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Spengler · Nachtrag Vorlage Österreich

Spengler Nachtrag Vorlage Österreich: ÖNORM B 2110 §7 + ABGB §1168a für Zusatzarbeiten am Dach

Nachträge im österreichischen Spengler- und Klempnerhandwerk entstehen durch Planänderungen, zusätzliche m² Dachfläche, unvorhergesehene Untergrundschäden oder Metallpreissprünge bei Kupfer und Titanzink. ÖNORM B 2110 §7 und ABGB §1168a verpflichten den Spengler zur unverzüglichen Anzeige vor Beginn der Mehrarbeiten - ohne rechtzeitige Meldung entfällt der Vergütungsanspruch für Mehrleistungen.

Spengler Nachtrag Vorlage Österreich: alle Pflichtfelder

Abschnitt 1 - Nachtrag-Kopfdaten (5 Felder)

  • Nachtrag-Nr.: lückenlose Nummerierung, z.B. "NT-2026-001" - eindeutige Referenz für AG und AN
  • Verweis auf Hauptvertrag: Datum des Werkvertrags + Auftragsnummer des AG
  • Anlass des Nachtrags: kurze Beschreibung, was geändert wurde (z.B. "Planänderung Dachfläche EG durch Architekt, Rev. 2 vom 10.05.2026 - zusätzliche 38 m² Kupfereindeckung")
  • Beauftragungsdatum: wann wurde die Änderung/Zusatzleistung vom AG angewiesen (Datum + Form: schriftlich/mündlich)
  • Ausführungszeitraum: geplanter Beginn und Ende der Nachtragausführung

Abschnitt 2 - ÖNORM B 2110 §7 Rechtsgrundlage (geändert vs. zusätzlich)

  • ÖNORM B 2110 §7 - Geänderte Leistung: AG ändert eine bereits vereinbarte Leistung (z.B. statt Titanzink wird Kupfer verlangt, mehr Anschlüsse als kalkuliert). Neuer Einheitspreis auf Basis Nachtragskalkulation inkl. aktuellem Metallpreis.
  • ABGB §1168a - Zusätzliche Leistung / Mehraufwand: Auftraggeber beauftragt eine Leistung, die im Vertrag nicht vorgesehen war, oder unvorhergesehene Umstände verursachen Mehraufwand. Unverzügliche schriftliche Anzeige an AG ist Pflicht.
  • Metallpreisgleitklausel nach WKO-Mustervertrag: Bei Indexabweichung von mehr als 5% (LME-Kupfernotierung oder Titanzink-Index) entsteht eigenständiger Nachtragsanspruch - separat ausweisen: Materialzulage netto = (aktueller Preis/kg − Kalkulationspreis/kg) × verbautem kg.
  • Typische Spengler-Nachträge: Mehrmenge m² Dacheindeckung durch Planrevision, höherwertiges Metallmaterial, zusätzliche Auskragungen/Anschlüsse, unvorhergesehene Untergrundarbeiten, Gerüst-Mehrstandzeit.

Abschnitt 3 - Nachtragskalkulation (Positionstabelle)

  • Tabellenkopf: Pos. | Bezeichnung | Menge | Einheit | EP netto € | GP netto €
  • Beispiel Metallpreisanpassung: Pos. 1.1 | Kupfer-Materialzulage (LME +8% zu Kalkulationsbasis) | 245 | kg | 1,92 | 470,40
  • Beispiel geänderte Leistung: Pos. 2.1 | Kupfereindeckung Dachfläche zusätzlich lt. Plan Rev. 2 | 38 | m² | 185,00 | 7.030,00
  • Beispiel Mehraufwand: Pos. 3.1 | Untergrundarbeiten Altbitumen-Entfernung unvorhergesehen | 12 | Std. | 75,00 | 900,00
  • Summe Nachtrag netto €, USt 20% €, Summe Nachtrag brutto € - klar abgetrennt von der Vertragssumme

Abschnitt 4 - Beauftragungsnachweis (schriftliche Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7!)

