Schlosser · Quittung Vorlage Österreich

Schlosser Quittung Vorlage 2026 – Barzahlung rechtssicher quittieren

Anzahlung für Stahlmaterial, Abschlag nach Geländermontage — Barzahlungen sind im österreichischen Schlosserhandwerk und Metallbau üblich. BAO §131b regelt die Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz. FM-GwG §6 greift ab €10.000 bar. §19 UStG AT gilt auch bei Barzahlung. Diese Vorlage deckt alle österreichischen Pflichtfelder ab.

1. Pflichtangaben in der Quittung

  • Name + vollständige Anschrift des Schlossererbetriebs (Zahlungsempfänger)
  • Name + Anschrift des Auftraggebers / Zahlers
  • UID-Nummer des Schlossererbetriebs (ab Rechnungsbetrag €10.000 für Vorsteuerabzug des AG empfohlen)
  • Betrag in Ziffern und in Buchstaben
  • Leistungsbeschreibung: z.B. "Stahltreppe inkl. Geländer, Objekt [Adresse], Montage [Datum]"
  • Datum der Barzahlung
  • Unterschrift des Zahlungsempfängers (ABGB § 1426)

2. MwSt-Ausweis & Steuerrecht

  • Privatkunden: 20% USt auf Arbeitsleistung und Material — Netto, USt-Betrag und Brutto ausweisen
  • B2B Bauleistungen: §19 UStG AT Reverse Charge gilt auch bei Barzahlung — kein USt-Ausweis, Hinweis "Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG"
  • UID-Nummer des Schlossererbetriebs auf der Quittung ermöglicht Vorsteuerabzug beim AG
  • Quittung ist kein vollständiger Rechnungsersatz — für Vorsteuerabzug Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen

3. Bargeldobergrenze & Compliance

  • FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht — Ausweis des Zahlers dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren
  • Keine gesetzliche Bargeldobergrenze in Österreich (Stand 2026)
  • BAO § 131b Registrierkassenpflicht: Ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz — zertifizierte Kasse mit SEE erforderlich
  • Finanz Online: Registrierkasse und Signaturerstellungseinheit müssen registriert sein

4. Unterschrift & Archivierung

  • Quittung handschriftlich unterschreiben — qualifizierte elektronische Signatur (SigG/eIDAS) ebenfalls rechtsgültig
  • Doppel ausstellen: Original an Zahler, Kopie für eigene Buchführung
  • Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre gem. BAO § 132
  • Registrierkasse: Beleg mit Kassenidentifikationsnummer, Datum/Uhrzeit, Signaturwert — Belegkopie im System gespeichert
  • Digitale Archivierung unveränderbar und jederzeit abrufbar

5. Quittung vs. Rechnung — was gilt?

  • Quittung: Zahlungsbestätigung für bereits erhaltenen Betrag — ABGB § 1426
  • Rechnung: Forderungsstellung — UStG AT § 11, notwendig für Vorsteuerabzug des AG
  • Bei Barzahlung: Quittung + Rechnung kombinieren oder Rechnung mit Vermerk "Betrag bar erhalten am [Datum]" versehen
  • Registrierkassenbeleg gilt als Quittung, ersetzt aber nicht Rechnung gem. UStG AT § 11 für Vorsteuerabzug
  • Für Schlussabrechnung: Rechnung gem. UStG AT § 11 ausstellen, Abschlagszahlungen abziehen

Quittungen & Rechnungen automatisch erstellen

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Häufige Fragen

Welche Angaben muss eine Schlosser-Quittung in Österreich enthalten?

Nach ABGB § 1426: Name + Anschrift des Schlossererbetriebs und des Zahlers, Betrag in Ziffern und Buchstaben, Leistungsbeschreibung (z.B. Stahltreppe, Geländer, Schlossarbeiten, Objekt + Adresse), Datum der Barzahlung, Unterschrift. UID-Nummer des Auftragnehmers empfohlen — ab Rechnungsbetrag €10.000 notwendig für Vorsteuerabzug des AG (UStG AT § 11).

Gilt die Registrierkassenpflicht für Metallbetriebe in Österreich?

BAO § 131b: Registrierkassenpflicht ab €15.000 Jahresumsatz und €7.500 Barumsatz. Schlosser- und Metallbaubetriebe die diese Schwellen erreichen, brauchen eine zertifizierte Registrierkasse mit Signaturerstellungseinheit (SEE). Jede Barzahlung erzeugt einen Beleg mit Kassenidentifikationsnummer und Signaturwert — Finanz Online-Meldepflicht.

Gilt §19 UStG AT bei Barzahlung im Schlosserhandwerk?

Ja — §19 UStG AT (Reverse Charge) gilt unabhängig vom Zahlungsweg. Schlosser- und Metallbauarbeiten (Treppen, Geländer, Türen, Tore) sind Bauleistungen. Bei B2B geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über, auch bei Barzahlung. Quittung mit Hinweis 'Übergang der Steuerschuld gem. § 19 UStG'. Kein USt-Ausweis in diesem Fall.

Was ist die Belegpflicht für Schlosser in Österreich?

BAO § 132a: Belegerteilungspflicht für jeden Umsatz — auch unter der Registrierkassenschwelle. FM-GwG § 6: Ab €10.000 Barzahlung Identifizierungspflicht des Zahlers (Ausweis dokumentieren, 5 Jahre aufbewahren). Belegaufbewahrung: 7 Jahre gem. BAO § 132. Bei Registrierkassenpflicht: Kassenbeleg mit Signaturwert als Quittung.

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