Installateur · Wartungsvertrag Österreich
Installateur Wartungsvertrag Österreich: Heizungswartung automatisch planen und abrechnen
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Viessmann-Brennwertkessel seit 14 Monaten nicht gewartet, Vaillant-Therme ohne Protokoll, Buderus-Anlage läuft ungeprüft durch den Winter - und der Kunde beschwert sich erst, wenn die Heizung ausfällt. Österreichische Installationsbetriebe verlieren Wartungsaufträge nicht weil sie keine Kunden haben, sondern weil kein System Wartungsintervalle zuverlässig verfolgt und rechtssicher dokumentiert.
werkflow verwaltet Wartungsverträge für Heizungsanlagen aller Hersteller, plant Jahreswartungen automatisch, erinnert Kunden rechtzeitig und erstellt digitale Wartungsprotokolle vor Ort - als Werkvertrag nach §1165 ABGB rechtlich sauber gestaltet, mit BMD/RZL-Export für den Steuerberater.
Rechtliche Grundlage: Werkvertrag, kein Bestandvertrag
1. Werkvertrag nach §1165 ABGB
Ein Installateur-Wartungsvertrag ist in Österreich in der Regel ein Werkvertrag: Nach §1165 ABGB schuldet der Betrieb bei jedem Einsatz einen Erfolg - die geprüfte, funktionsfähige Heizungsanlage - nicht nur ein Tätigwerden. Das unterscheidet ihn vom Bestandvertrag nach §1090 ABGB (Miete oder Pacht einer Sache): Beim Wartungsvertrag wird dem Kunden keine Sache zum Gebrauch überlassen, sondern eine wiederkehrende Werkleistung an dessen eigener Heizungsanlage erbracht. Zugleich handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, weil sich diese Werkleistung über die gesamte Vertragslaufzeit wiederholt.
2. Kündigungsfrist frei vereinbaren, keine gesetzliche Staffel
Das ABGB kennt - anders als das deutsche BGB - keine gesetzliche Kündigungsfristen-Staffel für Dauerschuldverhältnisse. Die Frist wird im Wartungsvertrag frei vereinbart, üblich sind ein bis drei Monate zum Vertragsjahresende. Fehlt eine Vereinbarung, gilt eine angemessene Frist nach allgemeinen ABGB-Grundsätzen. werkflow hält die vereinbarte Kündigungsfrist im Vertrag fest und erinnert rechtzeitig vor der automatischen Verlängerung.
Wiederkehrende Prüfpflichten für Heizungsanlagen
3. Kehr- und Prüffristen sind Landessache - keine Bundesnorm
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine bundeseinheitliche Verordnung für Kessel- und Prüffristen. Das Bundes-Luftreinhaltegesetz regelt nur das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen (etwa Gartenabfälle), nicht die Überprüfung von Heizungsanlagen selbst. Kehr- und Prüffristen sind Landessache und werden in den jeweiligen Landes-Feuerungsanlagenverordnungen bzw. Kehrordnungen geregelt. Üblich: Gas- und Öl-Brennwertanlagen ein Kehrtermin pro Jahr, reine Ölheizungen zwei bis drei Mal jährlich, Pelletheizungen rund drei Mal jährlich, Festbrennstoffanlagen bis zu sechs Mal jährlich - die genauen Fristen unterscheiden sich je Bundesland. Für Gas- und Wasserinstallationen kommt zusätzlich die ÖVGW-Prüfpflicht dazu, für Heizungsanlagen die Druckprüfung und Abnahmedokumentation nach ÖNORM H 5195.
4. Wartungsintervall je Anlage hinterlegen, automatisch terminieren
Weil die Fristen je Bundesland und Brennstoffart variieren, lohnt sich eine anlagenspezifische Hinterlegung statt einer pauschalen Regel. werkflow legt den Wartungszyklus pro Anlage fest - nach Abschluss des aktuellen Auftrags plant das System den nächsten Termin automatisch und sendet vier bis sechs Wochen vorher Erinnerungen an Betrieb und Kunden. Der Disponent muss nur noch bestätigen, wenn der Kunde antwortet.
Wartungsprotokoll und Abrechnung
5. Digitales Protokoll per App - Messwerte, Fotos, Unterschrift
werkflow stellt digitale Checklisten bereit, die der Techniker am Smartphone oder Tablet ausfüllt - orientiert an ÖNORM H 5195 für Heizungsanlagen. Abgaswerte, CO₂-Gehalt, Wasserdruck, Flammenbild: alle Prüfpunkte werden strukturiert erfasst. Fotos von Mängeln und die digitale Kundenunterschrift werden direkt im Auftrag gespeichert - das fertige Protokoll ist sofort abrufbar.
