Kältetechnik · Nachtrag Vorlage Österreich
Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 F-Gas-Umrüstung, Kälteleistungs-Upgrade, Leckagedichtheitsprüfung
Nachträge in der Kältetechnik entstehen durch F-Gas-Kältemittelumrüstungen nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, höhere Kälteleistungsanforderungen durch Nutzungsänderungen oder zusätzliche Kühlstellen. Ohne schriftliche Dokumentation und rechtzeitige Ankündigung nach ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a hat der Kälteanlagenbauer in Österreich keinen Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.
Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder
Abschnitt 1 — Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)
- Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" — eindeutige Referenz für AG und AN
- Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
- Anlass des Nachtrags: z.B. "F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, nicht im Originalauftrag enthalten"
- Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
- Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung
Abschnitt 2 — ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)
- ÖNORM B 2110 §7.2 — Geänderte Leistung: Auftraggeber ändert eine bereits vereinbarte Leistung — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters, anderes Kältemittel als LV. Neuer Einheitspreis auf Basis der Nachtragskalkulation.
- ÖNORM B 2110 §7.3 — Zusätzliche Leistung: Leistung war im LV nicht vorgesehen — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung nach Netzänderung. Ankündigung VOR Ausführung ist Pflicht. ABGB §1168a als Anspruchsgrundlage.
- Wahl im Nachtrag kennzeichnen: Checkbox "§7.2 geänderte Leistung" oder "§7.3 zusätzliche Leistung" — schützt vor späteren Streitigkeiten.
- Typische Kältetechnik-Nachträge §7.2: Kälteleistungs-Upgrade kW durch Planänderung, geänderter Rohrleitungsverlauf, anderer Wärmetauscher als LV.
- Typische Kältetechnik-Nachträge §7.3: F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A/R32, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung EU-VO 517/2014 Art. 4, Kälteanlagenlogbuch-Erstellung.
Abschnitt 3 — Nachtragskalkulation (Positionstabelle)
- Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
- Beispiel §7.2: Pos. 1.1 | Kälteleistungs-Upgrade Verdichtereinheit 15 kW statt 12 kW (Nutzungsänderung) | 1 | pauschal | 3.100,00 | 3.100,00
- Beispiel §7.3: Pos. 2.1 | F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A inkl. Entsorgung Altmittel, Sachkundenachweis Nr. nach BGBl. II Nr. 305/2002 | 1 | pauschal | 1.600,00 | 1.600,00
- Pos. 3.1 | Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 nach Anlagenänderung inkl. Protokoll | 1 | pauschal | 350,00 | 350,00
- Summe Nachtrag netto €, USt 20 % €, Summe Nachtrag brutto € — klar abgetrennt von der Vertragssumme
Abschnitt 4 — Beauftragungsnachweis (schriftlich vor Ausführung!)
- Schriftliche Anordnung des AG: E-Mail, Brief, Bautagebuch-Eintrag mit Unterschrift des AG (Datum + Verfasser)
- Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail — "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit der F-Gas-Umrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 …"
- Ankündigungsschreiben bei §7.3: Datum der Ankündigung VOR Ausführungsbeginn — beweist die rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110
- Anlagenliste: Kälteanlagenlogbuch (EU-VO 517/2014 Pflicht), Sachkundennachweis F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002, Entsorgungsnachweis Altmittel nach AWG, Planrevision
Abschnitt 5 — Zusammenfassung und Zahlungsziel
- Nachtragssumme netto €, USt 20 % €, Nachtragssumme brutto €
- Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
- Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
- UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20 % USt; bei §19 Abs. 1a UStG AT Bauleistungen: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG"
- BMD/RZL-Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20 % USt oder §19-Umsätze — Export an den österreichischen Steuerberater
Nachträge digital erstellen — ÖNORM B 2110 §7-konform dokumentieren
werkflow erstellt Kältetechnik Nachträge mit ÖNORM B 2110 §7-konformen Feldern: Nachtrag-Nr., Rechtsgrundlage §7.2 oder §7.3, Nachtragskalkulation mit Einheitspreisen, F-Gas-Dokumentation nach BGBl. II Nr. 305/2002 und automatische Verknüpfung mit dem Hauptauftrag. BMD/RZL-Export aller Nachtragsrechnungen inklusive.
Kältetechnik Software Österreich ansehenHäufige Fragen
Wann entsteht ein Nachtrag in der Kältetechnik in Österreich?
Ein Nachtrag in der Kältetechnik entsteht nach ÖNORM B 2110 §7, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung ändert — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters. Zusätzliche Leistungen, die im LV nicht enthalten waren — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, Leckagedichtheitsprüfung nach Anlagenänderung — begründen einen Vergütungsanspruch nach ABGB §1168a. Die Ankündigung muss VOR Ausführung erfolgen.
Wie wird eine F-Gas-Kältemittelumrüstung (R22 auf R410A/R32) als Nachtrag in Österreich abgerechnet?
Die Umrüstung von FCKW-Kältemitteln (R22) auf zugelassene Alternativen (R410A, R32) nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist ein Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7, da sie im Originalauftrag nicht enthalten war und durch EU-Pflicht ausgelöst wird. Der Nachtrag muss die Zertifikatsnummer des F-Gas-Sachkundigen nach österreichischer Verordnung, das verwendete Kältemittel und die F-Gas-konforme Entsorgung des Altmittels dokumentieren.
Ist die Leckagedichtheitsprüfung nach einer Kälteanlagenänderung in Österreich Pflicht und Nachtrag?
Ja — nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist die Leckagedichtheitsprüfung nach jeder Änderung einer F-Gas-Kälteanlage in Österreich Pflicht. Wenn diese Prüfung nicht im Originalauftrag enthalten war, ist sie als Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7 bzw. ABGB §1168a abzurechnen. Die Ankündigung VOR Ausführung und die Dokumentation im Kälteanlagenlogbuch sind beizufügen.
Kann werkflow Kältetechnik Nachtragsangebote ÖNORM-konform erstellen?
Ja — werkflow erstellt Kältetechnik Nachträge mit ÖNORM B 2110 §7-konformen Feldern: Nachtrag-Nr., Rechtsgrundlage (geänderte oder zusätzliche Leistung), Nachtragskalkulation mit Einheitspreisen, F-Gas-Dokumentation nach BGBl. II Nr. 305/2002 und automatische Verknüpfung mit dem Hauptauftrag. BMD/RZL-Export aller Nachtragsrechnungen inklusive.