Kältetechnik · Nachtrag Vorlage Österreich

Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 F-Gas-Umrüstung, Kälteleistungs-Upgrade, Leckagedichtheitsprüfung

Nachträge in der Kältetechnik entstehen durch F-Gas-Kältemittelumrüstungen nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, höhere Kälteleistungsanforderungen durch Nutzungsänderungen oder zusätzliche Kühlstellen. Ohne schriftliche Dokumentation und rechtzeitige Ankündigung nach ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a hat der Kälteanlagenbauer in Österreich keinen Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.

Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder

Abschnitt 1 — Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)

  • Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" — eindeutige Referenz für AG und AN
  • Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
  • Anlass des Nachtrags: z.B. "F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, nicht im Originalauftrag enthalten"
  • Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
  • Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung

Abschnitt 2 — ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)

  • ÖNORM B 2110 §7.2 — Geänderte Leistung: Auftraggeber ändert eine bereits vereinbarte Leistung — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters, anderes Kältemittel als LV. Neuer Einheitspreis auf Basis der Nachtragskalkulation.
  • ÖNORM B 2110 §7.3 — Zusätzliche Leistung: Leistung war im LV nicht vorgesehen — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung nach Netzänderung. Ankündigung VOR Ausführung ist Pflicht. ABGB §1168a als Anspruchsgrundlage.
  • Wahl im Nachtrag kennzeichnen: Checkbox "§7.2 geänderte Leistung" oder "§7.3 zusätzliche Leistung" — schützt vor späteren Streitigkeiten.
  • Typische Kältetechnik-Nachträge §7.2: Kälteleistungs-Upgrade kW durch Planänderung, geänderter Rohrleitungsverlauf, anderer Wärmetauscher als LV.
  • Typische Kältetechnik-Nachträge §7.3: F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A/R32, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung EU-VO 517/2014 Art. 4, Kälteanlagenlogbuch-Erstellung.

Abschnitt 3 — Nachtragskalkulation (Positionstabelle)

  • Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
  • Beispiel §7.2: Pos. 1.1 | Kälteleistungs-Upgrade Verdichtereinheit 15 kW statt 12 kW (Nutzungsänderung) | 1 | pauschal | 3.100,00 | 3.100,00
  • Beispiel §7.3: Pos. 2.1 | F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A inkl. Entsorgung Altmittel, Sachkundenachweis Nr. nach BGBl. II Nr. 305/2002 | 1 | pauschal | 1.600,00 | 1.600,00
  • Pos. 3.1 | Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 nach Anlagenänderung inkl. Protokoll | 1 | pauschal | 350,00 | 350,00
  • Summe Nachtrag netto €, USt 20 % €, Summe Nachtrag brutto € — klar abgetrennt von der Vertragssumme

Abschnitt 4 — Beauftragungsnachweis (schriftlich vor Ausführung!)

  • Schriftliche Anordnung des AG: E-Mail, Brief, Bautagebuch-Eintrag mit Unterschrift des AG (Datum + Verfasser)
  • Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail — "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit der F-Gas-Umrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 …"
  • Ankündigungsschreiben bei §7.3: Datum der Ankündigung VOR Ausführungsbeginn — beweist die rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110
  • Anlagenliste: Kälteanlagenlogbuch (EU-VO 517/2014 Pflicht), Sachkundennachweis F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002, Entsorgungsnachweis Altmittel nach AWG, Planrevision

Abschnitt 5 — Zusammenfassung und Zahlungsziel

  • Nachtragssumme netto €, USt 20 % €, Nachtragssumme brutto €
  • Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
  • Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
  • UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20 % USt; bei §19 Abs. 1a UStG AT Bauleistungen: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG"
  • BMD/RZL-Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20 % USt oder §19-Umsätze — Export an den österreichischen Steuerberater

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Häufige Fragen

Wann entsteht ein Nachtrag in der Kältetechnik in Österreich?

Ein Nachtrag in der Kältetechnik entsteht nach ÖNORM B 2110 §7, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung ändert — z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters. Zusätzliche Leistungen, die im LV nicht enthalten waren — z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, Leckagedichtheitsprüfung nach Anlagenänderung — begründen einen Vergütungsanspruch nach ABGB §1168a. Die Ankündigung muss VOR Ausführung erfolgen.

Wie wird eine F-Gas-Kältemittelumrüstung (R22 auf R410A/R32) als Nachtrag in Österreich abgerechnet?

Die Umrüstung von FCKW-Kältemitteln (R22) auf zugelassene Alternativen (R410A, R32) nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist ein Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7, da sie im Originalauftrag nicht enthalten war und durch EU-Pflicht ausgelöst wird. Der Nachtrag muss die Zertifikatsnummer des F-Gas-Sachkundigen nach österreichischer Verordnung, das verwendete Kältemittel und die F-Gas-konforme Entsorgung des Altmittels dokumentieren.

Ist die Leckagedichtheitsprüfung nach einer Kälteanlagenänderung in Österreich Pflicht und Nachtrag?

Ja — nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist die Leckagedichtheitsprüfung nach jeder Änderung einer F-Gas-Kälteanlage in Österreich Pflicht. Wenn diese Prüfung nicht im Originalauftrag enthalten war, ist sie als Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7 bzw. ABGB §1168a abzurechnen. Die Ankündigung VOR Ausführung und die Dokumentation im Kälteanlagenlogbuch sind beizufügen.

Kann werkflow Kältetechnik Nachtragsangebote ÖNORM-konform erstellen?

Ja — werkflow erstellt Kältetechnik Nachträge mit ÖNORM B 2110 §7-konformen Feldern: Nachtrag-Nr., Rechtsgrundlage (geänderte oder zusätzliche Leistung), Nachtragskalkulation mit Einheitspreisen, F-Gas-Dokumentation nach BGBl. II Nr. 305/2002 und automatische Verknüpfung mit dem Hauptauftrag. BMD/RZL-Export aller Nachtragsrechnungen inklusive.

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