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Maurer · Auftrag Vorlage Österreich

Maurer Auftrag Vorlage 2026 - Auftragsbestätigung für Österreich

Rohbau fertig, aber Betonklasse nicht spezifiziert, Schalung-Frage ungeklärt und §19 UStG AT nicht ausgewiesen - auch in Österreich führen fehlende Angaben zu kostspieligen Nachträgen und Streitigkeiten. Eine vollständige Maurer-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 und ÖNORM B 4706 schützt den Betrieb.

werkflow erstellt die Auftragsbestätigung automatisch aus dem akzeptierten Angebot - Betonklassen, Mauerwerk-Spezifikation und 20% österreichische USt. (oder §19 UStG AT) korrekt ausgewiesen. PDF per E-Mail, BMD/RZL-Export am Monatsende.

Pflichtangaben in der Maurer-Auftragsbestätigung (AT)

1. Kopfdaten & Parteien

  • Name, Adresse und UID-Nummer des Maurer-Betriebs
  • Name und Adresse des Auftraggebers (Bauherr / GU / Generalübernehmer)
  • Auftragsnummer und Referenz auf das Angebot
  • Baustellen-Adresse und Bauvorhaben-Bezeichnung
  • Datum der Auftragserteilung

2. Leistungsbeschreibung & Bauteil-Spezifikation

  • Art der Leistung: Rohbau, Mauerwerk, Betonarbeiten, Putz, Keller
  • Mauerwerk: Stein-Typ (Poroton, Ziegel, Kalksandstein), Wanddicke in cm nach ÖNORM B 4200
  • Betonklasse nach ÖNORM B 4706 / EN 206 (C20/25, C25/30, C30/37)
  • Bewehrung: Stahlgüte (B500B), Betonüberdeckung in mm
  • Schalung: gestellt durch Auftragnehmer oder Auftraggeber (explizit benennen)
  • Ausführungsstandard: ÖNORM B 4200 (Mauerwerk), ÖNORM B 4706 (Beton)

3. Termine & Ausführungsfristen

  • Baubeginn (abhängig von Fundamenterstellung als Vorleistung)
  • Rohbau-Fertigstellungstermin (Richtfest)
  • Voraussetzung: Fundament-Abnahme / Baugrube fertig
  • Hinweis: Terminverschiebung bei Behinderung durch AG (ÖNORM B 2110)

4. Preis & Zahlungsbedingungen

  • Nettobetrag je Position (Mauerwerk m², Beton m³) und Gesamtbetrag
  • 20% österreichische USt. ausgewiesen
  • Oder: §19 UStG AT Hinweis bei B2B-Rohbau (Reverse Charge)
  • Abschlagsplan nach Baufortschritt: z.B. 20% Baubeginn, 30% Kellerdecke, 30% Rohbaudecke, 20% Abnahme
  • Zahlungsziel: 14 Tage netto nach Abschlagsrechnung

5. Gewährleistung & AGB-Verweis

  • Gewährleistungsfrist: 3 Jahre nach ABGB § 933 (unbewegliche Sachen / Bauwerk)
  • Ausführungsstandard: ÖNORM B 4200 (Mauerwerk), ÖNORM B 4706 (Beton), EN 206
  • ÖNORM B 2110 als Vertragsbestandteil bei öffentlichen Auftraggebern empfohlen
  • Verweis auf beigefügte AGB des Maurer-Betriebs

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Häufige Fragen

Was muss eine Maurer Auftragsbestätigung in Österreich enthalten?

Eine vollständige österreichische Maurer-Auftragsbestätigung nach ABGB § 1151 enthält: Firmen- und Kundendaten mit UID-Nummer, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung (Rohbau, Mauerwerk, Betonarbeiten), Mauerwerk-Spezifikation (Stein-Typ, Wanddicke), Betonklasse nach ÖNORM B 4706 (C20/25, C25/30), Schalungsregelung (AN oder AG), Ausführungsstandard ÖNORM B 4200/B 4706, Gesamtpreis inkl. 20% USt. oder §19 UStG AT Hinweis, Ausführungstermin und AGB.

Was ist die ÖNORM B 4706 und warum ist die Betonklasse im Auftrag relevant?

ÖNORM B 4706 ist die österreichische Norm für Beton - sie definiert Expositionsklassen und Betonzusammensetzung für verschiedene Anwendungsfälle im Bauwesen. Betonklassen C20/25 und C25/30 unterscheiden sich in Druckfestigkeit und Anforderungen an Zementgehalt und w/z-Wert. Bei tragenden Bauteilen (Fundamente, Decken, Stützen) ist die Betonklasse durch die Statik vorgegeben und muss im Auftrag exakt spezifiziert sein - Abweichungen können die Standsicherheit gefährden.

Gilt §19 UStG AT bei österreichischen Maurer-Aufträgen?

§ 19 Abs. 1a UStG AT gilt bei Maurer-/Rohbauaufträgen, wenn der Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt (Generalunternehmer, Bauträger, gewerblicher Wohnbaugesellschaft). Rohbauarbeiten sind klassische Bauleistungen im Sinne des §19. In der Auftragsbestätigung muss dann stehen: 'Übergang der Steuerschuld gem. §19 Abs. 1a UStG AT.' Bei Privatbauherren gilt die normale 20% USt. werkflow erkennt die korrekte Steuerposition automatisch.

Wie regelt man Schalung im österreichischen Maurer-Auftrag?

Auch im österreichischen Maurer-Auftrag muss die Schalungsfrage eindeutig geregelt sein: Stellt der Auftragnehmer (Maurer) die Schalung (inkl. Mietkosten für Systemschalung Doka/PERI), oder ist sie eine Vorleistung des Auftraggebers (GU)? Ungeklärte Schalungskosten sind ein häufiger Nachtragsauslöser im österreichischen Rohbau. Klares Statement: 'Schalung wird gestellt durch: [AN/AG]' - und entsprechend in der Kalkulation berücksichtigen.

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