Tischler · Subunternehmer Vorlage Österreich
Tischler Subunternehmer Vorlage Österreich 2026
Österreichische Tischler-GU vergeben Maßmöbel-, Innenausbau- und Einbauküchen-Aufträge häufig an spezialisierte NU. Ohne schriftliche Aufmaß-Verantwortlichkeit, ÖNORM EN 942-Normverweis und §19 UStG AT-Abgrenzung zwischen Lieferung und Einbau entstehen kostspielige Nacharbeitsstreitigkeiten — nach österreichischem ABGB § 1167ff haftet der GU gegenüber dem Endkunden für das Gesamtwerk. Hier sind alle Pflichtangaben für einen rechtssicheren österreichischen Tischler-Nachunternehmervertrag.
Pflichtangaben im österreichischen Tischler-Subunternehmervertrag
1. Vertragsparteien & Leistungsabgrenzung
- Vollständige Bezeichnung GU und NU mit Firmensitz, FN-Nummer, UID-Nummer
- Genaue Leistungsabgrenzung: Maßmöbel, Einbauküche, Innenausbau, Fenster/Türen, Bodenbelag
- Aufmaß-Verantwortlichkeit: wer nimmt Maß, wer zeichnet Aufmaßprotokoll ab
- Bauvorhaben, Baustellenadresse und Einbautermin
- Verweis auf Ausführungspläne, Maßskizzen und Materialmuster als Vertragsanlage
2. Vergütung & Abrechnung
- Netto-Vergütung, USt 20 % (oder §19 UStG AT-Hinweis bei Einbau als Bauleistung)
- Materialliste mit Fabrikaten, Dekors und Beschlägen als Vertragsanlage — Änderungen schriftlich
- Abschlagsregelung: z. B. 40 % bei Auftragsbestätigung, 40 % vor Auslieferung, 20 % nach Abnahme
- Zahlungsziel: max. 30 Tage nach Rechnungseingang gemäß ABGB § 1334
- Haftrücklass 5 % als Sicherheit, Freigabe nach Ablauf der Gewährleistungsfrist
3. Haftung & Gewährleistung
- Ausführungsstandard: ÖNORM EN 942 (Holz Tischlerarbeiten), ÖNORM B 3010 (Holzschutz)
- Maßtoleranzen nach ÖNORM EN 942 und DIN 68000ff — Abweichungen über Toleranz auf Kosten des NU
- Gewährleistung nach ABGB § 933: 3 Jahre ab Übergabe
- Pflicht des NU zur Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme ≥ 500.000 €)
- Regressklausel: GU kann NU bei Drittansprüchen in voller Höhe in Anspruch nehmen
4. §19 UStG AT — Reverse Charge Tischlerei
- §19 Abs. 1a UStG AT greift bei Einbauarbeiten (Innenausbau, Fenstereinbau) als Bauleistung
- Reine Möbellieferung ohne Einbau ist keine Bauleistung — explizite Abgrenzung im Vertrag
- NU stellt Einbau-Rechnung ohne USt: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG»
- GU schuldet 20 % USt ans österreichische Finanzamt
- UID-Nummern beider Parteien im Vertrag und auf jeder Abschlagsrechnung des NU
5. Kündigung & Vertragsende
- Ordentliche Kündigung: Frist 14 Tage, Vergütung nach erbrachter Leistung gemäß ABGB § 1168
- Außerordentliche Kündigung bei Maßabweichungen, Materialabweichungen oder Insolvenz
- BUAG: NU muss ordnungsgemäße BUAK-Beiträge nachweisen — Freistellungsklausel zugunsten GU
- AVRAG: Freistellungsklausel für Lohnansprüche bei grenzüberschreitender Entsendung
- Abnahmeprotokoll mit Maßprüfung als Bedingung für Schlusszahlung und Haftrücklassfreigabe
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Gilt §19 UStG AT auch für Tischler-Subunternehmer in Österreich?
§19 Abs. 1a UStG AT gilt bei Einbauarbeiten als Bauleistung (Innenausbau, Fenstereinbau, Einbauküchen), wenn beide Parteien österreichische Unternehmer sind. Reine Möbellieferung ohne Einbau ist keine Bauleistung. Der Tischler-NU stellt die Einbau-Rechnung ohne USt aus: «Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß § 19 Abs. 1a UStG». Die Abgrenzung muss im Subunternehmervertrag klar geregelt sein.
Welche BUAG-Pflichten gelten für Tischler-NU in Österreich?
Tischlereiunternehmen mit überwiegender Bau- und Montagetätigkeit können BUAG-pflichtig sein. Der GU sollte im Subunternehmervertrag eine Nachweispflicht für ordnungsgemäße BUAK-Beiträge vereinbaren. Bei BUAG-pflichtiger Tätigkeit des NU haftet der GU bei Verletzung der BUAK-Beitragspflicht solidarisch. Eine Selbstauskunft des NU über die BUAG-Zugehörigkeit und regelmäßige Beitragsnachweise sind empfehlenswert.
Wie wird Maßgenauigkeit österreichischer Tischler-NU vertraglich geregelt?
Der Subunternehmervertrag muss regeln: wer nimmt das Aufmaß (GU oder NU), welche Toleranzen gelten nach ÖNORM EN 942 und DIN 68000ff, wer zeichnet das Aufmaßprotokoll ab. Bei Maßmöbeln sollte der NU verpflichtet sein, das Aufmaß vor Fertigungsbeginn schriftlich zu bestätigen. Nacharbeiten durch Maßabweichungen gehen zu Lasten jener Partei, die das Aufmaß verantwortet hat.
Was gilt für ÖNORM EN 942 bei österreichischen Tischler-NU?
ÖNORM EN 942 (Holz für Tischlerarbeiten) ist die maßgebliche Qualitätsnorm für Holzmaterial in österreichischen Tischlerleistungen. Der Subunternehmervertrag sollte explizit auf ÖNORM EN 942 und ergänzend auf ÖNORM B 3010 (Holzschutz) verweisen. Ohne Normverweis kann der NU günstigeres Material einsetzen und einen niedrigeren Ausführungsstandard als vertraglich geschuldet einwenden.
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