Gerüstbau · Nachtrag Vorlage Österreich
Gerüstbau Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 + ABGB §1168a für Zusatzarbeiten am Gerüst
Nachträge im österreichischen Gerüstbau entstehen durch verlängerte Standzeiten, zusätzliche Gerüstlagen, geänderte Fassadengeometrie oder Bauverzögerungen durch den AG. ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a verpflichten den Gerüstbauer zur unverzüglichen Anzeige vor Beginn der Mehrarbeiten — ohne rechtzeitige Meldung entfällt der Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.
Gerüstbau Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder
Abschnitt 1 — Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)
- Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" — eindeutige Referenz für AG und AN
- Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
- Anlass des Nachtrags: kurze Beschreibung, was geändert wurde (z.B. "Standzeitverlängerung 4 Wochen durch Bauverzug AG — Fassadengerüst Nordseite, 620 m²")
- Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
- Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung
Abschnitt 2 — ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)
- ÖNORM B 2110 §7 — Geänderte Leistung: AG ändert eine bereits vereinbarte Leistung (z.B. Gerüst muss höher, breiter oder in anderer Lastklasse aufgebaut werden, Fassadengeometrie ändert sich). Neuer Einheitspreis auf Basis Nachtragskalkulation.
- ABGB §1168a — Zusätzliche Leistung / Mehraufwand: AG beauftragt eine Leistung, die im Vertrag nicht vorgesehen war (z.B. Treppenturm, Schutzdach, Einhausung), oder Bauverzug verursacht Standzeitverlängerung. Unverzügliche schriftliche Anzeige an AG ist Pflicht.
- Standzeitverlängerung: Gerüst bleibt über vereinbarten Zeitraum stehen — Wochensatz je m² Gerüstfläche × Zusatzwochen. Bei Standzeitverlängerung über 4 Wochen: erneute Prüfung durch befähigte Person erforderlich.
- Typische Gerüstbau-Nachträge: zusätzliche Gerüstlagen durch Planänderung, Treppenturm nachträglich, Schutznetz/Einhausung, Standzeitverlängerung durch AG-Bauverzug, erneute Prüfung nach Umbau.
Abschnitt 3 — Nachtragskalkulation (Positionstabelle)
- Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
- Beispiel Standzeitverlängerung: Pos. 1.1 | Gerüst-Standzeit Nordseite 620 m² × 4 Zusatzwochen | 2.480 | m²/Wo | 0,48 | 1.190,40
- Beispiel geänderte Leistung: Pos. 2.1 | Zusätzliche Gerüstlage 5. OG lt. Planrevision | 155 | m² | 15,00 | 2.325,00
- Beispiel Mehraufwand: Pos. 3.1 | Treppenturm nachträglich beauftragt | 1 | Stk. | 3.400,00 | 3.400,00
- Summe Nachtrag netto €, USt 20% €, Summe Nachtrag brutto € — klar abgetrennt von der Vertragssumme
Abschnitt 4 — Beauftragungsnachweis (schriftliche Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7!)
- Schriftliche Anzeige an AG: unverzüglich VOR oder bei Beginn der Mehrarbeiten — Beschreibung, Schätzung der Mehrkosten, Anlass
- Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail senden — "Wie heute auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit folgenden Gerüstbau-Mehrarbeiten…"
- Bautagebuch-Eintrag mit Gegenzeichnung AG ist beweissicherster Weg — Datum + Unterschrift des AG-Vertreters
- Anlagenliste: Planrevision (Datum + Rev.-Nr.), Gerüstbuch-Einträge, Prüfprotokolle befähigte Person, Fotos Gerüstaufbau, Bautagebuch
Abschnitt 5 — Zusammenfassung und Zahlungsziel
- Nachtragssumme netto €, USt 20% €, Nachtragssumme brutto €
- Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
- Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
- UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, lückenlose Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20% USt; bei §19 UStG AT B2B: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT"
- BMD/RZL Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20% USt oder §19 UStG AT
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Was regelt ÖNORM B 2110 §7 für Gerüstbau Nachträge in Österreich?
ÖNORM B 2110 §7 regelt Änderungen des Leistungsumfangs im österreichischen Bauwerkvertragsrecht. Beauftragt der AG zusätzliche Gerüstlagen, verlängert sich die Standzeit oder ändert sich die Fassadengeometrie, hat der Gerüstbauer Anspruch auf angepasste Vergütung — vorausgesetzt, er zeigt die Mehrkosten unverzüglich an. ABGB §1168a ergänzt: Mehraufwand durch Bauverzögerung des AG (z.B. verlängerte Standzeit) muss sofort gemeldet werden. Standzeitverlängerungen durch AG-Verzug lösen eigenständige Nachtragsansprüche aus.
Wie wird ein Gerüstbau Nachtrag in Österreich korrekt berechnet?
Basis ist die Nachtragskalkulation nach ÖNORM B 2110 §7: Bei Standzeitverlängerung wird der vereinbarte Wochensatz je m² Gerüstfläche × Zusatzwochen berechnet. Bei zusätzlichen Gerüstlagen wird ein neuer Einheitspreis kalkuliert — Material, Auf-/Abbau-Lohn, Transportkosten, Gewinn- und Wagnis-Zuschlag. Prüfkosten für erneute Prüfung durch befähigte Person separat ausweisen. USt 20% auf Nachtragssumme netto; bei §19 UStG AT: „Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT“.
Was passiert wenn der Auftraggeber den Gerüstbau-Nachtrag in Österreich ablehnt?
Lehnt der AG den Nachtrag ab, muss der Gerüstbauer seinen Anspruch nach ABGB §1168a sichern: sofortigen schriftlichen Vorbehalt erklären, die Mehrleistung trotzdem ausführen (Verweigerung = Vertragsverletzung), alle Kosten lückenlos dokumentieren (Stundenzettel, Gerüstbuch, Fotos vor/nach Umbau). Ohne rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7 vor Beginn der Mehrarbeiten kann der Anspruch verwirkt sein.
Kann werkflow Gerüstbau Nachtragsangebote für Österreich automatisch erstellen?
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