Installateur · Mahnung Vorlage Österreich

Installateur Mahnung Vorlage Österreich 2026 – Zahlungserinnerung richtig schreiben

Offene Installateurechnungen in Österreich entstehen besonders nach Notfalleinsätzen, bei denen der Umfang nachträglich bestritten wird. Die rechtssichere Mahnung nach österreichischem Recht basiert auf der Werkabnahme nach ABGB § 1170, enthält ABGB § 1333-Verzugszinsen (9,2% über Basiszinssatz im B2B), die €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018 und verweist auf das ÖVGW-Protokoll als Leistungsnachweis.

Pflichtangaben in der Installateur-Mahnung (Österreich)

1. Kopfdaten & Rechnungsbezug

  • Vollständige Firmendaten: Name, Anschrift, UID-Nummer des SHK-Betriebs
  • Schuldner-Adresse: vollständige Anschrift des Auftraggebers
  • Mahndatum und Mahnstufe: z.B. "Zahlungserinnerung vom 18.06.2026"
  • Rechnungsbezug: Rechnungsnummer, Rechnungsdatum — z.B. "Rechnung Nr. RE-2026-063 vom 01.06.2026 — Heizungsmodernisierung + ÖVGW-Prüfung, Linke Wienzeile 14, Wien"
  • Offener Betrag: bei B2C Bruttobetrag inkl. 20% USt; bei §19 UStG AT (B2B) Nettobetrag

2. Zahlungsfrist setzen

  • Konkrete Frist benennen: "Bitte überweisen Sie den offenen Betrag bis zum 02.07.2026."
  • ABGB § 1170: Fälligkeit nach vollständiger Fertigstellung und Übergabe des Werks
  • Leistungsnachweis in der Mahnung: "Leistung erbracht und normgerecht geprüft — ÖVGW-Protokoll Nr. ÖGW-2026-011 vom [Datum] liegt vor."
  • Bei Notfalleinsatz: Einsatzbericht mit Uhrzeiten als Fälligkeitsnachweis

3. Verzugszinsen berechnen

  • B2B-Zinssatz: 9,2 Prozentpunkte über Basiszinssatz der ÖNB gem. ABGB § 1333 Abs. 2
  • B2C-Zinssatz: 4% p.a. gem. ABGB § 1333 Abs. 1
  • Zinsberechnung: Nettoforderung × Zinssatz ÷ 365 × Verzugstage
  • Hinweis in Mahnung: "Zuzüglich Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 Abs. 2 ab [Verzugsdatum]."

4. Mahnspesen & Inkassokosten

  • Pauschale Mahnspesen €40 gem. ZaDiG 2018 — bei Verzugseintritt automatisch fällig
  • Tatsächliche Inkasso- und Anwaltskosten ebenfalls geltend machbar
  • ÖVGW-Protokoll (ÖVGW G 1/G 2, ÖNORM H 5195) als starkes Beweismittel im Klageverfahren
  • Einsatzbericht mit Unterschrift bei Notfalleinsätzen als zusätzlicher Nachweis

5. Nächste Schritte bei Nichtzahlung

  • Stufe 1 — Zahlungserinnerung: freundlich, Frist 14 Tage, €40 Mahnspesen ankündigen
  • Stufe 2 — 1. Mahnung: förmlich, Frist 7–10 Tage, Verzugszinsen + €40 ZaDiG benennen
  • Stufe 3 — Inkassounternehmen: Kosten trägt Schuldner bei Verzug
  • Stufe 4 — Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000) oder Handelsgericht Wien (über €15.000)

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Häufige Fragen

Installateur-Rechnung offen in Österreich — was tun?

Zunächst prüfen: Liegt eine Werkabnahme nach ABGB § 1170 vor? Bei SHK-Arbeiten empfiehlt sich das ÖVGW-Protokoll als Abnahme-Grundlage. Bei erfolgter Abnahme: Zahlungserinnerung mit 14-Tages-Frist senden. Bei Ausbleiben folgt die 1. Mahnung mit Verzugszinsen gem. ABGB § 1333 und den €40-Mahnspesen nach ZaDiG 2018. Danach: Inkassounternehmen oder Mahnklage beim Bezirksgericht (bis €15.000). Beweissicherung: ÖVGW-Protokoll, Inbetriebnahmeprotokoll, Einsatzbericht bei Notfalleinsätzen.

Kann ein Auftraggeber nach einem Notfalleinsatz in Österreich die Zahlung verweigern?

Nein — ein Notfalleinsatz begründet einen gültigen Werkvertrag nach ABGB § 1151 ff. auch ohne schriftliche Auftragserteilung (konkludenter Vertrag durch Duldung). Der Einsatzbericht mit Uhrzeiten, Beschreibung des Schadenbildes und Unterschrift des Anwesenden ist Ihr stärkster Beweis. Bestreitet der Auftraggeber den Umfang nachträglich (typisch: 'so lange hat das doch nicht gedauert'), können Sie mit dem detaillierten Einsatzbericht und dem ÖVGW-Protokoll als Nachweis der abgeschlossenen Leistung aufwarten.

Was ist das ÖVGW-Protokoll und wie hilft es bei einer Mahnung?

Das ÖVGW-Protokoll (Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach) dokumentiert Dichtheitsprüfungen und Inbetriebnahmen von Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen nach österreichischen Normen (ÖVGW G 1/G 2, ÖNORM H 5195). Es enthält Datum, Prüfer, Messwerte und Freigabe — und belegt eindeutig, dass die Leistung erbracht und das System normgerecht übergeben wurde. Verweis in der Mahnung: 'Leistung erbracht und normgerecht geprüft — ÖVGW-Protokoll Nr. ÖGW-2026-011 vom [Datum].' Im Klageverfahren ist dieses Protokoll ein starkes Beweismittel.

Was gilt bei §19 UStG AT in der Installateur-Mahnung?

Bei SHK-Installationsarbeiten im B2B-Bereich greift in Österreich häufig §19 UStG AT (Übergang der Steuerschuld / Reverse Charge), wenn der Auftraggeber Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Die Mahnung bezieht sich dann auf den Nettobetrag — kein USt-Ausweis. Formulierungsbeispiel: 'Offener Betrag: €8.600,00 netto — Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG.' Bei Privatauftraggebern: Bruttomahnung inkl. 20% USt.

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