Pflichtanlage der Schlussrechnung und dokumentiert die Hygieneinspektion der Anlage. Das Abnahmedatum ist das Leistungsdatum nach UStG AT § 11. OIB-Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz) definiert in Österreich die Anforderungen an Lüftungsanlagen in Gebäuden — der OIB-RL 3-Konformitätsnachweis ist als Anlage beizufügen.

Was ist der Haftrücklass bei österreichischen Lüftungstechnik-Unternehmen und wie wird er berechnet?

Der Haftrücklass (österreichische Bezeichnung — nicht Sicherheitseinbehalt) beträgt branchenüblich 5% der Nettoauftragssumme. Beispiel: Nettoauftragssumme €45.000 → Haftrücklass 5% = €2.250. Dieser Betrag wird in der Schlussrechnung vom auszuzahlenden Restbetrag abgezogen und bis zum Ablauf der 3-jährigen Gewährleistungsfrist (ABGB § 922) einbehalten — oder sofort freigegeben, wenn der Auftragnehmer eine Bankbürgschaft beibringt. Der Haftrücklass wird auf den Nettobetrag berechnet.

Kann werkflow österreichische Lüftungstechnik Schlussrechnungen mit ÖNORM H 6038-Protokoll automatisch erstellen?

Ja — werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen: ÖNORM B 2110, ABGB § 1170, UStG AT § 11, UID-Nummer, §19 Reverse Charge, Haftrücklass, ÖNORM H 6038-Abnahmeprotokoll, OIB-RL 3-Konformitätsnachweis und BMD/RZL-Export. Alle Teilrechnungen werden automatisch erkannt und in der Schlussrechnung abgezogen.

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