Kältetechnik · Bautagebuch Vorlage
Kältetechnik Bautagebuch Vorlage 2026
Kältetechnik erfordert lückenlose Dokumentation: Kältemittelleitungen, F-Gase-Eingriffe, Dichtheitsprüfungen und Inbetriebnahme täglich im Bautagebuch festhalten.
Pflichtangaben im Kältetechnik-Bautagebuch
1. Kopfdaten
- Datum, Baustelle/Anlage, Anlagen-Nr.
- Projektleiter-Name, Unterschrift
- Anlagentyp, Kältemittel, Kälteleistung (kW)
2. Arbeitskräfte
- Name, Qualifikation, F-Gase-Sachkunde-Nr.
- Arbeitsstunden je Person
- Nachunternehmer separat
3. Ausgeführte Arbeiten
- Leitungsverlegung: Durchmesser, Länge, Verlauf
- Gerätemontage: Innen-/Außengeräte, Position
- Kältemittel: Typ, Menge (kg), Evakuierung
- Dichtheitsprüfung: Methode, Ergebnis
4. Behinderungen
- Kernbohrungen nicht fertig, Elektro ausstehend
- Planänderungen: Geräteposition geändert
- Koordination mit Lüftungs-/Heizungsgewerk
5. Unterschriften & Archivierung
- Unterschrift Projektleiter (AN), Bauleitung (AG)
- F-Gase-Logbuch-Einträge als Anlage
- Fotodokumentation Leitungsverlauf
- Aufbewahrung: 10 Jahre
Kältetechnik Bautagebuch digital führen
Kältetechnik Software kostenlos testenHäufige Fragen
Ist ein Bautagebuch in der Kältetechnik Pflicht?
Bei ÖNORM B 2110-Verträgen ja. Zusätzlich fordert die F-Gase-VO ein Logbuch je Anlage mit allen Kältemittel-Eingriffen. Das Bautagebuch ergänzt das Logbuch um Arbeitszeiten, Montagefortschritt und Behinderungen.
Was dokumentiert man bei Kältemittel-Eingriffen im Bautagebuch?
Kältemitteltyp, Menge gefüllt/abgesaugt (kg), Chargen-Nr., Sachkunde-Nr. des Monteurs, Dichtheitsprüfung (Methode, Ergebnis), Evakuierung (Vakuumdruck, Haltezeit). Verweis auf Anlagen-Logbuch.
Wie dokumentiert man die Leitungsverlegung im Kältetechnik-Bautagebuch?
Kupferleitungen: Durchmesser, Länge (lfd. m), Verlauf (Schacht, Decke, Wand). Isolierung: Material, Stärke. Fotodokumentation vor dem Verschließen. Druckprüfung vor Kältemittelfüllung.
Wie lange muss ein Kältetechnik-Bautagebuch aufbewahrt werden?
ÖNORM B 2110: 5 Jahre. F-Gase-VO Logbuch: 5 Jahre je Anlage. § 212 UGB: 7 Jahre. Empfehlung: 10 Jahre einheitlich.