  • Schriftliche Anzeige an AG: unverzüglich VOR oder bei Beginn der Mehrarbeiten - Beschreibung, Schätzung der Mehrkosten, Anlass
  • Bei mündlicher Beauftragung: sofortige schriftliche Bestätigung per E-Mail senden - "Wie heute Morgen auf der Baustelle besprochen, beauftragen Sie uns mit folgenden Dach-Mehrarbeiten…"
  • Bautagebuch-Eintrag mit Gegenzeichnung AG ist beweissicherster Weg - Datum + Unterschrift des AG-Vertreters
  • Anlagenliste: Planrevision (Datum + Rev.-Nr.), Metallpreis-Index (Datum der Abfrage), Fotos Untergrundschaden, Bautagebuch

Abschnitt 5 - Zusammenfassung und Zahlungsziel

  • Nachtragssumme netto €, USt 20% €, Nachtragssumme brutto €
  • Aktualisierte Auftragssumme: Ursprungsvertrag netto + alle bisherigen Nachträge + dieser Nachtrag = neue Gesamtsumme netto
  • Zahlungsziel: 14 Tage nach schriftlicher Beauftragung (oder lt. Vertrag)
  • UStG AT Pflichtangaben: UID-Nummer, lückenlose Rechnungsnummer, Leistungsdatum, 20% USt; bei §19 UStG AT B2B: "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT"
  • BMD/RZL Buchungshinweis: Erlöskonto Bauleistungen 20% USt oder §19 UStG AT

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Häufige Fragen

Was regelt ÖNORM B 2110 §7 für Spengler Nachträge in Österreich?

ÖNORM B 2110 §7 regelt Änderungen des Leistungsumfangs im österreichischen Bauwerkvertragsrecht. Beauftragt der AG zusätzliche oder geänderte Dachabdichtungsleistungen, hat der Spengler Anspruch auf angepasste Vergütung - vorausgesetzt, er zeigt die Mehrkosten unverzüglich an. ABGB §1168a ergänzt: Mehraufwand durch veränderte Umstände (z.B. unvorhergesehener Untergrundschaden) muss sofort gemeldet werden. Enthält der Vertrag eine Metallpreisgleitklausel nach WKO-Mustervertrag, entsteht bei Indexabweichung von mehr als 5% ein eigenständiger Nachtragsanspruch.

Wie wird ein Spengler Nachtrag in Österreich korrekt berechnet?

Basis ist die Nachtragskalkulation nach ÖNORM B 2110 §7: Material (aktueller Metallpreis Kupfer/Titanzink + Verschnitt), Lohn (Stundensatz × Aufwand), Gerüst- und Gerätekosten, Gewinn- und Wagnis-Zuschlag. Metallpreisanpassungen werden separat ausgewiesen: (aktueller Preis/kg − Kalkulationspreis/kg) × verbautem kg = Materialzulage netto. USt 20% wird auf die Nachtragssumme netto aufgeschlagen; bei §19 UStG AT (B2B Bauleistung): Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. §19 UStG AT".

Was passiert wenn der Auftraggeber den Spengler-Nachtrag in Österreich ablehnt?

Lehnt der AG den Nachtrag ab, muss der Spengler seinen Anspruch nach ABGB §1168a sichern: sofortigen schriftlichen Vorbehalt erklären, die Mehrleistung trotzdem ausführen (Verweigerung = Vertragsverletzung), alle Kosten lückenlos dokumentieren (Stundenzettel, Materialbelege, Fotos). Wichtig: Ohne rechtzeitige Anzeige nach ÖNORM B 2110 §7 vor Beginn der Mehrarbeiten kann der Anspruch verwirkt sein.

Kann werkflow Spengler Nachtragsangebote für Österreich automatisch erstellen?

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