Kältetechnik · Nachtrag Vorlage Österreich
Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 F-Gas-Umrüstung, Kälteleistungs-Upgrade, Leckagedichtheitsprüfung
Nachträge in der Kältetechnik entstehen durch F-Gas-Kältemittelumrüstungen nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, höhere Kälteleistungsanforderungen durch Nutzungsänderungen oder zusätzliche Kühlstellen. Ohne schriftliche Dokumentation und rechtzeitige Ankündigung nach ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a hat der Kälteanlagenbauer in Österreich keinen Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.
Kältetechnik Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder
Abschnitt 1 - Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)
- Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" - eindeutige Referenz für AG und AN
- Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
- Anlass des Nachtrags: z.B. "F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, nicht im Originalauftrag enthalten"
- Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
- Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung
Abschnitt 2 - ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)
- ÖNORM B 2110 §7.2 - Geänderte Leistung: Auftraggeber ändert eine bereits vereinbarte Leistung - z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters, anderes Kältemittel als LV. Neuer Einheitspreis auf Basis der Nachtragskalkulation.
- ÖNORM B 2110 §7.3 - Zusätzliche Leistung: Leistung war im LV nicht vorgesehen - z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung nach Netzänderung. Ankündigung VOR Ausführung ist Pflicht. ABGB §1168a als Anspruchsgrundlage.
- Wahl im Nachtrag kennzeichnen: Checkbox "§7.2 geänderte Leistung" oder "§7.3 zusätzliche Leistung" - schützt vor späteren Streitigkeiten.
- Typische Kältetechnik-Nachträge §7.2: Kälteleistungs-Upgrade kW durch Planänderung, geänderter Rohrleitungsverlauf, anderer Wärmetauscher als LV.
- Typische Kältetechnik-Nachträge §7.3: F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A/R32, zusätzliche Kühlstelle, Leckagedichtheitsprüfung EU-VO 517/2014 Art. 4, Kälteanlagenlogbuch-Erstellung.
Abschnitt 3 - Nachtragskalkulation (Positionstabelle)
- Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
- Beispiel §7.2: Pos. 1.1 | Kälteleistungs-Upgrade Verdichtereinheit 15 kW statt 12 kW (Nutzungsänderung) | 1 | pauschal | 3.100,00 | 3.100,00
- Beispiel §7.3: Pos. 2.1 | F-Gas-Kältemittelumrüstung R22 nach R410A inkl. Entsorgung Altmittel, Sachkundenachweis Nr. nach BGBl. II Nr. 305/2002 | 1 | pauschal | 1.600,00 | 1.600,00
- Pos. 3.1 | Leckagedichtheitsprüfung nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 nach Anlagenänderung inkl. Protokoll | 1 | pauschal | 350,00 | 350,00
- Summe Nachtrag netto €, USt 20 % €, Summe Nachtrag brutto € - klar abgetrennt von der Vertragssumme
Abschnitt 4 - Beauftragungsnachweis (schriftlich vor Ausführung!)
- Schriftliche Anordnung des AG: E-Mail, Brief, Bautagebuch-Eintrag mit Unterschrift des AG (Datum + Verfasser)
- Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail - "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit der F-Gas-Umrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 …"
- Ankündigungsschreiben bei §7.3: Datum der Ankündigung VOR Ausführungsbeginn - beweist die rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110
- Anlagenliste: Kälteanlagenlogbuch (EU-VO 517/2014 Pflicht), Sachkundennachweis F-Gas nach BGBl. II Nr. 305/2002, Entsorgungsnachweis Altmittel nach AWG, Planrevision
Abschnitt 5 - Zusammenfassung und Zahlungsziel
- Nachtragssumme netto €, USt 20 % €, Nachtragssumme brutto €
- Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
- Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
- UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20 % USt; bei §19 Abs. 1a UStG AT Bauleistungen: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG"
- BMD/RZL-Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20 % USt oder §19-Umsätze - Export an den österreichischen Steuerberater
Nachträge digital erstellen - ÖNORM B 2110 §7-konform dokumentieren
werkflow erstellt Kältetechnik Nachträge mit ÖNORM B 2110 §7-konformen Feldern: Nachtrag-Nr., Rechtsgrundlage §7.2 oder §7.3, Nachtragskalkulation mit Einheitspreisen, F-Gas-Dokumentation nach BGBl. II Nr. 305/2002 und automatische Verknüpfung mit dem Hauptauftrag. BMD/RZL-Export aller Nachtragsrechnungen inklusive.
Kältetechnik Software Österreich ansehenDiese Vorlage als druckfertiges PDF
Fertig formatiert mit Platzhaltern für Ihren Betrieb. Direkt ausfüllen und an den Kunden schicken.
Lieber direkt sprechen statt PDF ausfüllen? Kostenloses Erstgespräch buchen
Häufige Fragen
Wann entsteht ein Nachtrag in der Kältetechnik in Österreich?
Ein Nachtrag in der Kältetechnik entsteht nach ÖNORM B 2110 §7, wenn der Auftraggeber eine vereinbarte Leistung ändert - z.B. höhere Kälteleistung kW durch Nutzungsänderung, geänderter Aufstellungsort des Verdichters. Zusätzliche Leistungen, die im LV nicht enthalten waren - z.B. F-Gas-Kältemittelumrüstung nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002, Leckagedichtheitsprüfung nach Anlagenänderung - begründen einen Vergütungsanspruch nach ABGB §1168a. Die Ankündigung muss VOR Ausführung erfolgen.
Wie wird eine F-Gas-Kältemittelumrüstung (R22 auf R410A/R32) als Nachtrag in Österreich abgerechnet?
Die Umrüstung von FCKW-Kältemitteln (R22) auf zugelassene Alternativen (R410A, R32) nach EU-VO 517/2014 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist ein Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7, da sie im Originalauftrag nicht enthalten war und durch EU-Pflicht ausgelöst wird. Der Nachtrag muss die Zertifikatsnummer des F-Gas-Sachkundigen nach österreichischer Verordnung, das verwendete Kältemittel und die F-Gas-konforme Entsorgung des Altmittels dokumentieren.
Ist die Leckagedichtheitsprüfung nach einer Kälteanlagenänderung in Österreich Pflicht und Nachtrag?
Ja - nach EU-VO 517/2014 Art. 4 und BGBl. II Nr. 305/2002 ist die Leckagedichtheitsprüfung nach jeder Änderung einer F-Gas-Kälteanlage in Österreich Pflicht. Wenn diese Prüfung nicht im Originalauftrag enthalten war, ist sie als Nachtrag nach ÖNORM B 2110 §7 bzw. ABGB §1168a abzurechnen. Die Ankündigung VOR Ausführung und die Dokumentation im Kälteanlagenlogbuch sind beizufügen.
Kann werkflow Kältetechnik Nachtragsangebote ÖNORM-konform erstellen?
Ja - werkflow erstellt Kältetechnik Nachträge mit ÖNORM B 2110 §7-konformen Feldern: Nachtrag-Nr., Rechtsgrundlage (geänderte oder zusätzliche Leistung), Nachtragskalkulation mit Einheitspreisen, F-Gas-Dokumentation nach BGBl. II Nr. 305/2002 und automatische Verknüpfung mit dem Hauptauftrag. BMD/RZL-Export aller Nachtragsrechnungen inklusive.