Brandschutz · Stundenzettel Vorlage Österreich
Brandschutz Stundenzettel Vorlage Österreich: AVRAG § 26i + OIB-RL 2 / TRVB - alle Pflichtfelder
Österreichische Brandschutzunternehmen unterliegen AVRAG § 26i, dem Kollektivvertrag Elektrotechnik oder Metalltechnik (WKO) und OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz). Pflicht: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Nettostunden täglich - zusätzlich BVS-Zertifikat-Nr. des Monteurs (Brandverhütungsstelle), OIB-RL 2-Prüfprotokoll-Referenz, TRVB-Protokoll-Nr. und Sachverständigen-ID als Pflichtfelder.
Österreichische Brandschutz Stundenzettel Vorlage: alle Pflichtfelder
Block 1 - Header: Identifikationsfelder (4 Felder)
- Firma / Betrieb: vollständiger Name des Brandschutzunternehmens (inkl. BVS-Anerkennungs-Nr. des Unternehmens)
- Datum: Arbeitstag (TT.MM.JJJJ)
- Baustelle / Auftragsnummer: Projektbezeichnung + interne Auftragsnummer (für Nachkalkulation, BMD-Kostenstelle und BVS-Anlagendokumentation)
- Mitarbeiter: Vor- und Nachname (Pflicht nach AVRAG § 26i)
Block 2 - Zeiterfassung: AVRAG-Pflichtfelder (4 Felder)
- Arbeitsbeginn: Uhrzeit (HH:MM) - Pflicht AVRAG § 26i
- Arbeitsende: Uhrzeit (HH:MM) - Pflicht AVRAG § 26i
- Pausenzeit: Dauer in Minuten (AZG § 11: mind. 30 Min. bei >6h Arbeitszeit)
- Nettostunden: Normalstunden + Überstunden getrennt (KollV Elektrotechnik/Metalltechnik: Überstundenzuschlag 50%)
Block 3 - Brandschutz-spezifische Felder (6 Felder)
- Anlagentyp: BMA (Brandmeldeanlage) / Sprinkleranlage / RWA (Rauch-Wärme-Abzug) / Feuerlöschanlage - Grundlage für TRVB-Normzuordnung und Betriebsgenehmigung
- BVS-Zertifikat-Nr. des Monteurs: eindeutige Zertifikatsnummer der Brandverhütungsstelle (BVS) - Pflichtnachweis für alle Errichtungs- und Wartungsleistungen an BVS-anerkannten Anlagen
- OIB-RL 2-Prüfprotokoll-Nr.: Protokollnummer für Errichtung, Änderung oder Instandhaltung - Voraussetzung für behördliche Abnahme und Betriebsgenehmigung nach OIB-RL 2
- TRVB-Protokoll-Nr.: Referenz auf das TRVB-konforme Prüfprotokoll (z.B. TRVB S 123 für BMA) - Pflicht für BVS-Abnahme und Versicherungsgültigkeit der Anlage
- Wartungsnachweis-Nr.: Referenz auf den jährlichen Wartungsbericht - Pflicht für BVS-Anerkennungsverlängerung des Unternehmens
- Sachverständigen-ID: Name und Ausweis-Nr. des BVS-Sachverständigen - bei Abnahme, Prüfung und Inspektion zwingend einzutragen; Voraussetzung für Betriebsgenehmigung
Block 4 - Tätigkeitsbeschreibung (2 Felder)
- Durchgeführte Arbeiten: Freitextfeld - genaue Beschreibung (z.B. "BMA Erweiterung EG, 8 Melder montiert, TRVB S 123-Linienprüfung, BVS-Abnahmeprotokoll Nr. AT-2024-047 ausgestellt")
- Besonderheiten / Befunde: Melderfehler, Übertragungswegstörungen, Nachtragspotenzial, Empfehlung für Folgeinspektion nach TRVB
Block 5 - Rechtliche Pflichtfelder (3 Felder)
- Unterschrift Mitarbeiter: handschriftlich oder qualifizierte elektronische Signatur nach SigG/eIDAS
- Unterschrift Vorgesetzter / Projektleiter: Gegenzeichnung - wichtig für ÖGK-Beitragsnachweis und Arbeitsinspektorat-Kontrollen nach ArbIG
- Unterschrift Auftraggeber / Betreiber: Bestätigung der abgeschlossenen Maßnahme - Grundlage für BVS-Anlagendokumentation und Versicherungsnachweis
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werkflow kennt alle österreichischen Anforderungen - AVRAG § 26i, KollV Elektrotechnik/Metalltechnik, OIB-RL 2, TRVB und BMD/RZL-Export. BVS-Zertifikat-Nr., OIB-RL 2-Protokollreferenz und Sachverständigen-ID digital erfassen und verknüpfen. Aufbewahrung 7 Jahre inklusive.