6. Jahresrechnung automatisch, BMD/RZL-Export, 7 Jahre Aufbewahrung
Für jeden Wartungsvertrag kann werkflow nach Auftragsabschluss automatisch eine Jahresrechnung erstellen - Pauschalbeträge aus dem Vertrag, Materialzusätze und Fahrtkosten werden direkt übernommen, BMD- und RZL-kompatibel exportiert, 20 % USt. Nach §212 UGB gilt für Bücher, Aufzeichnungen und Belege eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren - werkflow archiviert Wartungsrechnungen revisionssicher über die gesamte Frist.
Wartungsvertrag als planbare Einnahmequelle
7. Wiederkehrende Wartungserlöse statt Projektabhängigkeit
Ein österreichischer Installationsbetrieb mit 100 aktiven Wartungsverträgen à 120 Euro hat 12.000 Euro gesicherten Jahresumsatz - unabhängig vom Neugeschäft. Wartungskunden sind zudem die beste Quelle für Folgeaufträge: Heizungssanierung, Thermenersatz, Solarthermie-Erweiterung. werkflow zeigt, welche Kunden noch keinen Wartungsvertrag haben - Basis für gezielte Angebote im Bestand.
- Automatische Terminplanung: Wartungsintervall je Anlage hinterlegen, Folgetermin wird automatisch gesetzt
- Kundenbenachrichtigung: Erinnerung per E-Mail/SMS ohne manuelle Anrufe
- Digitales Protokoll: Messwerte, Fotos, ÖNORM H 5195-orientierte Prüfpunkte direkt am Tablet
- Automatische Jahresrechnung: Wartungsabrechnung nach Vertragskonditionen, BMD/RZL-Export inklusive, 7 Jahre revisionssicher archiviert
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Häufige Fragen
Ist ein Installateur-Wartungsvertrag in Österreich ein Werkvertrag?
Ja, in der Regel. Nach §1165 ABGB schuldet der Betrieb bei jedem Einsatz einen Erfolg - die geprüfte, funktionsfähige Heizungsanlage - nicht nur ein Tätigwerden. Ein Bestandvertrag nach §1090 ABGB (Miete/Pacht) passt nicht, weil dem Kunden keine Sache zum Gebrauch überlassen wird. Zugleich ist der Wartungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis, weil sich die Werkleistung über die Vertragslaufzeit wiederholt.
Wie oft muss eine Heizungsanlage in Österreich gewartet oder gekehrt werden?
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine bundeseinheitliche Verordnung für Prüf- und Kehrfristen. Diese sind Landessache und werden in den jeweiligen Landes-Feuerungsanlagenverordnungen bzw. Kehrordnungen geregelt. Üblich: Gas- und Öl-Brennwertanlagen ein Kehrtermin pro Jahr, reine Ölheizungen zwei bis drei Mal jährlich, Pelletheizungen rund drei Mal jährlich - Details unterscheiden sich je Bundesland. Für Gasanlagen kommt die ÖVGW-Prüfpflicht dazu.
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Installateur-Wartungsvertrag in Österreich?
Das ABGB kennt - anders als das deutsche BGB - keine gesetzliche Kündigungsfristen-Staffel für Dauerschuldverhältnisse. Die Frist wird im Vertrag frei vereinbart, üblich sind ein bis drei Monate zum Vertragsjahresende. Fehlt eine Vereinbarung, gilt eine angemessene Frist nach allgemeinen ABGB-Grundsätzen. werkflow hält die vereinbarte Frist fest und erinnert rechtzeitig vor der automatischen Verlängerung.
Erstellt werkflow digitale Wartungsprotokolle für Heizungsanlagen?
Ja. werkflow stellt digitale Prüfchecklisten bereit, die Messwerte, Prüfpunkte und Auffälligkeiten strukturiert erfassen - orientiert an ÖNORM H 5195 (Druckprüfung, Abnahmedokumentation) für Heizungsanlagen. Der Techniker füllt sie direkt am Tablet aus, Fotos und Kundenunterschrift werden im Auftrag gespeichert. Das fertige Protokoll ist sofort abrufbar.
Wie lange müssen Wartungsrechnungen in Österreich aufbewahrt werden?
Nach §212 UGB gilt in Österreich eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für Bücher, Aufzeichnungen und Belege - nicht 10 Jahre, wie teils fälschlich kursiert. werkflow archiviert Wartungsrechnungen und BMD/RZL-Exporte revisionssicher über die gesamte gesetzliche Frist.
Was kostet werkflow für österreichische Installationsbetriebe?
werkflow arbeitet mit Fixpreis statt Abo: ein einzelner Baustein ab 1.500 Euro, ein komplettes System 8.000 bis 15.000 Euro. Die Preise richten sich nach Betriebsgröße und genutztem Funktionsumfang. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Fixpreisangebot.