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Arbeitsrecht · Aufzeichnungspflicht

Aufzeichnungspflicht Arbeitszeit: Was gilt - und wie der Nachweis automatisch entsteht

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Die Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten gilt - die Frage ist nur noch, ob Ihre Nachweise einer Prüfung standhalten. § 26 AZG verpflichtet jeden österreichischen Arbeitgeber, die Arbeitszeiten aller Dienstnehmer zu führen: Gesellen, Facharbeiter, Lehrlinge, Teilzeitkräfte - ohne Ausnahme nach Betriebsgröße.

Was die Aufzeichnungspflicht konkret verlangt

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit jedes Dienstnehmers
  • Dauer der Ruhepausen, wo sie relevant sind
  • Überstunden samt Zuschlägen
  • Bei Reisezeiten: Beginn und Ende der Reise

Wer prüft - und was verlangt wird

Das Arbeitsinspektorat kann jederzeit Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen - auch unangekündigt. Dazu kommt die gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben (GPLB), die Lohnkonten gegen die Aufzeichnungen abgleicht. Fehlen die Aufzeichnungen, schätzt die Behörde - und geschätzt wird selten zu Ihren Gunsten.

Was fehlende Aufzeichnungen kosten

  • Verwaltungsstrafen nach § 28 AZG - und zwar je Dienstnehmer: bei acht Mitarbeitern ohne Aufzeichnungen multipliziert sich die Strafe achtfach
  • Bei Lohnstreitigkeiten: Ohne Ihre Aufzeichnungen gilt vor Gericht schnell die Stundenaufstellung des Dienstnehmers
  • Nachforderungen bei der GPLB auf Basis von Schätzungen statt Ihrer echten Stunden

So entsteht der Nachweis automatisch

werkflow erfüllt die Pflicht als Nebenprodukt der normalen Arbeit: Ihr Team bucht Beginn und Ende am Handy auf der Baustelle, das System dokumentiert automatisch, vollständig und AZG-konform. Wenn das Arbeitsinspektorat kommt, drucken Sie den Nachweis - Sie suchen ihn nicht. Export für BMD oder RZL inklusive.

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Häufige Fragen

Gilt die Aufzeichnungspflicht auch für kleine Handwerksbetriebe?

Ja. § 26 AZG kennt keine Untergrenze nach Betriebsgröße - die Pflicht gilt ab dem ersten Dienstnehmer. Gerade kleine Betriebe trifft eine Prüfung härter, weil der Chef die Aufzeichnungen meist selbst führen müsste - und im Tagesgeschäft liegen bleibt, was keiner einfordert.

Reichen handschriftliche Stundenzettel als Nachweis?

Formal ja - praktisch sind sie das Risiko: Sie werden vergessen, sind unleserlich, kommen Wochen später ins Büro und lassen sich rückwirkend anzweifeln. Eine digitale Erfassung mit Zeitstempel ist der Nachweis, den das Arbeitsinspektorat ohne Diskussion akzeptiert.

Was passiert bei einer Prüfung durch das Arbeitsinspektorat?

Das Arbeitsinspektorat kann unangekündigt erscheinen und Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen verlangen. Fehlen sie oder sind sie lückenhaft, droht eine Verwaltungsstrafe je betroffenem Dienstnehmer - und bei der nächsten GPLB wird auf Basis von Schätzungen nachgefordert. Vollständige, laufend geführte Aufzeichnungen beenden die Prüfung meist nach Minuten.

Ab wie vielen Mitarbeitern gilt die Aufzeichnungspflicht?

Ab dem ersten Dienstnehmer. § 26 AZG kennt keine Untergrenze - auch ein Betrieb mit einem einzigen Gesellen oder Lehrling muss die Arbeitszeiten vollständig aufzeichnen.

Welche Ausnahmen und Erleichterungen gibt es?

Echte Ausnahmen sind eng: Leitende Angestellte mit maßgeblicher Entscheidungsbefugnis fallen nicht unter das AZG. Erleichterungen gibt es bei fix vereinbarter Arbeitszeiteinteilung - dann genügt die Bestätigung, dass sie eingehalten wurde, und nur Abweichungen sind aufzuzeichnen. Für die Baustelle hilft das selten: Dort weichen die Zeiten praktisch täglich ab.

Gilt die Pflicht auch für geringfügig Beschäftigte?

Ja. Auch Teilzeitkräfte und geringfügig Beschäftigte sind Dienstnehmer im Sinne des § 26 AZG - ihre Arbeitszeiten müssen genauso aufgezeichnet werden. Gerade hier gleicht die GPLB Lohnkonten gegen Aufzeichnungen ab.

Wie erfüllt werkflow die Aufzeichnungspflicht?

Ihr Team bucht Beginn und Ende am Handy - direkt auf der Baustelle, in unter zwei Minuten pro Tag. werkflow erstellt daraus den fortlaufenden Arbeitszeitnachweis je Dienstnehmer, archiviert AZG-konform und exportiert für BMD oder RZL. Fixpreis ab 1.500 Euro, kein Abo, keine Kosten pro Nutzer.

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