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Häufige Fragen
Was schreibt AVRAG § 26i für Brandschutzbetriebe in Österreich vor?
AVRAG § 26i verpflichtet österreichische Brandschutzunternehmen, Beginn und Ende der täglichen Normalarbeitszeit sowie Überstunden aufzuzeichnen. Aufbewahrungspflicht 7 Jahre. Je nach Leistungsschwerpunkt gilt der Kollektivvertrag Elektrotechnik oder Metalltechnik (WKO) - der zutreffende KollV bestimmt Lohngruppen und Überstundenzuschläge. ÖGK ist zuständige Krankenkasse. Brandschutzmonteure müssen ihr BVS-Zertifikat (Brandverhütungsstelle) auf jedem Stundenzettel vermerken - es ist die österreichische Entsprechung des deutschen VdS-Zertifikats.
Welche Anforderungen stellt OIB-Richtlinie 2 (Brandschutz) an den Stundenzettel?
OIB-Richtlinie 2 regelt in Österreich die Grundanforderungen an den baulichen und technischen Brandschutz. Jede Errichtungs- oder Wartungsmaßnahme an BMA, Sprinkleranlagen oder Rauch-Wärme-Abzugsanlagen muss mit einer OIB-RL 2-konformen Prüfprotokoll-Nr. auf dem Stundenzettel referenziert werden. Die TRVB (Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz) der österreichischen Brandverhütungsstellen (BVS) konkretisieren die Prüfanforderungen - z.B. TRVB S 123 für Brandmeldeanlagen. Ohne diese Protokollreferenz ist der Stundenzettel für BVS-Abnahmen und behördliche Prüfungen nicht verwertbar.
Was ist die Brandverhütungsstelle (BVS) und welche Rolle spielt sie bei der Stundenzettel-Dokumentation?
Die BVS (Brandverhütungsstelle) ist die österreichische Institution für technischen Brandschutz - vergleichbar mit VdS in Deutschland. BVS-anerkannte Unternehmen dürfen Brandmeldeanlagen nach TRVB S 123 errichten und warten. Der Stundenzettel muss die BVS-Unternehmens-Anerkennungs-Nr. und die BVS-Zertifikat-Nr. des ausführenden Monteurs enthalten. Bei Anlagenabnahmen durch BVS-Sachverständige ist die Sachverständigen-ID als Pflichtfeld einzutragen - sie belegt die behördliche Prüfung und ist Voraussetzung für die Betriebsgenehmigung und Versicherungsgültigkeit.
Kann ich den österreichischen Brandschutz Stundenzettel digital erfassen und BMD/RZL-kompatibel exportieren?
Ja - werkflow erfasst Brandschutz-Stundennachweise digital, dokumentiert BVS-Zertifikat-Nr., OIB-RL 2-Prüfprotokoll-Referenz, TRVB-Protokoll-Nr. und Sachverständigen-ID automatisch und exportiert im BMD/RZL-Format. AVRAG-konforme Aufbewahrung 7 Jahre, ÖGK-taugliche Stundennachweise und KollV-konforme Überstundenausweisung sind inklusive.